Testament verfassen

Spielt das eine Rolle? Und wenn ja welche?

Meine Schwiegermutter war geschäftsunfähig, dennoch konnte sie ein Testament abfassen und nur unter, für uns ganz glücklichen Bedingungen, konnten wir die Testierunfähigkeit beweisen.

Mein Opa hatte Alzheimer und auch er war in der Lage ein, in diesem Fall wasserdichtes Testament abzufassen.

Der Notar, der das Testament meiner Schwiegermutter mit so einer Unterschrift beurkundete, hier wohl Zeugen nicht für notwendig.

Das es unter Umständen besser sein kann, ein Testament notariell erstellen zu lassen, bestreite ich ja nicht. Ein „Muß“ ist es jedenfalls nicht.

Wenn im Altenheim ein Testament von einem stark sehbehinderten und bereits etwas dementen, über 90 Jahre alten Bewohner verfasst oder geändert wird, muss ein Notar zugegen sein. Müssen auch Zeugen dabei sein und wenn keine gewünscht werden, wer bestimmt das? Man könnte ja ohne Zeugen dem Bewohner alles mögliche unterjubeln, oder? Kann man feststellen, wer keine Zeugen wollte?

Das es handschriftlich abgefasst sein muß ist klar, nur braucht man hierfür keinen Notar. Solange ein Mensch nicht testierunfähig ist, was eine absolute Ausnahme darstellt, kann er auch ein Testament erstellen. Das gilt auch dann, wenn er geschäftsunfähig ist.

Seit wann braucht man bei einem handschriftlichen oder notariellen Testament Zeugen? Auch das ist eine absolute Ausnahme, nämlich dann, wenn der Testamentsersteller nicht mehr in der Lage ist, sich verbal oder schriftlich zu äußern.

Ansonsten gilt meines Wissens immer noch: Wer ein Testament anficht, der hat zu Beweisen, das der Testamentsersteller zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig war. Und das zu beweisen dürfte in den meisten Fällen absolut unmöglich sein, zumal es den lichten Augenblick gibt.

Das ein Testament, das mit Hilfe eines Rechtskundigen erstellt wird, wasserdichter und fehlerloser sein wird, als ein eigenhändig erstelltes Testament ist klar, das gilt aber nicht zwingend nur dann, wenn man 90 und leicht dement ist. Nur ein muß ist ein notarielles Testament auch im geschilderten Fall nicht.

Und eine absolute Sicherheit ist ein notarielles Testament auch nicht. Aus eigener Erfahrung: Nicht jeder Notar prüft wirklich, ob derjenige, der ein Testament errichten will, wirklich testierfähig ist, obwohl das ja ein Standardsatz in einem not. verfassten Testament ist und die Testarin ganz offensichtlich geistig nicht klar war. Und in ganz wenigen Ausnahmen gibt es auch die Chance so ein not, Testament erfolgreich wg. Testierunfähigkeit anzufechten.

Die Hinterlegung hat nur etwas damit zu tun, das das Testament nicht plötzlich verschwinden kann. Eine Erschwernis für eine Anfechtung ist die Hinterlegung jedenfalls nicht.

Hallo!

Der Notar wäre doch der Zeuge.

Er (nur er !) kann doch amtlich den Willen der Person feststellen und beurkunden. Er überzeugt sich vom Wunsch der Person, was testiert werden soll.
Ist die Person dazu geistig nicht mehr in der Lage, dann kann auch kein Testament mehr erstellt oder ein vorh. geändert werden.

Merke, mit Notar hat man später immer ein rechtssicheres Testament und spätere Einsprüche bei der Auslegung/Gültigkeit sind nahezu ausgeschlossen.

Rechtlich zwingen ist es nicht. Das handschriftliche ist durchaus ausreichend, kann aber schon auf Gültigkeit angefochten werden, gerade wenn es Anhaltspunkte gäbe, die Person hat es gar nicht allein verfasst oder es entsprach nicht seinem frei geäußerten Willen.

Zeugen braucht man dazu nie. Nur beim sog. Nottestament, wo kein Notar mehr kommen kann und Person auch nicht mehr selbst schreiben kann und seinen Wunsch nur noch mündlich bekanntgeben kann.
Das kann dann gültig sein, bietet aber später immer Angriffspunkte.

MfG
duck313

Warum muß da ein Notar zugegen sein?

Danke für Deine Ausführungen! Hast du bei deiner Schwiegermutter die Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit nachgewiesen? Letzteres wäre bei meinem Fall interessanter.

Servus,

da weiß ich jetzt nicht so recht, was Du so an schriftlichen Äußerungen von Dementen kennst.

Je nach Ausprägung und Fortschritt der Demenz können in diesem Zusammenhang übrigens auch Zeugen ganz wichtig sein, wenn z.B. die Unterschrift aus aneinandergereihten Buchstaben besteht, die nur teilweise denen aus dem Namen ähneln.

Schöne Grüße

MM

Darum:

Ein selbstgebasteltes Testament muss, um gültig zu sein, von vorne bis hinten handschriftlich niedergelegt sein und Zeugen müssen bestätigen, dass der Erblasser (hat nichts mit erbleichen zu tun) bei der Abfassung des Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und frei von fremder Beeinflussung war.

Ein sehbehinderter etwas dementer 90er dürfte damit etwas überfordert sein, deshalb ist es sinnvoll, dass dieses Testament im Beisein des Erblassers nach dessen Vorgaben/Wünschen von einem Notar niedergeschrieben wird. Der Notar bestätigt auch, dass der Erblasser im Vollbesitz usw…

Das Testament wird vom Notar niedergeschrieben und nach der in seinem Beisein erfolgten Unterschrift kopiert, jedes Exemplar wird in der vorschriftsmäßigen Form gebunden und vom Notar gesiegelt. Ein Exemplar wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt (ich bin mir aber nicht sicher, ob die Hinterlegung bei einem Gericht zwingend vorgeschrieben ist - sie erschwert aber die spätere Anfechtung des Testaments).

merimies

Nachtrag: bei einem sog. Nottestament sind Zeugen notwendig. Und ein Rechtskundiger muß nicht zwingend ein Notar, es kann auch ein Anwalt sein. Gerade wenn es um größere Vermögen und verzwicktere Erbangelegenheiten geht, ist letzterer oft kompetenter.

Letzteres. Aber nur unter sehr glücklichen Umständen.

Und wie könnte man sowas nachweisen? Damit wäre uns sehr geholfen, wenn das funktionieren würde.

Wie gesagt, das ist sehr, sehr schwierig. In meinem Fall hat sich meine Schwägerin selten dämlich angestellt

Meine Schwiegermutter hatte einen schnellwachsenden, bösartigen Gehirntumor. Irgendwann schrieben die behandelnden Ärzte an das Betreuungsgericht um ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Aufgrund der Ausführungen der Ärzte wurde eine vorläufige Betreuung errichtet für alle Bereiche.

Der Zustand (körperlich und geistig) verschlechterte sich zusehends, daraufhin sprachen wir (mein Mann war vorl. Betreuer) mit dem behandelnden Arzt, der ihr noch eine Lebenserwartung von ca. 14 Tagen gab. Meine Schwägerin sprach am selben Tag auch mit dem Arzt. Aufgrund dieser Diagnose beschloss sie, das ein not. Testament nicht gar so schlecht wäre.

Also wurde der Notar ans Krankenbett zitiert zu Vorgespräch etc. Relativ gleichzeitig wurde durch das Betreuungsgericht ein Gutachter beauftragt, der ein Gutachten zum Geisteszustand erstellen sollte.

Das sagte dann zwar aus, das sie nach wie vor für alle 3 Bereiche Betreuung bedurfte, für die Testierfähigkeit sagt das aber immer noch nichts.

Als das not. Testament errichtet wurde, ging es Schwiegermutter sehr schlecht sie schlief auch. Deshalb wurde meine Schwägerin auch gebeten, den „wichtigen“ Termin zu verschieben, was diese aber verneinte. Schwiegermutter mußte geweckt werden und war lt. Aussage der Pflegerin total verwirrt und kaum ansprechbar. Trotzdem wurde sie zum Notar gefahren und das Testament errichtet.

Im Zusammenspiel mit all diesen Komponenten und einem vom Nachlaßgericht in Auftrag gegebenen Gutachten, das auch einen lichten Augenblick mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschloß, wurde das not. Testament aufgehoben.

Der Notar hat, wie er im Verfahren zugeben mußte, die Testierfähigkeit nicht explizit geprüft.

Da meine Schwiegermutter durch den Tumor halbseitig fast gelähmt war, war ihre Unterschrift kaum zu erkennen, damit wäre das Testament aber nicht ungültig gewesen, auch wenn es keine weiteren Zeugen ausser dem Notar gab, der die Echtheit der Unterschrift hätte bestätigen können.

Auch bei leichter Demenz kann ein handschriftliches Testament durchaus wirksam sein, es kommt darauf an ob das Niedergeschriebene dem Willen des Erblassers entsprach und ob er in der Lage war, die Zusammenhänge zu verstehen.

Dies würde ich für ein einfaches Testament nicht verneinen wollen, bei komplizierten Sachvorgängen sähe ich das schon eher skeptisch.

An Deiner Stelle würde ich mit dem Testament einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. Zeugen, die den Erblasser zeitnah zur Testamentserstellung gesehen haben und bestätigen können, das er nicht in der Lage war ein Testament zu erstellen, wären bestimmt hilfreich.

Viel Glück!

s. weiter unten.

Das stimmt nicht zwingend. Auch notarielle Testamente wurden schon aufgehoben, weil der Notar eben doch nicht in der Lage war die Testierunfähigkeit zu erkennen oder schlicht nicht genau geprüft hat.

Ein not,. Testament ist zwar ein durchaus nicht zu verachtender Anscheinsbeweis, dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen das not. Testament aufgehoben wurde.