Wie gesagt, das ist sehr, sehr schwierig. In meinem Fall hat sich meine Schwägerin selten dämlich angestellt
Meine Schwiegermutter hatte einen schnellwachsenden, bösartigen Gehirntumor. Irgendwann schrieben die behandelnden Ärzte an das Betreuungsgericht um ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Aufgrund der Ausführungen der Ärzte wurde eine vorläufige Betreuung errichtet für alle Bereiche.
Der Zustand (körperlich und geistig) verschlechterte sich zusehends, daraufhin sprachen wir (mein Mann war vorl. Betreuer) mit dem behandelnden Arzt, der ihr noch eine Lebenserwartung von ca. 14 Tagen gab. Meine Schwägerin sprach am selben Tag auch mit dem Arzt. Aufgrund dieser Diagnose beschloss sie, das ein not. Testament nicht gar so schlecht wäre.
Also wurde der Notar ans Krankenbett zitiert zu Vorgespräch etc. Relativ gleichzeitig wurde durch das Betreuungsgericht ein Gutachter beauftragt, der ein Gutachten zum Geisteszustand erstellen sollte.
Das sagte dann zwar aus, das sie nach wie vor für alle 3 Bereiche Betreuung bedurfte, für die Testierfähigkeit sagt das aber immer noch nichts.
Als das not. Testament errichtet wurde, ging es Schwiegermutter sehr schlecht sie schlief auch. Deshalb wurde meine Schwägerin auch gebeten, den „wichtigen“ Termin zu verschieben, was diese aber verneinte. Schwiegermutter mußte geweckt werden und war lt. Aussage der Pflegerin total verwirrt und kaum ansprechbar. Trotzdem wurde sie zum Notar gefahren und das Testament errichtet.
Im Zusammenspiel mit all diesen Komponenten und einem vom Nachlaßgericht in Auftrag gegebenen Gutachten, das auch einen lichten Augenblick mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschloß, wurde das not. Testament aufgehoben.
Der Notar hat, wie er im Verfahren zugeben mußte, die Testierfähigkeit nicht explizit geprüft.
Da meine Schwiegermutter durch den Tumor halbseitig fast gelähmt war, war ihre Unterschrift kaum zu erkennen, damit wäre das Testament aber nicht ungültig gewesen, auch wenn es keine weiteren Zeugen ausser dem Notar gab, der die Echtheit der Unterschrift hätte bestätigen können.
Auch bei leichter Demenz kann ein handschriftliches Testament durchaus wirksam sein, es kommt darauf an ob das Niedergeschriebene dem Willen des Erblassers entsprach und ob er in der Lage war, die Zusammenhänge zu verstehen.
Dies würde ich für ein einfaches Testament nicht verneinen wollen, bei komplizierten Sachvorgängen sähe ich das schon eher skeptisch.
An Deiner Stelle würde ich mit dem Testament einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. Zeugen, die den Erblasser zeitnah zur Testamentserstellung gesehen haben und bestätigen können, das er nicht in der Lage war ein Testament zu erstellen, wären bestimmt hilfreich.
Viel Glück!