Testament verfassen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin dabei mein Testament zu verfassen. Mein finanziellles Vermögen möchte ich aufteilen . Genügt es somit ,den finanziellen Teil prozentual zu verteilen oder muß ich alle Konten einzeln aufführen?

Danke für die Antwort.

Servus,

die Auflistung der einzelnen Konten im Testament selbst kann erhebliche Verwirrung schaffen, falls zum Zeitpunkt des Todes andere Konten da sind (z.B. jetzt vorhandene Konten gekündigt worden sind, neue dazugekommen sind, oder schlicht im Zug einer Reorganisation der Bank andere Kontonummern vergeben worden sind - nicht alle Banken sind so geschichtsbewusst wie diie Commerzbank, die bis heute die Integration der von der DreBa übernommenen Kontonummern und Bankleitzahlen noch nicht erledigt gekriegt hat).

Wenn die Absicht besteht, den Erben einen besseren Überblick zu verschaffen, kann man das leichter tun, indem man zusammen mit dem Testament aber eindeutig nicht als Teil desselben (z.B. am gleichen Ort aufbewahrt, aber in getrenntem Umschlag) eine Übersicht der Banken und der dort geführten Konten anfertigt, die gekennzeichnet ist als „Stand vom 25.12.2015“ oder sowas. Dann wissen die Erben, an welche Banken sie sich wegen des Nachlasses wenden können, ohne dass damit der Inhalt der letztwilligen Verfügung berührt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch vielen Dank für den Tipp. :wink:

Hallo,

mir scheint, daß es sich empfiehlt, sich einen Überblick hinsichtlich des Unterschiedes zwischen Vermächtnis und Erbschaft zu verschaffen.

Vererben kann man nur Bruchteile seines Vermögens. Bestimmte Vermögenswerte kann man jedoch nicht vererben, sondern nur vermachen. Die Empfänger eines Vermächtnisses sind aber in einer ganz anderen Rechtsposition als Erben. Das kann man wollen oder auch nicht. Insofern wähle man seine Formulierungen im Testament mit Bedacht oder ziehe - besser - einen Notar bzw. Rechtsanwalt hinzu.

Gruß
C.

Hallo C,

wow, eine sehr interessante Antwort. Danke.