Testament verfassen

Person A möchte ein Testament verfassen. Das finanzielle Vermögen soll aufgeteilt werden. Ist es nötig alle Konten aufzulisten oder genügt es prozentual aufzuteilen? Kann Person A im Testament verfügen, wer bei der Beerdigung anwesend sein darf? Wenn nicht (da die Beerdigung vor der Testamentseröffnung stattfindet) wo kann Person A den Beerdigungswunsch festhalten?

vielen Dank

Hallo1

es genügt wenn man sein vermögen (das ist alles was man besitzt) so aufteilet wie man es wünscht.
Konten muss man nicht angeben.
Wenn man viele Konten bei versch, Banken hat ist es aber sehr sinnvoll, so eine Aufstellung zu machen. Es erleichert später vieles.

Nein, man kann nicht verfügen, eine bestimmte Person soll nicht an der Trauerfeier/Bestattung teilnehmen.
Das ist rechtlich schwierig bis unmöglich, zumal es sich ja in aller Regel um öffentliche Friedhöfe handelt zu denen jeder Zugang hat.
Selbst die Kapelle/Kirche ist kein Privatraum über den man eine Art zeitweises Hausrecht hat.

Die gewünschten Bestattungsformalitäten kann man vorher mit seinen Angehörigen festlegen und einem Brief niederlegen. Oder man macht einen Bestattungsvertrag zu Lebzeiten mit einem Bestatter und teilt auch das dann den Angehörigen mit.

MfG
duck313

Danke Druck 313, für die Antwort.

Das genügt aber, wie Duck schon schrieb, ist es hilfreich für die Erben alle Konten aufzulisten. ramses90

Danke auch Dir ramses90 für den Tipp;-)