wenn jemand in seinem Testament festlegt, daß seine Witwe und seine drei Kinder zu gleichen Teilenden Nachlass erhalten - würde das dann die Regelung 'Witwe erhält 50%, Kinder die restlichen 50% zu gleichen Teilen’überbügeln ? Sprich ist ein Testament mehr wert als die offizielle gesetzliche Regelung ?
das gesetzliche Erbrecht ist „nur“ eine Regelung für den Fall, dass nichts anderes individuell geregelt ist. Wir haben zum Glück eine recht weit gehende Testierfreiheit. Die findet ihre Grenze nur im Pflichtteilsrecht. D.h. man muss bei heimlicher Testierung über die Grenzen des Pflichtteilsrechts hinaus damit rechnen, dass ein Pflichtteilsberechtigter den Pflichtteil geltend machen wird, bzw. ein pflichtteilsberechtigter Erbe seinen ihm zugedachten Erbteil ausschlagen wird, um dann ebenfalls den Pflichtteil geltend zu machen.
Bei offenen Regelungen, z.B. im Rahmen eines Erbvertrages sind allerdings durchaus nicht selten Konstellationen anzutreffen, wo auf Pflichtteilsansprüche vorab aus diversen Gründen verzichtet wird (z.B. Leistungen zu Lebenszeit, …)
recht herzlichen Dank für die ‚kleine Beratung‘, das hat mir schon mal ein bißchen geholfen. In dem Fall geht es zwar um eine Sache in Rumänien, aber ich denke, daß das relativ ähnlich wie in Deutschland sein dürfte.