Hallo und guten Tag.
Ein mit notarieller Hilfe erstelltes Testament, bei dem zunächst auf Gegenseitigkeit die Ehepartner erben sollen und erst nach dem Tode des Längstlebenden dann die Söhne zu gleichen Teilen, liegt beim Amt hinterlegt !
Wenn man sich nun dieses Testament vom Amt wieder aushändigen lässt, erlischt es dann a) „so“, als wenn nie eines bestanden hätte, oder behält es…..
b) unverändert sein Gültigkeit ?
Mit Dank und freundlichem Gruß, Helmut
Hallo!
- man kann auch bei einem schon hinterlegten Testament jederzeit eine neues aufstellen, was dann gilt !
Sicherheitshalber beginnt man es mit der Klausel "Hiermit widerrufe ich mein (hinterlegtes) Testament vom …(Datum) ".
Und dann beginnt mein seinen „Letzten Willen“ neu aufzusetzen.
Und das muss dann nicht erneut hinterlegt werden, es ist halt angeraten, weil es so nicht „verschwinden“ kann !
- ja, mit der Aushändigung des hinterlegten Testamentes ist es aufgehoben.
MfG
duck313
Nachtrag zur Klarstellung:
Das Rückholen des hinterlegten Testaments gilt als Widerruf.
Das ausgehändigte Testament bleibt aber an sich gültig ( § 2256 BGB)
Heißt: macht man kein neues oder geändertes Testament und zerreißt altes auch nicht, so bleibt es gültig, wenn die späteren Erben es im Haushalt finden würden.