Testament von meinem Vater, Pflichtteil

Guten Tag,
mein Vater ist am 31.10.2018 im
Kreis Ludwigsburg verstorben.
Er ist in zweiter Ehe über 10 Jahre verheiratet.
Aus erster Ehe hat er zwei Kinder, meine Schwester und ich.
Meine Stiefmutter, die sehr vermögend ist, hat keine Kinder.
Sie hat auch immer mit Ausreden verhindert, dass ich zu meinem Vater keinen Kontakt aufnehmen konnte und bei der Beerdigung mich und einen Mann völlig ignoriert,
ich bin mir sicher, dass ich Ihr nichts getan habe.
Meine Schwester und Ihr Kind waren bei Ihr willkommen.
ich vermute, dass es kein Testament von meinem Vater gibt, sein gesamtes Geld und Ersparnisse sind wahrscheinlich bei der Stiefmutter gelandet.
Wie ich gerüchtweise erfahren habe möchte Sie später alles an ein Tierheim spenden.
Meine Frage: Steht mir jetzt schon ein Pflichtteil zu und was muss ich unternehmen,
ich weiß nicht, ob meine Schwester irgend eine Zuwendung erhalten hat.
Soll ich mich mithilfe eines Rechtsanwalts an meine Stiefmutter wenden?

[verschoben von Behörden nach allg. Rechtsfragen vom www Team]

Wenn es kein Testament gäbe, dann kann nicht „alles bei der Ehefrau(Stiefmutter)“ gelandet sein. dann wäre gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Das wäre Hälfte Ehefrau und Hälfte an die Kinder.

Gäbe es ein Testament (unter Eheleuten eigentlich üblich) dann muss man das lesen, was da bestimmt ist.
Oft erbt die Ehefrau alles und die Kinder sind als Schlusserben eingesetzt.

Wäre das so, so haben die Kinder aber schon beim 1. Todesfall( her Vater) das Recht ihr Pflichtteil einzufordern.
Es wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ehefrau 50%, Kind 1 = 25 %, Kind 2 = 25 %, Pflichtteil halb so viel = 12,5 %

Aber immer vom Vermögen des Vaters ! Ein Teil wird der Ehefrau sicherlich bereits anteilig gehört haben, der fällt dann nicht in die Erbmasse und kann auch nicht zum Pflichtteil herangezogen werden.

Im 2. Todesfall (Stiefmutter) würden die Kinder aus 1. Ehe nichts auf gesetzlichem Wege erben. Nur wenn im Testament das so gewollt wird.

Bitte die Stiefmutter Auskunft darüber zu geben ob es ein Testament gibt und lasse sie eine Vermögensaufstellung( vom Vater !) machen. Aus der berechnet man dann das Pflichtteil und fordert es ein (innerhalb von 3 Jahren !)
Anwalt kann nützlich sein, aber seine Beratung und Hilfe ist nicht umsonst und hier mag man ja erst einmal selbst zurecht kommen. Es eilt ja nicht und man kann bei Schwierigkeiten immer noch einen Anwalt um Hilfe bitten.

Noch eins, gäbe es ein (amtlich hinterlegtes) Testament so würdest Du vom Nachlassgericht automatisch benachrichtigt und bekämest eine Kopie des Testamentes.

MfG
duck313

Die Nachricht bekommen die Kinder auch sobald die Ehefrau einen Erbschein beantragt in dem die Frage nach weiteren Erben auftaucht und die sie wahrheitsgemäß beantworten muss. ramses90

Geh zum Nachlassgericht und beantrage da einen sogenannten Teilerbschein:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschein-beantragen.html
Auf diesem Wege stellt sich am zuverlässigsten heraus wie sich Deine Lage als Erbin darstellt, bzw. ob ein Testament da ist und wie der Vater es formuliert hat.
Das ist kein schnelles Verfahren und kann einige Wochen dauern.
ramses90