Testament: Vor- und Nacherbschaft

hallo, mal angenommen:
Istzustand: Erblasserin geschieden, Exmann lebt, 1 x Tochter ( keine Abkömmlinge,unverheiratet ), 1 x Großmutter( Mutter Erblasserin), 2 x Geschwister ( von Erblasserin ).

Der Wille ist:
Das Vermögen soll nicht zum geschiedenen Vater gehen und nicht beim Tod des Nacherben zu deren Erben gehen.

Im Testament festgelegt wird:
Erblasserin Mutter M setzt Tochter T als befreite Vorerbin und die Großmutter G(Mutter Erblasserin)bei Tod von T, als Nacherbin ein.
Stirbt die Nacherbin G vor Eintritt des Nacherbfalles soll Tochter T Ersatznacherbin sein.

Ist mit dieser Konstellation sichergestellt das die Erbschaft in Händen der Tochter T, oder deren Abkömmlingen oder der Großmutter G bleibt ?

Wichtig: Kann Tochter T Vorerbin von M und gleichzeitig Ersatzerbin für G sein ?

Die Erbfälle danach sind ohne Bedeutung.

grüße frankylie

Hallo Frankylie,
aus welchem Grunde sollte der Exmann überhaupt erbberechtigt sein? Nach Ehescheidung sind zum Exmann keinerlei verwandtschaftlichen Beziehungen mehr vorhanden. Erbberechtigt im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge sind zuerst Angehörige 1. Grades. Beim Testament kann man zwar alles Mögliche an fast Jeden vererben bzw. vom Erbe ausschließen, aber direkte Angehörige (Kinder etc.) können (außer bei ganz außergewöhnlichen Voraussetzungen) nicht enterbt werden - es besteht zumindest Anspruch auf den sog. Pflichtteil.

Wenn der spätere Erblasser so starke Bedenken hat, dass der Expartner unberechtigte Ansprüche anmelden könnte/würde, sollte dieser einen ordentlichen Notar beauftragen und dort seinen derzeit letzten Willen zu Papier bringen lassen.

MfG Lari

PS: Bin weder Jurist noch Notar, habe nur meine Meinung wiedergegeben.

Hallo Lari,

aus welchem Grunde sollte der Exmann überhaupt erbberechtigt
sein? Nach Ehescheidung sind zum Exmann keinerlei
verwandtschaftlichen Beziehungen mehr vorhanden.

richtig. Als Ex-Ehemann ist er nicht mehr erbberechtigt.

Erbberechtigt
im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge sind zuerst Angehörige 1.
Grades.

Eben. Er bleibt trotz Scheidung der Vater der Tochter.

Das „Problem“ tritt auf, wenn die Tochter nach der Mutter aber vor der Großmutter stirbt.
Dann hat der Vater - auch wenn testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen - einen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlaß der Tochter.

sollte dieser einen ordentlichen Notar beauftragen und dort
seinen derzeit letzten Willen zu Papier bringen lassen.

Ja, unbedingt.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,
danke für Deine fachlichen Ergänzungen. Da habe ich wieder etwas dazugelernt. Hätte ich eigentlich selbst drauf kommen können, da ein ähnliches Phänomen in der weiteren Verwandtschaft besteht.
MfG Lari