Hallo,
vor einer Woche ist leider mein Vater verstorben. Nun hat er in seinem Testament verfügt, das seine Freundin/Partnerin (die noch verheiratet ist und mit ihrem Ehemann zusammen wohnt)seine Wohnzimmereinrichtung sowie die Schlafzimmer-Einrichtung sowie seine Kleidung erben soll.
Nun meine Frage:
Was beinhaltet in diesem Fall der Begriff „Einrichtung“?
Die Partnerin meines Vaters möchte alles im Raum befindliche (Stereo-Anlage, Fernseher, DVD-Spieler, neuer Kaminofen, Wanduhr, antike Uhr die man auf die Anrichte stellt usw.) Meine Geschwister und ich sind der Meinung das eine Einrichtung lediglich die Möbel umfasst…
Können wir darauf bestehen das sie alle Möbel mitnimmt? Denn mein Vater hatte Couch, Ofen und Bett neu gekauft und sie möchte nur diese Dinge mitnehmen und wie gesagt die Elektronischen Gegenstände. Die Uralten Kleiderschränke und die alte Wohnzimmerwand will sie uns da lassen…
Außerdem hat sie schon viele Sachen (Schmuck, Anzug, eine Wohndecke, einen leeren Tresor und viele Kleinigkeiten wie Fotos usw.) an sich genommen mit der Begründung sie hätte meinem Vater die Dinge ja auch geschenkt und teilweise angeblich sogar nur geliehen. Vom Schmuck zum Beispiel war im Testament aber gar keine Rede… Wenn die Sachen geschenkt waren und nichts im Testament steht müssten sie doch in die Erbmasse eingehen oder???