Testament - Was umfasst Schlafzimmereinrichtung?

Hallo,

vor einer Woche ist leider mein Vater verstorben. Nun hat er in seinem Testament verfügt, das seine Freundin/Partnerin (die noch verheiratet ist und mit ihrem Ehemann zusammen wohnt)seine Wohnzimmereinrichtung sowie die Schlafzimmer-Einrichtung sowie seine Kleidung erben soll.

Nun meine Frage:

Was beinhaltet in diesem Fall der Begriff „Einrichtung“?

Die Partnerin meines Vaters möchte alles im Raum befindliche (Stereo-Anlage, Fernseher, DVD-Spieler, neuer Kaminofen, Wanduhr, antike Uhr die man auf die Anrichte stellt usw.) Meine Geschwister und ich sind der Meinung das eine Einrichtung lediglich die Möbel umfasst…
Können wir darauf bestehen das sie alle Möbel mitnimmt? Denn mein Vater hatte Couch, Ofen und Bett neu gekauft und sie möchte nur diese Dinge mitnehmen und wie gesagt die Elektronischen Gegenstände. Die Uralten Kleiderschränke und die alte Wohnzimmerwand will sie uns da lassen…

Außerdem hat sie schon viele Sachen (Schmuck, Anzug, eine Wohndecke, einen leeren Tresor und viele Kleinigkeiten wie Fotos usw.) an sich genommen mit der Begründung sie hätte meinem Vater die Dinge ja auch geschenkt und teilweise angeblich sogar nur geliehen. Vom Schmuck zum Beispiel war im Testament aber gar keine Rede… Wenn die Sachen geschenkt waren und nichts im Testament steht müssten sie doch in die Erbmasse eingehen oder???

Die anfangs genannten Schl.zi.-Gegenstände muss die Genannte nicht komplett mitnehmen, wenn sie auf einen Teil verzichtet.
Zu der Schenkung haben Sie Recht. Sie ist und bleibt auch nach dem Tode eine solche. Die Schenkungs-Rückabwicklung hätte im Testament ausdrücklich genannt werden müssen.

hallo pia,
diese Freundin kann nach dem Tod vorerst aus der Erbmasse rein gar nichts mitnehmen. Die Schenkungen muss sie beweisen (normal muss man Geschenktes nicht retour geben). Einrichtung ist schwer zu definieren, ich würde ihr nur die Möbel von Wohn- und Schlafzimmer und Klamotten überlassen. Alles Andere
vorerst behalten. Sie kann ja Klagen
was Euch vorerst nichts kostet und Ihr auch nicht an den Kosten beteiligt werden könnt. Keine Angst sie überlegt sich angesichts der Anwaltskosten, ob sie dieses Risiko eingehen will.
pete