nach Durchsicht des Archives finde ich es vernünftig, wenn meine Frau und ich jeweils ein Testament machen und dies bei einem Amt oder Notar hinterlegen.
In unserem Fall ist es kein kompliziertes Dokument, wir wollen nur jeweils den anderen beerben und im Falle eines Unfalles (gleichzeitigem oder nacheinander eintretendem Todesfall) einen Gesamterben benennen.
Die Verwandtschaftsverhältnisse sind einfach, auch hier erwarten wir keine speziellen Formulierungen.
Wir leben in Wiesbaden.
Kann mir jemand raten, wie ich von hier an vorgehen soll (kann) und welche Kosten (sehr ungefähr) ich für das Aufsetzen und Verwahren solcher Testamente erwarten muß?
am besten vereinbarst du mit einem Notar einen Termin. Die Sache ist Standard, der Notar berät dich und läd dich nochmals zu einem Unterschriftstermin ein.
Alles weitere übernimmt der Notar für dich.
Der Spass kostet etwa 100,- bis 150,- €.
Hi!
Das Thema ist interessant. Nur bei mir etwas komplizierter: Mit Lebensgefährten Haus gekauft. Das Haus läuft auf mich. Ich habe aber auch eine Tochter mitgebracht. Außerdem hab ich noch einen Halbbruder, zu dem ich null Kontakt habe. Mein Lebensgefährte
wiederum hat 3 Geschwister und Mutter. Kann man da notariell eine
Erbfolge festlegen, die in etwa so aussieht: Haus-Hausrat Lebensgefährte, Tochter LV - aber Wohnrecht bis sie flügge ist,
Halbbruder und 3 Geschwister und Mutter ohne Ansprüche. Das alles ohne Heirat. Das ist sicher schwierig, wegen der Pflichtteile. Oder gibt es da einen Weg?
Usch
ohne jetzt auf Deinen konkreten Fall eingehen zu wollen kannst Du prinzipiell zunächst einmal alles nach freiem eigenen Willen regeln. Die Pflichtteilsansprüche (halber gesetzlicher Erbanspruch) sind allerdings in kaum einem Fall (nur bei Erbunwürdigkeit, was extrem streng ausgelegt wird) wegzubekommen. Um einen Überblick über die in Deinem Fall anstehenden Pflichtteile zu bekommen, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt oder Notar um Rat bitten, da es bei Dir ja doch schon ein wenig komplizierter ist.
Wichtig ist dabei auch die Frage der Erbschaftssteuer, da für nichteheliche Partner die Steuern recht hoch und die Freibeträge recht niedrig sind (werden wie ein nicht verwandter Dritter behandelt). Durch eine geschickte Erbfolge und Verteilung kann man einiges günstiger gestalten, als es im Regelfall sonst wäre.
Wenn Du Dich selbst ranmachst und die Pflichtteile vergisst, haben die Berechtigten einen Anspruch gegen die Erben, und dies kann zu unerwünschten Situationen führen. Daher besser einen Profi machen lassen.
Gruß vom Wiz
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