Testament wo hinterlegen?

Hallo,

ich habe da beim Aufräumen so eine Broschüre „Mut zum Erbe“ gefunden, und nun hätte ich da mal eine Frage, und zwar: Wo hinterlegt man eigentlich ein Testament, wenn man seine Angehörigen mit derlei Themen nicht nerven will? Beim Nachlassgericht? Und was kostet das? Wird das nach Jahren abgerechnet oder wie funktioniert das?

Wenn man nun - mal angenommen - noch ein paar Jahrzehnte lebt, aber trotzdem mit dem Gefühl, dass für den Fall der Fälle alles geregelt ist, lieber in einen Flieger oder Zug einsteigt, dann müsste so ein Testament ja noch ganz schön lange beim Nachlassgericht liegen. Bis es mal gebraucht wird, zieht man noch zig mal um, und ändert es vielleicht auch immer mal wieder ab.

Daher diese Frage nach der Vorgehensweise und den entstehenden Kosten.
Muss so ein Testament eigentlich immer handschriftlich sein, oder darf man das auch mit dem PC schreiben?

Ach ja: Kann man das gleich mit einer Patientenverfügung kombinieren? Die ist ja eigentlich noch wichtiger als ein Testament. Bei wem (außer den Angehörigen) kann man sich darauf verlassen, dass diese bei Bedarf auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt wird?

Ok, mal schauen, ob mir hier jemand sagen kann, wer für sowas zuständig ist. :smile:

Schöne Grüße

Petra

Wo
hinterlegt man eigentlich ein Testament, wenn man seine
Angehörigen mit derlei Themen nicht nerven will? Beim
Nachlassgericht? Und was kostet das? Wird das nach Jahren
abgerechnet oder wie funktioniert das?

Richtig, liebe Petra, das Testament wird beim Nachlaßgericht hinterlegt. Die Gebühren werden pro Hinterlegung und nur einmal berechnet.

Wenn man nun - mal angenommen - noch ein paar Jahrzehnte lebt,
aber trotzdem mit dem Gefühl, dass für den Fall der Fälle
alles geregelt ist, lieber in einen Flieger oder Zug
einsteigt, dann müsste so ein Testament ja noch ganz schön
lange beim Nachlassgericht liegen. Bis es mal gebraucht wird,
zieht man noch zig mal um, und ändert es vielleicht auch immer
mal wieder ab.

Du kannst Dein Testament jederzeit wieder abholen und ändern. Dann fallen natürlich die Gebühren von neuem an, denn du hast es ja ein zweites Mal hinterlegt.
Es wäre günstig, für die Hinterbliebenen einen Hinweis zu hinterlassen - einen, den sie auch finden! -, in dem auf das Gestament, das beim Nachlaßgericht in XXX liegt, hingewiesen wird.

Daher diese Frage nach der Vorgehensweise und den entstehenden
Kosten.

Muss so ein Testament eigentlich immer handschriftlich sein,
oder darf man das auch mit dem PC schreiben?

Ja, ein Testmanet, das Du selber geschrieben hast, muß (!!!) immer handschriftlich verfaßt sein. Schreibmaschine oder PC geht nicht.
Sonst mußt Du zum Notar gehen.
Ich habe mir so geholfen: Handschriftliches Testament und, damit man es auch lesen kann, den gleichen Text nochmal mit dem PC geschrieben.

Ach ja: Kann man das gleich mit einer Patientenverfügung
kombinieren? Die ist ja eigentlich noch wichtiger als ein
Testament.

Das halte ich für wenig sinnvoll: Eine Patientenverfügung ist nötig, wenn jemand in ein Krankenhaus eingeliefert wird, möglicherweise also recht schnell nötig. Niemand wird auf die Idee kommen, im Nachlaßgericht von Hinterwaldkatzbuckelweiler nachzufragen, ob da eine Patientenverfügung liegt. Bis dahin bist Du längst zwangsbeatmet.

Bei wem (außer den Angehörigen) kann man sich
darauf verlassen, dass diese bei Bedarf auch auf dem Rechtsweg
durchgesetzt wird?

Darauf ka nst Du Dich nicht einmal bei den Angehörigen verlassen.
Der Ausweg ist ein Testmentsvollstrecker.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

danke für die schnelle Antwort.

Du kannst Dein Testament jederzeit wieder abholen und ändern.
Dann fallen natürlich die Gebühren von neuem an, denn du hast
es ja ein zweites Mal hinterlegt.
Es wäre günstig, für die Hinterbliebenen einen Hinweis zu
hinterlassen - einen, den sie auch finden! -, in dem auf das
Testament, das beim Nachlaßgericht in XXX liegt, hingewiesen
wird.

Warum braucht man das? Wenn man das Testament da hinterlegt, wo man seinen Wohnsitz hat (wo auch sonst), dann wird doch das Nachlassgericht hoffentlich informiert, wenn es einen nicht mehr gibt - oder täusche ich mich da?

Ich meine, deine Antwort klingt jetzt ein bisschen so, als könnte man das Testament zwar schon irgendwo hinterlegen, aber wenn es die Angehörigen dann nicht finden bzw. nichts davon wissen - ja mei, Pech gehabt. :wink:

Ja, ein Testmanet, das Du selber geschrieben hast, muß (!!!)
immer handschriftlich verfaßt sein. Schreibmaschine oder PC
geht nicht.

Ok, ok … ich kann mich auch kurz fassen, wenn es sein muss.

Ach ja: Kann man das gleich mit einer Patientenverfügung
kombinieren? Die ist ja eigentlich noch wichtiger als ein
Testament.

Das halte ich für wenig sinnvoll: Eine Patientenverfügung ist
nötig, wenn jemand in ein Krankenhaus eingeliefert wird,
möglicherweise also recht schnell nötig. Niemand wird auf die
Idee kommen, im Nachlaßgericht von Hinterwaldkatzbuckelweiler
nachzufragen, ob da eine Patientenverfügung liegt. Bis dahin
bist Du längst zwangsbeatmet.

Na ja, gut, an dem Einwand ist was dran. Aber man kann ja einen Hinweis darauf in seiner Brieftasche immer bei sich tragen. Die Frage war mehr, ob es eine Alternative gibt, wo man eine Patientenverfügung hinterlegen kann - außer diesem Verein, der mir ehrlich gesagt schön langsam ein bisschen auf den Keks geht. Die scheinen davon auszugehen, dass ihre Mitglieder grundsätzlich nicht an Gott glauben.

Schöne Grüße

Petra

Liebe Petra,

jetzt wollen wir mal wieder allgemein werden und einen fiktiven Fall diskutieren:

Warum braucht man das? Wenn man das Testament da hinterlegt,
wo man seinen Wohnsitz hat (wo auch sonst), dann wird doch das
Nachlassgericht hoffentlich informiert, wenn es einen nicht
mehr gibt - oder täusche ich mich da?

In Deinem UP war von Wohnsitzwechsel die Rede, und auf diese wechselnden Wohnsitze hin habe ich die Empfehlung ausgesprochen, einen Hinweis auf das Testament zu hinterlassen.
Das Nachlaßgericht wird nicht von sich aus tätig. Wenn jemand gestorben ist und ein Hinterbliebener das Erbe beansprucht, muß er beim Nachlaßgericht einen Erbschein beantragen. Ohne diesen Erbschein gibts nix, vor allem kein Geld von den Konten! Und dann fragen die natürlich - wenn es nicht schon beim Nachlaßgericht hinterlegt ist - nach einem Testament.
Wenn dieses Testament aber beim Nachlaßgericht einer anderen Stadt hinterlegt ist, können die vom zuständigen Gericht davon natürlich nichts wissen. Und ob Man das hinterlegte Testament von einem zu einem anderen Nachlaßgericht transferieren lassen kann, weiß ich nicht.

Ich meine, deine Antwort klingt jetzt ein bisschen so, als
könnte man das Testament zwar schon irgendwo hinterlegen, aber
wenn es die Angehörigen dann nicht finden bzw. nichts davon
wissen - ja mei, Pech gehabt. :wink:

Wenn es hinterlegt ist, dann wird es im Erbfall auch eröffnet. Vorausgesetzt, es ist bekannt, aber das schrieb ich ja schon.

Na ja, gut, an dem Einwand ist was dran. Aber man kann ja
einen Hinweis darauf in seiner Brieftasche immer bei sich
tragen. Die Frage war mehr, ob es eine Alternative gibt, wo
man eine Patientenverfügung hinterlegen kann - außer diesem
Verein, der mir ehrlich gesagt schön langsam ein bisschen auf
den Keks geht. Die scheinen davon auszugehen, dass ihre
Mitglieder grundsätzlich nicht an Gott glauben.

Wenn jemand eine Patientenverfügung trifft - und es gibt ganz, ganz viele Vorlagen dafür, auch von Kirchen -, dann sollte man zugleich auch einen Betreuer/in benennen, die entscheiden können, wenn man selber nicht mehr entscheiden kann. Es muß ja nicht die Demenz im Alter sein; ein Unfall auf der Straße, der Deinen ins Koma fallen läßt, ist ja auch denkbar. Dieser Betreuer hat dann das Recht, über alles, auch die Fortsetzung der Behandlung zu entscheiden. Und eine Patientenverfügung muß man nicht hinterlegen; es genügt, daß man sie bei sich hat. Dann sollte natürlich auch der Betreuer eine solche Verfügung und eine Vollmacht haben, damit er dann auch handeln kann.
Und wenn man schon einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung im Nachlaßgericht bei sich hat, dann kann man doch auch gleich die Verfügung selber bei sich haben, oder? Und die enthält dann eben auch den Namen des Betreuers oder Bevollmächtigen. Und der muß dann so schnell wie möglich informiert werden.

Gruß - Rolf

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Hallo Rolf,

so langsam werden mir die Zusammenhänge klarer. :smile:

Das wusste ich noch gar nicht, dass die Erben ohne diesen Schein vom Gericht gar nichts bekommen. Ich kenne das nur vom Fernsehen, und da haben die ja noch eine viel blühendere Phantasie als ich selber. :wink:
(Ich muss da gerade an „Alles auf Zucker“ denken.)

Wenn jemand eine Patientenverfügung trifft - und es gibt ganz,
ganz viele Vorlagen dafür, auch von Kirchen …

Eben. Nicht alle sollen rechtsgültig sein. Die jenes atheistischen Vereins sind es angeblich schon.

Und wenn man schon einen Hinweis auf das Vorhandensein einer
Patientenverfügung im Nachlaßgericht bei sich hat, dann kann
man doch auch gleich die Verfügung selber bei sich haben,
oder?

Das ist ne gute Idee. Man kann sie ja verkleinert ausdrucken und laminieren.

Mal noch ne ganz andere Frage bei der Gelegenheit: Wie ist das denn eigentlich, wenn man im Ausland einen Unfall hat? Es nützt ja nichts, so eine Patientenverfügung einfach ins Englische zu übersetzen, weil ja dort, wo man gerade ist, das deutsche Recht ohnehin nicht gilt. Hat man dann einfach Pech gehabt? Braucht man für jedes Land eine eigene Patientenverfügung? :wink: Nee, im Ernst, kennst du dich da aus?

Schöne Grüße

Petra

Mal noch ne ganz andere Frage bei der Gelegenheit: Wie ist das
denn eigentlich, wenn man im Ausland einen Unfall hat? Es
nützt ja nichts, so eine Patientenverfügung einfach ins
Englische zu übersetzen, weil ja dort, wo man gerade ist, das
deutsche Recht ohnehin nicht gilt. Hat man dann einfach Pech
gehabt? Braucht man für jedes Land eine eigene
Patientenverfügung? :wink: Nee, im Ernst, kennst du dich da aus?

Nee, im Ernst, liebe Petra, da kenne ich mich nicht aus.
Und über den Erbschein und das Nachlaßgericht weiß ich auch nur deswegen Bescheid, weil ich vor einiger Zeit diesen ganzen Gang der Dinge - nein, nicht durchlaufen, sondern abwarten mußte.
Der Nachlaßrichter war nämlich der Meinung: Der Erblasser ist doch schon tot; warum sollen wir uns also beeilen?

Gruß - Rolf

Der Nachlaßrichter war nämlich der Meinung: Der Erblasser ist
doch schon tot; warum sollen wir uns also beeilen?

das scheint eine weitverbreitete ansicht zu sein.

gruß
ann