Testament zurück

Hallo Fachkundige,

wenn eine Person ein notariell aufgestztes Testament, beim
Geburtsstandesamt hinterlegt, zurück ziehen möchte, wie muss sie dann
vorgehen?
Persönlich abholen ist nicht so günstig, da quer durch die Republik.
Reicht es, einen Brief mit Bitte um Vernichtung / Rücksendung vom
örtlichen Einwohnermeldeamt mit Personalausweis beglaubigen zu lassen?
Danke und Gruss
T-Bird

Hallo,

Testamente werden zumindest in der Bundesrepublik nicht beim Standesamt sondern beim Nachlassgericht (also dem Amtsgericht) hinterlegt. Hierüber wird dann ein Hinterlegungsschein ausgestellt. Nur gegen diesen gibt es das Testament zurück. Wie die Sache offiziell läuft, und wie es der einzelne Sachbearbeiter handhabt sind dabei oft unterschiedliche Dinge. Also würde ich zunächst mal mit dem zuständigen Rechtspfleger sprechen.

Gruß vom Wiz

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Guten Morgen und danke für den Hinweis.
Da muss ich wohl vor Jahren etwas falsch mitbekommen haben. Das
Testament liegt wirklich beim örtlichen Nachlassgericht. Die
Information über eine Testamentsniederlegung sowie Rücknahme wird vom
Amtsgericht an das Geburtsstandesamt gemeldet.
Der Notar hat auch eine Ausfertigung in seinen Akten und möchte bei
Selbstabholung vom Amtsgericht dann natürlich eine kurze Mitteilung
über die Vernichtung des Testaments haben. Hätte ich also zuerst den
Notar fragen sollen…
Aber hier bekommt man ja auch immer fachlich richtige Antworten, danke.
Gruß
T-Bird