Testament zweisprachig verfassen?

Hallo,
ich waere sehr dankbar, wenn mir jemand Ratschlaege bzgl. der nachstehenden Situation geben koennte:
Deutsche, wohnhaft hauptsaechlich in Italien., Witwe, 2 erwachsene Toechter.

  1. Tochter soll Wohnung in Deutschland erben, die 2. Tochter Wohnung in Italien.
    Das Restliche soll zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
    Wie erstelle ich ein Testament, ohne dass e Komplikationen gibt. Kann ich das Testament direkt zweisprachig -(italienisch/ deutsch) schreiben?
    Wo wird es registriert?

Vielen Dank fuer jeden Ratschlag.
MFG Reginarita

Hallo!

Lies mal in diesen Beitrag rein, der das neue, seit ca. 1 Jahr geltende, europäische Erbrecht erklärt.

Machst Du nämlich nicht von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, das deutsche Erbrecht zu wählen, dann würde im Todesfall das italienische Erbrecht gelten.

Ob das für deinen Fall günstiger wäre, das weiß ich nicht. Aber das kannst du ja vor Ort in Italien erfahren, indem Du dich da beraten lässt.

Und , man kann zwar ein Testament zweisprachig verfassen, aber wozu ?
Wähle das Erbrecht, was gelten soll. Also z.B. das Deutsche, dann gilt deutsches Erbrecht.
Und sollte es für italienische Behörden nötig sein, kann und muss man es sowie amtlich übersetzen und beglaubigen lassen.

Eine eigenhändige mehrsprachige Aufsetzung kann auch Fehler und Uneindeutigkeiten bieten !

Wo es verwahrt wird ?
Frage nach, wie das in Italien geregelt ist.

In Deutschland kann man es bei einem Amtsgericht( Abt. Nachlassgericht) hinterlegen ( geringe Gebühr). Wenn man keinen Wohnsitz in D mehr hat, da müsste man sich auch erkundigen, ob und wie man das machen kann.
Es gibt da m.E. nach ein zentrales Gericht in Berlin, was Erbschaftssachen von Auslandsdeutschen bearbeitet.

Info zum Europ. Erbrecht:

MfG
duck313

Ganz herzlichen Dank fuer die ausfuehrliche Information.

Hallo Reginarita,

Du solltest es einsprachig verfassen.
Bei einer zweisprachige Version kann es zu Widersprüchen kommen, wenn sich die Varianten unterschiedlich interpretieren lassen. Da haben dann nur die Anwälte etwas davon, welche sich dann nicht gratis über diesen Punkt streiten.

Falls du es nicht lassen kannst es doch zweisprachig zu verfassen, dann solltest du festlegen, welche Sprachversion und welches Gesetz Vorrang haben soll, falls es Widersprüche gibt.

MfG Peter(TOO)

Herzlichen Dank fuer den Ratschlag!

Ergänzend dazu das Infoblatt unserer Botschaft in Rom zum EU-Erbrecht: http://www.italien.diplo.de/contentblob/4156298/Daten/5295252/EUErbrechtVO.pdf

via http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/04-RK/Konsularischer-Service-Informationen/0Andere-rechtliche-und-konsularische-Dienste-informationen.html