Hallo liebe Experten!
Schilderung eines Beispielfalles:
Angenommen, ein Vater hätte seinen drei unverheirateten Söhnen bei seinem Tod vor über 30 Jahren per Testament lebenslanges Wohnrecht im Elternhaus eingeräumt, bis diese heiraten.
Nun hätte der letzte dieser Söhne, genannt Person A, dieses Wohnrecht noch immer, lebt aber schon seit 2 Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen in deren Haus.
Mittlerweile wohnt die Großnichte (Person B) dieser Person A in diesem Elternhaus, ist aber nicht Eigentümer, und möchte sich selbständig machen.
Dafür benötigt Person B ein Arbeitszimmer und die einzige räumliche Möglichkeit wäre eben das „frei gehaltene“ Zimmer von Person A.
Fragen:
-
Kann Person A dieses Zimmer an Person B gegen Entgelt vermieten oder gibt es hier gar keine rechtliche Grundlage dazu?
-
Oder könnte ein solches Zimmer von Person B genutzt werden, solange bei einer Rückkehr von Person A ins Elternhaus dieser Raum wieder zur Verfügung gestellt würde?
-
Wie sähe es aus, wenn Person B mittlerweile Eigentümer des Elternhauses von Person A wäre?
-
Angenommen Person B erbt das Elternhaus, würde das Wohnrecht und sozusagen auch Person A „mitvererbt“?
Vielen Dank für Ihre Lösungsvorschläge zu diesem Beispielfall!