Hallo,
in Filmen werden Testmenteröffnungen zuweilen als spannende Szene dargestellt. Alle Erben oder die sich einen Verbteil versprechenden Personen sitzen vor dem Notar, der das Testament verliest. Darin erteilt der Erblasser einzelnen Anwesen Lob oder Tadel wegen ihrers Lebenswandels oder Vderhaltens ihm gegenüber und begründet so in einigen Fällen, warum der eine mehr und der andere weniger bekommt, als er gedacht hat.
Ist das nur Filmfiktion, oder gibt es das tatsächlich? Müssen diejenigen, deren Anwesenheit der Erblasser in seinem Testament bei der Eröffnung wünscht, unbedingt kommen, wenn sie sich einen Erbanteil versprechen?
Grüße
Carsten
Es kommt zuerst darauf an, was für ein Testament vorliegt.
So können Testamente in notarielle Verwahrung gegeben werden, aber auch an anderen Orten (der Safe zu Hause etc.) verwahrt werden.
Bei letzterem Fall muss das Testament dem Nachlassgericht, das Amtsgericht des Wohnsitzes, übergeben werden, welches dann die Testamentseröffnung übernimmt.
Sofern es der Weg der notariellen Verwahrung gewählt wurde eröffnet dieser.
Es besteht keine Anwesenheitspflicht bei einem solchen Termin.
Dieser dient grundsätzlich nur dazu, dass die Erben von ihrer Stellung im Testament Kenntnis erlangen.
Von der Eröffnung an gilt eine 6wöchie Frist zu Erbausschlagung, aber das ist ja dann ein anderes Thema.
Hoffe ich konnte helfen und die andern zerreissen mich hier nicht gleich 
Sofern es der Weg der notariellen Verwahrung gewählt wurde
eröffnet dieser.
Hoffe ich konnte helfen und die andern zerreissen mich hier
nicht gleich 
…dann will ich will mal gnädig sein. Einiges war ja richtig. Der ganz oben zitierte Absatz ist jedoch Stammtischwissen - oder du wohnst in Baden-Württemberg, dann sei dir verziehen.
Die Testamentseröffnung ist in 90% der Fälle ein stiller Akt ohne Beteiligte bei Gericht. Sobald eine Sterbefallsanzeige - seit 01.01.2012 erfolgt diese über das neu eingerichtete zentrale Testamentsregister - bei Gericht ankommt wird nach verwahrten Testamenten gesucht, denn alle in amtliche Verwahrung gegebenen Testamente müssen beim Amtsgericht hinterlegt sein.
Auch soweit ein Notar ein Testament bei sich verwahrt - was natürlich möglich ist, ist dies beim Todesfall an das zuständige Nachlassgericht zur Eröffnung zu übersenden.
Die Masse der privatschriftlichen Testamente - oder was man dafür ansieht - werden meist von den Erben oder sonst. Familienangehörigen zur Eröffnung abgegeben.
In jedem Fall ist das was man aus Film und Fernsehen kennt alles andere als die Realität.
ml.
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Hallo,
vielen Dank für die ausführliche und kompetend wirkende Information.
Wo ist es denn am sinnvollsten, ein Testament zu hinterlegen? Du sprichst von einem Amtsgericht. An welchem denn? Geburtsort? Wohnort?
Wenn der Erblasser einen Text wie erwähnt mit Lob oder Tadel an Einzelnen hinterlassen hat, bekommen dann alle Erben den Text zugestellt?
Grüße und Dank im Voraus
Carsten
Hi, das Testament wird, gegen Gebühr, beim Nachlassgericht hinterlegt.
Da bis zur Eröffnung einige Zeit vergehen kann, ist es sinnvoll zu Hause eine Kopie desselben zu hinterlegen, damit die Erben oder d. Alleinerbe schon vorher handeln kann.
MfG ramses90
Hallo,
Wo ist es denn am sinnvollsten, ein Testament zu hinterlegen?
Du sprichst von einem Amtsgericht. An welchem denn?
Geburtsort? Wohnort?
Amtsgericht des gegenwärtigen Wohnsitzes.
Wenn der Erblasser einen Text wie erwähnt mit Lob oder Tadel
an Einzelnen hinterlassen hat, bekommen dann alle Erben den
Text zugestellt?
Das Tstament bekommen alle Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Beauflagte, ggf. noch der Testamentsvollstrecker zur Kenntnis.
ml.
Hi, das Testament wird, gegen Gebühr, beim Nachlassgericht
hinterlegt.
Da bis zur Eröffnung einige Zeit vergehen kann, ist es
sinnvoll zu Hause eine Kopie desselben zu hinterlegen, damit
die Erben oder d. Alleinerbe schon vorher handeln kann.
Wie meinst du das denn?
Ein Testament ist erst nach Eröffnung durch das Amtsgericht in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll im Rechtsverkehr zu gebrauchen - und auch nur dann wenn es sich um ein Notarielles handelt - und auch nur soweit ein Nachlassschuldner nicht auf einere stärkere Glaubhaftmachung mittels Erbschein beharrt.
Letzteres ist sehr selten, kommt aber vor.
ml.