ist es möglich Erben vor der Übernahme von Schulden zu schützen?
Also z.B. in Form eines Testamentes erklären, dass Person A evtl. Vermögen (z.B. Schmuck, Auto, sonstige Gegenstände etc.) erbt, aber Person B nur evtl. vorhandene Schulden?
ein Erbfall bedeutet grundsätzlich den Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge, d.h. Aktiva und Passiva. Die testamentarische Verfügung, dass lediglich die Aktivposten übergehen sollen ist dabei nicht möglich.
Dem Erben steht bei Überschuldung die Möglichkeit offen, dass Erbe auszuschlagen. Im Rahmen der Nachlasspflegschaft gibt es auch eine begrenzte Erbenhaftung.
Hallo,
abgesehen davon, daß man, wenn es um konkrete Stücke aus dem Erbe geht es ein Vermächtnis wäre, was sollte B daran hindern das Erbe auszuschlagen?
Wenn A dann in der Erbfolge erneut zum tragen käme, hätte er die Schulden an der Backe.
Hi,
das würde heißen, wenn es z.B. mehr als 2 Parteien gibt und eine Partei schlägt aus, dann würde das für die 3. Partei gedachte Vermächtnis/Erbe automatisch auf die beiden anderen aufgeteilt?
Wenn aber der Testamentaufsteller genau so eine Situation verhindern wollte, was müsste er dann tun?
Gibt es vielleicht hilfreiche Links hierzu?
wenn es um konkrete Stücke aus dem Erbe geht es ein Vermächtnis wäre,
Hi, das ist so nicht richtig! Erbe u. Vermächtnis sind nicht das Selbe!
Ein Vermächtnis muss im Testament immer als solches bezeichnet werden u. kann aus allem Möglichen bestehen! Geld, Sachwerte etc.!
Bei einem Vermächtnis ist es lediglich so, dass dieses, seitens der Erben, dem Vermächtnisnehmer uneingeschränkt u. auf Forderung sofort nach Testamentseröffnung, zur Verfügung gestellt u. übergeben werden muss.
Mfg ramses90
Hi,
kann ein Vermächtnis denn ausgeschlagen werden?
Oder anders gefragt:
Betuchter X vermacht all seine materiellen Dinge an A.
Erbe ist aber Sohn B.
B schlägt jetzt Erbe, weil viele viele Schulden aus.
Muss jetzt A für die Schulden gerade stehen, weil B Erbe ausschlägt?
Hi, lies da mal nach.
Wenn ein Vermächtnis ein grösserer Teil d. Gesamterbes ist, wird dies unter Umständen auch vom Nachlassgericht als Erbe definiert werden. Dann wird aus dem Vermächtnisnehmer ein Erbe u. übernimmt damit alle Rechte u. Pflichten eines Erben, die ein Vermächtnisnehmer nicht hat. Steht aber alles im obigen Link.
Wer hat denn jetzt viele,viele Schulden, Erblasser, dessen Sohn oder d. Vermächtnisnehmer? Denn Du schreibst ja von einem betuchten Erblasser.
MfG ramses90.