Kann nach dem Tod eines Erblassers und Vorhandenseins eines Berliner Testamentes, in dem die Nacherben des zuletzt Überlebenden genannt sind, eine Änderung vorgenommen werden.
Können die dort genannten Nach-Nacherben ausgeschaltet und der Nach-Nachlass an andere Erben weitergegeben werden?
Kann der nach dem Tod des einen Erblassers überlebende Partner diese Regelung ändern, wenn im Testament steht, dass man sich gegenseitig als Vollerbe einsetzt und der zuletzt Überlebende über das Erbe frei verfügen kann, obwohl darunter die Verteilung des Erbes nach dem Tod des zuletzt Überlebenden festgelegt ist?
Hallo,
das ist eines der Probleme des Berliner Testaments. Nach § 2271 Abs. 2 BGB kann man nichts mehr ändern, sobald ein Teil stirbt (und vorher natürlich auch nur gemeinschaftlich oder im Falle einer Scheidung, die das Berliner Testament nach der Rechtsprechung aufhebt).
Cu Rene
Hi,
ich bin hier anderer Meinung als der Vorredner, da im Testament ja - wenn ich das richtig verstanden habe - verfügt ist, daß der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstverstorbenen frei verfügen kann.
Manches Berliner Testament enthält eine sogenannte Änderungsklausel, Zitat:
„Die Ehegatten können dem überlebenden Ehepartner aber auch ein vollkommen unbeschränktes Widerrufsrecht nach dem Tod des Erstversterbenden zugestehen und die vom Gesetz angeordnete Bindungswirkung des Testaments damit ganz ausschließen.“
Man sollte hier prüfen, ob das Testament eine solche Änderungsklausel enthält, dann wäre der überlebende Ehegatte berechtigt das Testament zu ändern. Ist keine wirksame Klausel vorhanden, kann das Testament nur von beiden Ehegatten gemeinsam geändert werden.
Gruß
Tina
Hallo,
ich bin hier anderer Meinung als der Vorredner, da im
Testament ja - wenn ich das richtig verstanden habe - verfügt
ist, daß der überlebende Ehegatte nach dem Tod des
Erstverstorbenen frei verfügen kann.
Ich hatte die zweite Frage schlichtweg übersehen.
Cu Rene
Ja genau, dieser Passus, dass der Überlebende frei verfügen kann, steht sofort am Anfang des Testamentes. Die Aufteilung für die Nach-Nacherben steht erst am Schluss.