ein Testament liegt beim einzigen Bruder.
Der andere Bruder (Erblasser)wohnt relativ weit entfernt.
Kann im Todesfall der örtlicher Notar sämtliche Angelegenheiten mit dem Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers regeln?
Ist das Testament ein notarielles Testament? Dann brauchen wir keinen Notar mehr. Einfach das Testament zum Nachlassgericht bringen, mit der Bitte es zu eröffnen. (Der Notar eröffnet es ohnehin nicht). Dann erhält man als Erbe eine beglaubigte Abschrift, sowie eine beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls und kann sich damit als Erbe ausweisen.
War das Testament ein privatschriftliches, muss nach der Eröffnung Antrag gestellt werden auf einen Erbschein. Hierbei kann der Notar ggf. nützlich sei. Den Erbscheinsantrag nimmt aber auch jedes Nachlassgericht auf und leitet den Antrag dann weiter an das für die Erteilung zuständige Nachlassgericht. Diese Vorgehensweise spart ggf. Gebühren die nicht sein müssen, auf jeden Fall aber die Mehrwertsteuer.
ein nach dem Tode aufgefundenes Testament muss beim Nachlassgericht des letzten Wohnorts des Erblassers abgeliefert werden, welches es eröffnet. Dies kann durch einfachen Brief des Finders/Verwahrers bewerkstelligt werden. Um die Sache zu beschleunigen kann der Finder/Verwahrer auch gleich die aktuellen Adressen aller im Testament benannter Personen und der nach gesetzlicher Erbfolge potentiell Berechtigten beifügen bzw. dem Gericht mitteilen, wenn ihm diese nicht bekannt sind.
Das Gericht eröffnet dann das Testament, macht für jeden im Testament benannten Erben und die ggf. verhinderten gesetzlichen Erben eine Kopie, und sucht sich einen Erben aus, dem es noch den Fragebogen zum Wert des Nachlasses mitschickt. Sollte der Finder/Verwahrer mit einem der Erben identisch sein, ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ihn dies treffen wird.
Hat der Erbe alle Zahlen beisammen, schickt er den Fragebogen an das Gericht, und das Thema ist ggf. schon erledigt. Kein Notar, keine Reiserei, einfach nur zwei Briefmarken (oder man gibt alles an einen Anwaltskollegen, der sich mit so etwas auskennt).
Ein Erbschein wird nur bei Immobilienbesitz benötigt, und auch einige Banken tun sich ohne oft etwas schwer. Aber selbst wenn tatsächlich ein Erbschein benötigt wird, kann der Erbe diesen vom Notar bei sich am Ort beantragen lassen.
… Einfach das Testament zum Nachlassgericht
bringen, mit der Bitte es zu eröffnen. (Der Notar eröffnet es
ohnehin nicht).
Hallo!
Es sei denn, das Nachlassgericht ist -wie in Württemberg- beim Bezirksnotariat…hier ist der zuständige Nachlassrichter auch gleichzeitig (Bezirks-)Notar.
Grundsätzlich gilt: Das Nachlassgericht ist zuständig, sei es beim Amtsgericht oder beim Bezirksnotariat.