Hallo liebe ExpertInnen,
innerhalb welchen Zeitraums nach dem Tod des Erblassers wird üblicher- weise das Testament eröffnet ? Tragen die Erben die Kosten für die Beerdigung entsprechend ihrem Anteil am Gesamterbe ? Innerhalb welchen Zeitraums muss der Pflichtteilsanspruch gestellt werden? Müssen die Erben Buch führen über Verkäufe von Sachwerten aus dem Vermögen des Verstorbenen ? Theoretisch könnten ja die Erben einfach Dies und Jenes posthum „verschwinden“ lassen und die Pflichtteilsberechtigten gucken in die Röhre.
Gruß
Lexi
Hallo Lexi,
… wie sich die Probleme gleichen.
Deine Anfrage, die ich hier im Forum zufällig gelesen habe,
trifft fast genauso für mich zu.
Leider kann ich dir keine Antwort darauf geben.
Werde aber deine Anfrage hier verfolgen.
Ich glaube aber auch, hier ist der falsche Ort dazu,
also hier dieses Forum.
Als Tipp vielleicht, deine Frage hast du ja schon gut formuliert,
such dir doch mehrere Experten aus und verschicke deine Anfrage
direkt an die entsprechenden Mitglieder.
Da ist wahrscheinlich die Chance auf eine konkrete Antwort
größer als hier.
Ich wünsche dir viel Erfolg und vielleicht, falls sich hier
etwas tut, kann ich ja noch weiter mitlesen.
freundl. Grüße aus Köln
und einen stressfreien Wochenanfang
Manfred
Hallo liebe ExpertInnen,
innerhalb welchen Zeitraums nach dem Tod des Erblassers wird
üblicher- weise das Testament eröffnet ?
Kann ich leider nicht genau sagen.
Tragen die Erben die
Kosten für die Beerdigung entsprechend ihrem Anteil am
Gesamterbe ?
Üblicherweise werden die Beerdigungskosten wie andere Verbindlichkeiten des Erblassers vom Erbe abgezogen. Von dem was übrig bleibt berechnet sich dann der Erbteil / Pflichtteil.
Innerhalb welchen Zeitraums muss der
Pflichtteilsanspruch gestellt werden?
Nachzulesen hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
Müssen die Erben Buch
führen über Verkäufe von Sachwerten aus dem Vermögen des
Verstorbenen ?
Erben müssen ein Nachlaßverzeichnis erstellen. Glaubt man das dieses Nachlaßverzeichnis nicht vollständig ist, kann man auf ein notarielles Nachlaßverzeichnis bestehen. Die Kosten hierfür werden ebenfalls vom Erbe abgezogen.
http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/erbrecht_n/…
Theoretisch könnten ja die Erben einfach Dies
und Jenes posthum „verschwinden“ lassen und die
Pflichtteilsberechtigten gucken in die Röhre.
Das dann aber wohl nur, wenn sich der Pflichtteilsberechtigte keinen Kontakt zum Erblasser hatte. Ich kenne zwar die Bankguthaben meiner Eltern nicht (abgesehen davon würde das mich auch nichts angehen), aber was in der Wohnung vorhanden ist wüßte ich schon in etwa.
Evtl. empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.
Gruß
Tina