Testamentsvollstrecker - erleichtert das Immobilienverkauf?

Moin,
ich dringe, nicht nur aber auch, bei meinem Nachbarn auf das Verfassen eines wenigstens kurzen Testaments. Bei ihm ist eine Immobilie im zukünftigen Erbe dabei. Ich mache bei der Immobiliensuche die Erfahrung, wie konfliktbeladen es sein kann, diese zu verkaufen.
Wenn er in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker einsetzt, erleichtert das wohl die Sache. Ganz genau verstehe ich die BGB §§ um 2000 nicht bis zum Schluss.

a) Kann der TV die Immobilie soweit „in Besitz nehmen“, dass er sie verkaufen kann, um den Erlös entsprechend des Testaments zu verteilen, ohne ständig auf weitere Erklärungen des Einverständnisses aller einzelnen Erben angewiesen zu sein? Konkret: Kann der TV alleine als Verkäufer auftreten und das dann leerstehende Haus auf den Markt bringen und verkaufen und alleine beim Notar den Kaufvertrag unterschreiben, also komplett abwickeln und anschließend verteilen?
b) spricht etwas dagegen, dass einer der Erben (besonders vertrauenswürdig vom Erblasser aus) auch gleichzeitig TV wird?
Danke und Grüße
ynot

Bei erwartungsgemäß konfliktgeladenen Erbengemeinschaften bietet sich der TV immer als die beste Möglichkeit an, das Erbe im Sinne des Erblassers zu verwerten/zu verteilen und sicherzustellen, dass kein Erbe „unter die Räder“ gerät.

Der Testamentsvollstrecker ist u.a. genau zu dem berechtigt, was Du angesprochen hast. D.h. er kann eine Immobilie verwerten und den Erlös dann gemäß den testamentarischen Anordnungen an die Erben auskehren. Er ist aber grundsätzlich auch dafür zuständig, die gesamte Abwicklung des Nachlasses zu betreiben und Erben von den hiermit verbundenen Belastungen zu befreien.

Nicht selten wird ein Erbe als TV eingesetzt. Das ist grundsätzlich machbar, aber nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn einerseits sollte der TV rechtlich und wirtschaftlich erfahren sein, und andererseits wird ein Erbe als TV sich immer dem Vorwurf ausgesetzt sehen, im eigenen Interesse zu handeln. D.h. der als TV eingesetzte Miterbe verschärft üblicherweise eine ohnehin schon konfliktbeladene Situation weiter. Am Ende stehen dann oft auf Dauer zerstrittene Familie. Die psychische Belastung einer solchen Situation für den TV sollte man nicht unterschätzen.

Daher sollte man es bevorzugen einen Dritten als TV zu gewinnen, der gegen Zahlung eines entsprechenden „Schmerzensgeldes“ die Sache einfach sachlich, objektiv und professionell abwickelt, und ansonsten mit den Erben nichts zu tun hat. Die dürfen sich dann gerne über den TV ärgern, müssen sich deswegen aber nicht untereinander weiter zerstreiten. Außerdem wird dem Urteil eines professionellen Dritten regelmäßig eher vertraut und geglaubt, als einem Miterben.

Und dieses „einen Dritten gewinnen“ meine ich übrigens vollkommen ernst. Bitte nicht einfach jemanden mehr oder weniger ungefragt als TV bestimmen, wie mir das schon passiert ist. Ein TV sollte in die Gestaltung des Testaments einbezogen werden, damit er noch zu Lebzeiten des Erblassers dafür sorgen kann, dass unklare und kritische Dinge geklärt, passend geregelt und vorbereitet werden. D.h. es braucht einerseits ein anständiges Testament, auf das sich der TV dann auch eindeutig stützen kann, aber andererseits sollte der TV auch in den ganz praktischen Belangen soweit „auf der Höhe der Zeit“ sein, dass er hinreichend über die dann vorzufindenden Verhältnisse informiert ist.

Ich fand es z.B. nur begrenzt lustig mit mehreren widersprüchlichen Testamenten konfrontiert zu sein, bei denen nicht mal die Testamentsvollstreckung an sich eindeutig geregelt war (die Erben wollten diese aber und das Gericht erkannte dann die Regelung auch als ausreichend an) und dann monatelang hinter einem angeblich zum Erbe gehörenden Grundstück in einem von Bürgerkrieg betroffenen Land tausende Kilometer weit weg zu fahnden, nur um dann herauszufinden, dass dieses schon vor Jahr und Tag verkauft worden war. Und diesen vollkommen unnötigen Spaß mussten die Erben dann natürlich vom Erbe bezahlen.

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