Hallo,
ich habe schon mal hier nachgefragt, ob es ein BT für eine aktuell fast „normale Familie“ mit Kind aus früherer Ehe gibt. Scheint es ja nicht so zu geben, wundert auch nicht.
Noch lebt er, möchte aber sein Erbe per Testament regeln und seine etwa gleichaltrige Frau à la BT erst einmal als Alleinerbin (hauptsächl. eigengenutzte Immobilie) berücksichtigen, aber sein leibliches Kind aus früherer Ehe, auch bedenken. Nur eben erst ab dem Zeitpunkt, wenn dann auch die jetzige Frau nicht mehr auf der Erde weilt (dann wiederum am Liebsten mit 1/2 oder sogar dem ganzen Erbe, denn es gibt keine weiteren Nachkommen oder nahe Angehörige bei der Frau).
Das geht wohl eben nicht über ein BT. Aber das Kind würde per gesetzlicher Erbfolge 1/4 erben (die Hälfte Frau, die zweite Hälfte teilen sich dann Frau und Kind, richtig?),
und solange es minderjährig ist,hätte somit Ex-Frau (Mutter des Kindes) „Zugriff“ auf z.B. Immobilie. Das ist für den zukünftigen Erblasser unerwünscht - es gibt selten Konstellationen, wo das reibungslos ginge.
Reicht das, wenn man dann die jetzige Frau als Testamentsvollstrecker (für das Kind) einsetzt? (Durch sie ist im Testament auch die Vormundschaft vorgesehen, sollte der Mann der letzte dahinscheidende Elternteil des Kindes gewesen sein).
Kann man das so regeln, bis das Kind 18 ist, oder hat man darüber hinaus freie Hand, was das Alter angeht (könnte man das dann so formulieren, dass quasi ein BT draus wird?).
Ich weiß, das einfachste wäre, die jetzige Frau einfach zu überleben, aber das geht statistisch nicht , und ein Testament macht man ja für den Fall…
Grüße, ynot