Ich habe eine Frage. Testamentarisch ist festgelegt, dass der Testamentsvollstrecker jährlich eine
Abrechnung über Mieteingänge zu erstellen hat und den Überschuss an die Erbin auszuzahlen ist.
Mieteinnahmen sind monatlich brutto 1.570,00 EUR, netto bleiben monatlich ca. 500,00 EUR übrig.
Beides weigert sich der TV. Welche Möglichkeiten besteht gegenüber dem TV ausser einer Klage
vor Gericht. Zum TV muss ich noch sagen, dass dieser ein Rechtsanwalt ist. Besteht die Möglichkeit
eine Strafanzeige zu erstatten. Welche Straftat wäre dies?
Mit welcher Begründung?
Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt als Teil der sog. „mittelbaren Staatsverwaltung“ die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr. Unter anderem obliegt ihr z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger im Bezirk und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Einfach nachfragen.
Gruß
Sch
Steckt er denn die Mieten in seine eigene Tasche ?
Das wäre Betrug.
Aber so wird’s wohl nicht sein.
Lies mal hier, wie man den TV ablösen kann
http://www.ndtv.info/entlassung-des-testamentsvollstreckers.html
MfG
duck313
Ich bin schon am Nachdenken wegen der Entlassung.
Es ist aber nicht so einfach. Bei einer Strafanzeige, die auch von einer
Staatsanwaltschaft bearbeitet wird, würde er sofort entlassen werden können.
Er macht überhaupt nichts. Und wenn er etwas macht, dann macht er es falsch.
Auch gehört zu seinen Aufgaben die Grabpflege. Dies macht er auch nicht.
Ich weiss noch nicht einmal, ob er überhaupt ein Konto angelegt hat.