Hallo,
habe mal eine hoffentlich einfache Frage: „Kann ein befreiter Vorerbe gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker sein?“
Danke für die Antwort.
Wolfgang
Hallo,
habe mal eine hoffentlich einfache Frage: „Kann ein befreiter
Vorerbe gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker sein?“
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Jeder der nicht gerade unter Betreuung steht, kann Testamentsvollstrecker werden. Einen besonderen Ausschluss findest Du im 6. Titel nicht.
Gruß vom Wiz