Testamentsvollstreckung

Hallo, Senior X hat seinen Freund für den Todesfall zum
Testamentsvollstrecker benannt. Abgesehen davon, dass der
Freund das Amt ablehnen kann, können auch die Erben
einstimmig beschliessen
a) wir brauchen keinen Vollstrecker sondern werden uns
über die Verteilung einigen oder
b) wir vertrauen dem Freund nicht und wollen einen anderen
T-Vollstrecker? Danke im Voraus . Gruß

Hallo,

nein, ein TV kann nur durch das Nachlassgericht abberufen (und ggf. durch einen anderen TV ersetzt werden). Hierzu ist es allerdings notwendig, dass dem ursprünglichen TV grobe Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Ein „wir hätten gerne einen andern“ oder „brauchen wird nicht“ reicht nicht aus.

Gruß vom Wiz