Hallo,
was muss man als Testamentvollstrecker bereits im Vorfeld
beachten?
Dass man als Testamentsvollstrecker persönlich haftet, und daher eine solche Aufgabe nur übernehmen sollte, wenn man hierfür entsprechend qualifiziert ist, und auch bereit und Willens ist, den Stress auszuhalten, den einem die Erben ggf. machen. Ein Profi, der dafür entsprechend bezahlt wird, und keinen persönlichen Bezug zur Familie hat, ist daher regelmäßig die bessere Wahl als ein Bekannter/Verwandter.
Die Erblasser haben eine volljährige und voll
geschäftstüchtige Tochter, die aber zeitweise stark verwirrt
ist.
Ein Bruder der Erblasser würde im Fall des Erbens
wahrscheinlich Probleme bereiten.
Wenn es eine Tocher gibt, würde die nach gesetzlichem Erbrecht alles bekommen, und der Bruder (eines der Erblasser) ohnehin leer ausgehen. Wenn er absehbar Probleme machen wird, stellt sich die Frage warum er überhaupt bei dem offenbar eher geringen Erbe mit ins Boot soll.
Es ist kein Eigentum in Form von Immobilien und kein großes
Bargeldvermögen vorhanden.
Dann muss man sich natürlich fragen, warum es dann überhaupt eine Testamentsvollstreckung geben soll?
Was hat man bereits jetzt u. U. zu beachten?
Welche Probleme müssten jetzt schon geklärt werden?
Da kein Eigentum in Form von Immobilien vorhanden ist, ist ein
Notar / Rechtsanwalt nötig?
Das sind alles Fragen, die weniger mit der Testamentsvollstreckung, als vielmehr mit der Frage der grundsätzlichen Nachlassgestaltung zu tun haben. Diese kann man nur im konkreten Einzelfall bei Kenntnis aller Umstände beantworten. Dazu ist der Gang zum spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar sowie ggf. Steuerberater unumgänglich.
Wie würde die Testamentsvollstreckung dann ablaufen?
Wenn man überhaupt Testamentsvollstreckung anordnen würde - was ich hier zunächst mal in Zweifel ziehen möchte - dann müsste man sich zunächst einmal überlegen, was man überhaupt für eine Testamentsvollstreckung anordnen möchte. Da wäre klassisch die Auseinandersetzungsvollstreckung, oder - hier eher unwahrscheinlich - die Dauervollstreckung. Bei Auseinandersetzungsvollstreckung verteilt der Vollstrecker das Erbe auf die Erben, verkauft hierzu ggf. Wertgegenstände, löst Konten und Depots auf, … und verteilt dann den Erlös nach Abzug der Kosten.
Gruß vom Wiz