Testballon Freiberuflichkeit beim FA anmelden?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig. :wink:

Angenommen, Person A ist arbeitslos, gedenkt sich 2011 selbstständig zu machen, arbeitet bereits am Businessplan für die Freiberuflichkeit (Medienbereich). A bekommt die Anfrage, jetzt 2 Artikel zu schreiben und würde diese Chance gern als „Testballon“ nutzen. A darf 165 € anrechnungsfrei zum ALG I hinzuverdienen. Ok.

1.) Im Internet findet A Quellen, die besagen, dass man einen „Testballon“ nicht beim Finanzamt anmelden muss, sofern er unter einem bestimmten Wert bleibt. Allerdings bezieht sich das auf nebenberufliche Selbstständigkeit. (Quelle: http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgru…).

2.) Das Finanzamt erteilt die Auskunft, man müsse es unbedingt anmelden, da man ja eine Steuernummer brauche, um eine Rechnung stellen zu können.

A fragt sich jetzt, ob die Finanzamtskraft evtl. mit Argusaugen darauf wacht, dass potenzielle Freiberufler sich sofort anmelden (was ja im Sinne der Staatsfinanzen ist), oder ob es doch eine Möglichkeit gibt, für die Vollzeitselbstständigkeit einen Testballon loszulassen.

Hat jemand Tipps, Stichworte, Literatur dazu?

Vielen Dank
sgw

§ 138 AO steuerliche Anmeldung
Hi!

Hat jemand Tipps, Stichworte, Literatur dazu?

Die gesetzlichen Regelungen in § 138 AO bzw. AEAO sind eindeutig:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html

Die Anmeldung hat innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung zu erfolgen.

In der Praxis ist mir allerdings bisher kein Fall bekannt, wo dem Steuerpflichtigen der Kopf abgerissen wurde, weil die Anmeldung nicht/nicht rechtzeitig beim Finanzamt war. Es gab als allerschlimmste Maßnahme den erhobenen Zeigefinger verbunden mit einem „du du“.

BARUL76

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