Testweise auswandern nach Marokko

Meine Freundin hat mich gestern aus Marokko angerufen und mich gebeten hier etwas zu fragen. Sie wird mit ihrem Ehemann und Kindern testweise nach Marokko auswandern. Was ihr dabei aber wichtig ist, dass sie weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt.

Wir wissen so ziemlich garnichts was diese The,atik angeht. Was ich jetzt rausgefunden habe das es wohl alles eine Frage des 1. und 2. Wohnsitzes ist?

Wie ist das dann geregelt? Muss sie dann alle 3 oder 6 Monate in Deutschland einreisen und eine Wohnung in Deutschland führen? Muss sie ihre Kinder in den Kindergarten schicken? DAS Schulpflicht besteht ist klar. Aber wie sieht es mit den Kindergarten aus? Und der Versicherung? und überhaupt?

hallo,
ich kann da leider nicht kompetent weiter helfen.

Ich würde auf jeden Fall ein paar „Zelte“ in Deutschland behalten …

lg h.

schön für die familie das sie sich für auswandern entschieden haben, aber ich kann leider keine antwort auf die fragen beantworten ,weil ich doch in eu auswanderte, teneriffa ist eine kanarische insel und gehört zu spanien. tut mir leid das ich da nicht helfen kann. ich wünsche der ganzen familie trotz allen schwirigkeiten alles liebe und gutes gelingen!

Da kenne ich mich leider nicht aus. Ich wuerde mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen wie das mit 1. und 2. Wohnsitz geregelt ist. Man kann nur einen 1. Wohnsitz haben und da muss man sich meines Wissens ueber 6 Monate aufhalten. Ich nehme an, dass Sie in Marokko außerdem ein Visum/ Aufenthaltsgenehmigung brauchen wenn Sie laenger als 3 Monate dort sind.

Gina

Hallo Linar,

Da Deine Freundin zunächst nur vorübergehend in Marokko leben will, sollte sie weiter hier gemeldet sein. Entweder sie behält ihre Wohnung oder sie meldet sich bei Verwandten oder Bekannten an. Ich hatte bspw. den Wohnsitz bei meinen Eltern. Wenn sie nicht aus Dtschl. ist, kann sie sich (und den Rest der Familie) auch zB bei Dir anmelden. Es geht da nur darum, dass sie eine sog. ladefähige Adresse hat, dass sie also dort offizielle Post erhalten kann. Es besteht keine Verpflichtung in bestimmten Abständen nach Deutschland zu kommen, wichtig ist nur, dass ihr die Post zugehen kann (also, du könntest sie ihr dann schicken).
Die Kinder müssen natürlich NICHT in den Kindergarten, erst ab der Schulpflicht wird es schwieriger.
Was die Versicherung betrifft, so ist es am besten, dass sie eine Auslandskrankenversicherung abschliesst. Achtung: Eine normale Reise-KV ist nur 6 Wochen gültig. Ich war mal für 4 Monate in Südamerika und habe da eine spezielle Versicherung für das Ausland abgeschlossen, die man nach Anzahl der Tagen abschloss. Ich war damals bei der DKV. Am besten sie überlegt sich, wie lange sie auf jeden Fall erstmal dort bleiben will und fragt dann bei den Versicherungen an. Die haben unterschiedliche Tarife je nach Dauer des Auslandsaufenthalts und Art des Landes. Falls sie privat versichert sein sollte, so sollte sie direkt bei ihrer Versicherung nachfragen, denn da ist das Ausland oft drin.

Ich hoffe, Euch geholfen zu haben.
Gruß Tanja

Kann nur eins dazu sagen: mann kann sich fuer minimum versichern bei Krankenkasse, 40 Eu im Monat ca., das bedeutet man hat eine dt. Krankenkasse und Rentenversicherung. Aber, Marokko, versichert die auch appe Hand wenn man was klaut?
Habe noch keine australische Staatsbuergerschaft,aber ich kann die wohl kriegen, weil der Rest der Familis in Dt ist. Ob Marokko doppelte Staatsbuergerschaft hat, weiss ich nicht.

vielleich mal nach Auswandern Marokko Forum googeln, oder uberhaupt Marokko Forum, fuer Oz gibts mindestens 2 mit Brettern fuer temporaeres und dauerhaftes Auswandern.

Leider kann ich diese Fragen nicht beantworten.

Sorry, aber da kenne ich mich zu wenig aus. zumal teilweise bei schulpflichtigen Kindern wohl auch genauer definiert werden muß.
Liebe Grüße und Frohes Fest

Entschuldige die späte Antwort. Leider kann ich betreffend Marokko keine Hilfe geben. Ich kenne mich nur mit Schweiz-Deutschland aus.

Freundliche Grüsse
marion