Hallo Linar,
Da Deine Freundin zunächst nur vorübergehend in Marokko leben will, sollte sie weiter hier gemeldet sein. Entweder sie behält ihre Wohnung oder sie meldet sich bei Verwandten oder Bekannten an. Ich hatte bspw. den Wohnsitz bei meinen Eltern. Wenn sie nicht aus Dtschl. ist, kann sie sich (und den Rest der Familie) auch zB bei Dir anmelden. Es geht da nur darum, dass sie eine sog. ladefähige Adresse hat, dass sie also dort offizielle Post erhalten kann. Es besteht keine Verpflichtung in bestimmten Abständen nach Deutschland zu kommen, wichtig ist nur, dass ihr die Post zugehen kann (also, du könntest sie ihr dann schicken).
Die Kinder müssen natürlich NICHT in den Kindergarten, erst ab der Schulpflicht wird es schwieriger.
Was die Versicherung betrifft, so ist es am besten, dass sie eine Auslandskrankenversicherung abschliesst. Achtung: Eine normale Reise-KV ist nur 6 Wochen gültig. Ich war mal für 4 Monate in Südamerika und habe da eine spezielle Versicherung für das Ausland abgeschlossen, die man nach Anzahl der Tagen abschloss. Ich war damals bei der DKV. Am besten sie überlegt sich, wie lange sie auf jeden Fall erstmal dort bleiben will und fragt dann bei den Versicherungen an. Die haben unterschiedliche Tarife je nach Dauer des Auslandsaufenthalts und Art des Landes. Falls sie privat versichert sein sollte, so sollte sie direkt bei ihrer Versicherung nachfragen, denn da ist das Ausland oft drin.
Ich hoffe, Euch geholfen zu haben.
Gruß Tanja