Teuerer Gürtel kaput! Hohe des Schadenersatzes?

Guten Tag! Hoffe jemand gibt mir einen Rat.
Die frage lautet: Was kann ich von einer Schuhmacherverlangen, der meinen teueren Gürtel von D&G kaput gemacht hat? Der Gürtel wurde vor 6 Monaten im offizielen D&G Laden in Niederlanden gekauft und nur einmal getragen. Da er mir zu lang war, hab ich entschieden ihn kürzen zu lassen. Bin zum Schumacher gegangen, der hat sofort einen grossen Stück abgeschnitten, ohne zuerst abmessen. Ergebniss: Der Gürtel is so kurz geworden, dass lässt sich nict mehr schliessen!
Der Schuhster hat versprochen den vollen Preis mir zu erstatten oder einen neuen Gürtel zu kaufen. Er dachte dabei, dass seine Versicherung übernimmt die kosten. Die Versicherung hat aber den Fall abgelehnt. Dann hat der Schuster gesagt, dass es kein originaler Gürtel ist, deswegen bekomme ich von ihm nur 30 Euro, wenn überhaupt! (Ich hab den Gürtel für 80€ gekauft, und dass war ein Rabbat, normalerweise kostet so einen Gürtel 130€). Ich war geärgert und bin zu meinem Rechtsanwalt gegangen. Nach dem Gespräch mit meinem R. hat mir der S. 60€ angeboten. Ich war einverstanden. Bin zu ihm kegommen um das Geld und mein beschädigten Gürtel abzuholen, hab aber nur das geld bekommen ohne Gürtel. Auf meine Frage: „Wo ist mein Gürtel?“, bekamm ich einen Antwort:„Ich den Gürtel nicht mehr. Du kannst ihn so wie so nicht mehr anziehen!“
Und was soll ich nun machen? Einfach 60€ nehmen? Aber für 60€ kaufe ich mir keinen anderen Gürtel von Dolce & Gabbana! Der war so schön, genau das was ich so lange gesucht habe :frowning: Der Schumacher hat meinen Gürtel schon bestimmt irgendwo verkauft.
Gibt mir, bitte, jemand einen Rat, was kann ich in dieser Situation von dem S. verlangen?

Hallo Elena,

zunächst haftet der schuhmacher aus einem werkvertrag den du mit ihm abgeschlossen hast. er muß dir den schaden ersetzen. es ist dabei aber aus beweisgründen wichtig, dass du einen schriftlichen reparaturauftrag, oder zeugen hierfür hast. auch musst du mittels kaufrechnung oder zeugenaussage das kaufdatum und den wert des gürtels nachweisen. du bist beim nachweis des wertes im zugzwang da du ja den kompletten wert ersetzt haben möchtest.

wenn du den wert und den auftrag nachweisen kannst hast du gute changsen den schaden ersetzt zu bekommen, nur wird das nicht ohne klage gehen. wenn du beides nicht hast, nimm die eur 60,-.

warum hat seine versicherung abgeleht ? aus welchem grund ? wäre interessant dies zu wissen.

ich hoffe ich konnte etwas helfen hook

Hallo Hook!
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hab mich letzendlich für 60 Euro entschieden,da ich weder
schriftlichen reparaturauftrag noch zeugen hierfür habe. Wenn das alles passiert hat, waren wir nur zur zweit in seinem Laden.
„warum hat seine versicherung abgeleht ?“ - das weiß ich leider nicht, hab nicht gefragt, ich war so geärgert durch sein Verhalten, dass wollte mit ihm überhaupt nicht weiter reden.
Mir ist jetzt aber interessant, wo mein Gürtel ist! Der Fall ist noch nicht geschlossen so zu sagen und der Typ hat mein Gürtel schon bestimmt verkauft :frowning: Da war eine so ausgefallene Schnalle, solche finde ich bestimmt nicht mehr.