Hallo zusammen,
wir (ein kleines Architekturbüro) möchten unserem Bauherren zum Projektabschluss etwas wertvolles Schenken. Der Bauherr ist eine Privatperson. Kann das Geschenk mit Kosten ca. 100 € (evtl. mit unserem Firmenlogo drauf) als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Dies wäre eine nicht abziehbare Ausgabe.
100 € sind bei Euch schon „etwas wertvolles“ ?
Wo ein, nicht mal üppiger, Blumenstrauß für die Gattin des Bauherren, schon leicht > 50 € kostet ?
Egal.
Man kann sowieso „nur“ bis max. 35 € für solche Repräsentationsgeschenke absetzen. Pro Jahr und Kunde (Beschenkter).
Was aber kein Freibetrag ist.
Wert 28 € voll, Wert 38 € gar nicht ansetzbar.
MfG
duck313
Danke für die Antwort!
Bei meiner Frage sollte es „etwas wertvolleres“ heißen - eben mehr wie 35 €.
Und einen guten Wein kriegt man für 100 € schon - muss ja nicht immer der Blumenstrauß sein
Servus,
da gibt es böse Menschen, die es nutzen, wenn die FiBu intern erledigt wird und nicht im Steuerbüro, und solche Sachen nicht auf ein Konto „Geschenke bis 35 €“ oder „Geschenke ab 35 €“ buchen, sondern auf sowas Unverfängliches wie „Werbung“ oder „Repräsentationskosten“. Wenn dann im Text der Buchung kein Hinweis auf ein Geschenk oder den Empfänger ist (beides wird elektronisch leicht und schnell gefunden), und wenn auf dem angesprochenen Sachkonto eh schon ein Haufen Zeugs steht, gibt es relativ gute Chancen, dass das keiner findet.
Und eine böse Tat wäre es nur, wenn im Steuerbüro sowas gemacht würde. Wenn es bei der intern erledigten FiBu passiert, ist es halt Dussligkeit. Dussligkeit, die sich unter Umständen auszahlen kann.
Schöne Grüße
MM