Teufel oder Beelzebub?

Hallo,

es sei eine Dame, die ein halbes Haus erbt, in dem sie wohnt. Verschuldet.
Die andere Hälfte teilt sich eine Erbengemeinschaft.

Die Dame KÖNNTE die Schulden tilgen.
Wäre das schlau?

Dann müsste die Erbengemeinschaft verzichten, resp. müßte ja auch ausgezahlt werden.

Die Dame könnte alternativ aufs Erbe verzichten, den Pflichtteil nehmen und sich ein zugesichertes unentgeltiches Wohnrecht eintragen lassen.

Nehmen wir an, die Dame würde bleiben wollen.

Danke

Auch Hallo,

Ich habe noch ein paar Fragen und Bemerkungen.

es sei eine Dame, die ein halbes Haus erbt, in dem sie wohnt.
Verschuldet.

Wer ist verschuldet die Frau oder das Haus???

Die andere Hälfte teilt sich eine Erbengemeinschaft.

Da die Frau auch geerbt hat, gehört sie auch zur Erbengemeinschaft? Oder was unterscheidet ihr Erbe von dem Erbe der Anderen (außer dem Anteil) ?

Die Dame KÖNNTE die Schulden tilgen.

Was haben die Schulden mit dem Erbe zu tun ?

Wäre das schlau?

Eventuell schon, kommt halt darauf an wer, weshalb die Schulden gemacht hat.

Dann müsste die Erbengemeinschaft verzichten, resp. müßte ja
auch ausgezahlt werden.

Naja. Verzichten und den Wert eines halben Hauses ausbezahlt zu bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen. Entsprechend unterschiedliche Einstellungen werden die anderen Erben zu diesem Punkt haben.

Die Dame könnte alternativ aufs Erbe verzichten, den
Pflichtteil nehmen

Die Frage ist, ob das überhaupt geht? Verzichtet man mit dem Erbe nicht auch auf den Pflichtteil? Würde mich auch mal interessieren.

und sich ein zugesichertes unentgeltiches
Wohnrecht eintragen lassen.

zusätzlich zum Pflichtteil, und ausgeschlgenem Erbe??? Je nach Alter der Dame und Wohnwert des Hauses könnte dies den Wert eines halben Hauses deutlich übersteigen. Und die restlichen Erben bekommen alle Nachteile einer Immobilie ohne die Vorteile aufs Auge gedrückt bekommen, wie Reparaturkosten, gebundenes Kapital etc. Ich als Miterbe würde laufen bei solchen Vorschlägen.

Nehmen wir an, die Dame würde bleiben wollen.

Ich vermute dies ist Dein eigentliche Frage ?

Tja, da gibt es verschiedene Möglichkeiten: andere Haushälfte kaufen/mieten, auflösen der Eigentümergemeinschaft durch Versteigerung und dabei das Haus kaufen (kostet aber einiges an Gerichts- und Anwaltskosten und Nerven).
Wichtig wäre es zunächst zuklären: Was will/kann sich die Dame leisten? Was wollen die anderen Erben überhaupt? Was können/wollen sie sich leisten? Erst dann kann man eine Lösung finden.

Was ich noch nie verstanden habe: Was ist den an einer neuen Wohnung so schlimm? Insbesondere weil die Dame auch nicht jünger wird und im Laufe der Jahre die Reparaturkosten auch immer weiter steigen werden.

lg, N3

Wer ist verschuldet die Frau oder das Haus???

Nein, das Haus. Irgendwie um die 150 k€.
Die Dame hat ein Guthaben in entsprechender Höhe.

Da die Frau auch geerbt hat, gehört sie auch zur
Erbengemeinschaft? Oder was unterscheidet ihr Erbe von dem
Erbe der Anderen (außer dem Anteil) ?

Na klar gehört sie dazu. Aber die andern sind die andern. Die Dame kriegt 1/2, der Rest den Rest.

Die Dame KÖNNTE die Schulden tilgen.

Was haben die Schulden mit dem Erbe zu tun ?

Naja, wenn man ein verschuldetes Haus erbt, resp. die Hälfte eine solchen Hauses, erbt man doch die Schulden mit?

Wäre das schlau?

Eventuell schon, kommt halt darauf an wer, weshalb die
Schulden gemacht hat.

Hypothek.

Naja. Verzichten und den Wert eines halben Hauses ausbezahlt
zu bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen. Entsprechend
unterschiedliche Einstellungen werden die anderen Erben zu
diesem Punkt haben.

Genau darum geht es, sollte die Dame sich komplett raushalten oder würde es eine Variante geben zu bleiben.

und sich ein zugesichertes unentgeltiches
Wohnrecht eintragen lassen.

zusätzlich zum Pflichtteil, und ausgeschlgenem Erbe???

Nicht ausgeschlagen. Entweder Pflichtteil & Wohnrecht oder schlicht die Hälfte.

Je nach
Alter der Dame und Wohnwert des Hauses könnte dies den Wert
eines halben Hauses deutlich übersteigen. Und die restlichen
Erben bekommen alle Nachteile einer Immobilie ohne die
Vorteile aufs Auge gedrückt bekommen, wie Reparaturkosten,
gebundenes Kapital etc. Ich als Miterbe würde laufen bei
solchen Vorschlägen.

Aha, wie errechnet sich ein solches Wohnrecht denn?
Dame bleibt, hat keine Schulden geerbt, oder nur 1/4, wohnt mietfrei?

Nehmen wir an, die Dame würde bleiben wollen.

Ich vermute dies ist Dein eigentliche Frage ?

Kommt auf die Bedingungen an. Sie könnte gehen, hat aber wohl die Umgebung liebgewonnen. Auf der andren Seite: So ein Klotz am Bein?
Zank mit den anderen Erben?

Tja, da gibt es verschiedene Möglichkeiten: andere Haushälfte
kaufen/mieten, auflösen der Eigentümergemeinschaft durch
Versteigerung und dabei das Haus kaufen (kostet aber einiges
an Gerichts- und Anwaltskosten und Nerven).
Wichtig wäre es zunächst zuklären: Was will/kann sich die Dame
leisten? Was wollen die anderen Erben überhaupt? Was
können/wollen sie sich leisten? Erst dann kann man eine Lösung
finden.

Hm. Ich fürchte auch.

Was ich noch nie verstanden habe: Was ist den an einer neuen
Wohnung so schlimm? Insbesondere weil die Dame auch nicht
jünger wird und im Laufe der Jahre die Reparaturkosten auch
immer weiter steigen werden.

Ja, genau.
Es spricht vieles dafür, sich elegant rauszuhalten. Es sei denn, die anderen Erben möchten das Haus erhalten (Kindheitshaus, glaube ich).

Danke!

i

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Hallo,

es sei eine Dame, die ein halbes Haus erbt, in dem sie wohnt.
Verschuldet.
Die andere Hälfte teilt sich eine Erbengemeinschaft.

Hi,

Die Dame KÖNNTE die Schulden tilgen.
Wäre das schlau?

es besteht ein Haus das einen Wert X hat, dazu bestehen Schulden. Wie hoch ist der Wert des Hauses? Möchte die Frau das Haus für sich alleine haben? Reicht das vorhandene Geld um die Miterben auszahlen zu können?

Dann müsste die Erbengemeinschaft verzichten, resp. müßte ja
auch ausgezahlt werden.

Nur den Teil, der nach Abzug der Schulden noch übrigbleit. Hat das Haus z. B. einen Wert von 200.000,00 € und bestehen Schulden in Höhe von 150.000,00 €, dann wäre das zu verteilende Vermögen 50.000,00 €. Davon würde nach Testament auf die Dame 25.000,00 €, fallen, der Rest auf die Miterben verteilt werden. D. h. sie müßte (Einverständnis der Miterben vorausgesetzt)25.000,00 € auszahlen.

Die Dame könnte alternativ aufs Erbe verzichten, den
Pflichtteil nehmen und sich ein zugesichertes unentgeltiches
Wohnrecht eintragen lassen.

Phu, da würde ich mich echt beraten lassen ob das sinnvoll ist.

Nehmen wir an, die Dame würde bleiben wollen.

Ich würde mir das von kompetenter Stelle mal vorrechnen lassen, was die beste Möglichkeit wäre und mich anwaltlich beraten lassen.

Gruß
Tina

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…
Hi, eine Erbausschlagung hat eigentlich zur Folge, dass damit auch der Pflichtteilanspruch entfällt. Dazu gibt es aber Ausnahmen, siehe Link. Ob diese für den genannten Fall gelten, kann aus dem UP nicht entnommen werden.
MfG ramses90

Nur den Teil, der nach Abzug der Schulden noch übrigbleit. Hat
das Haus z. B. einen Wert von 200.000,00 € und bestehen
Schulden in Höhe von 150.000,00 €, dann wäre das zu
verteilende Vermögen 50.000,00 €. Davon würde nach Testament
auf die Dame 25.000,00 €, fallen, der Rest auf die Miterben
verteilt werden. D. h. sie müßte (Einverständnis der Miterben
vorausgesetzt)25.000,00 € auszahlen.

oh.
und hat dann das ganze haus?
und kann adnn munter alleine mit dem vermögen die schulden tilgen?
scheint mir etwas zu günstich…
;-/

Ich würde mir das von kompetenter Stelle mal vorrechnen
lassen, was die beste Möglichkeit wäre und mich anwaltlich
beraten lassen.

Ich fürchte auch.
Ohne Testament gibt das sicher Ärger…

Tilli

Nur den Teil, der nach Abzug der Schulden noch übrigbleit. Hat
das Haus z. B. einen Wert von 200.000,00 € und bestehen
Schulden in Höhe von 150.000,00 €, dann wäre das zu
verteilende Vermögen 50.000,00 €. Davon würde nach Testament
auf die Dame 25.000,00 €, fallen, der Rest auf die Miterben
verteilt werden. D. h. sie müßte (Einverständnis der Miterben
vorausgesetzt)25.000,00 € auszahlen.

oh.
und hat dann das ganze haus?
und kann adnn munter alleine mit dem vermögen die schulden
tilgen?

Hi,

wenn es ihr alleiniges Vermögen ist, ja. Ich habe doch richtig verstanden, das das Haus belastet ist? Sind weitere Schulden da (z. B. auf Konten) werden diese das Erbe weiter schmälern, sind weitere Guthaben da, werden sie das Erbe erhöhen.

scheint mir etwas zu günstich…
;-/

Ich würde mir das von kompetenter Stelle mal vorrechnen
lassen, was die beste Möglichkeit wäre und mich anwaltlich
beraten lassen.

Ich fürchte auch.
Ohne Testament gibt das sicher Ärger…

Auch mit oft!

Gruß
Tina

wenn es ihr alleiniges Vermögen ist, ja. Ich habe doch richtig
verstanden, das das Haus belastet ist? Sind weitere Schulden
da (z. B. auf Konten) werden diese das Erbe weiter schmälern,
sind weitere Guthaben da, werden sie das Erbe erhöhen.

Also,
soweit ich weiß:
Die Ehefrau (=Dame) hat eigenes Geld von vor der Hochzeit (Elternerbe).
Dann würde der Gatte versterben.
Sohn und Tochter erben dann mit Dame.
Haus ist belastet mit offenbar einem Betrag, der dem Vermögen der Dame entspricht.

Der Gatte wollte mal alles Sohn und Tocher überlassen, der Dame ein unentgeltlichs Wohnrecht einräumen. Ob er das niedergeschrieben hat, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls wäre es dann formlos.

scheint mir etwas zu günstich…
;-/

Und wäre wohl auch null im Sinne des Gatten/Vaters.

Ohne Testament gibt das sicher Ärger…

Auch mit oft!

Und mit so einem erst!!

Gruß

Auch Gruß!