Wer ist verschuldet die Frau oder das Haus???
Nein, das Haus. Irgendwie um die 150 k€.
Die Dame hat ein Guthaben in entsprechender Höhe.
Da die Frau auch geerbt hat, gehört sie auch zur
Erbengemeinschaft? Oder was unterscheidet ihr Erbe von dem
Erbe der Anderen (außer dem Anteil) ?
Na klar gehört sie dazu. Aber die andern sind die andern. Die Dame kriegt 1/2, der Rest den Rest.
Die Dame KÖNNTE die Schulden tilgen.
Was haben die Schulden mit dem Erbe zu tun ?
Naja, wenn man ein verschuldetes Haus erbt, resp. die Hälfte eine solchen Hauses, erbt man doch die Schulden mit?
Wäre das schlau?
Eventuell schon, kommt halt darauf an wer, weshalb die
Schulden gemacht hat.
Hypothek.
Naja. Verzichten und den Wert eines halben Hauses ausbezahlt
zu bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen. Entsprechend
unterschiedliche Einstellungen werden die anderen Erben zu
diesem Punkt haben.
Genau darum geht es, sollte die Dame sich komplett raushalten oder würde es eine Variante geben zu bleiben.
und sich ein zugesichertes unentgeltiches
Wohnrecht eintragen lassen.
zusätzlich zum Pflichtteil, und ausgeschlgenem Erbe???
Nicht ausgeschlagen. Entweder Pflichtteil & Wohnrecht oder schlicht die Hälfte.
Je nach
Alter der Dame und Wohnwert des Hauses könnte dies den Wert
eines halben Hauses deutlich übersteigen. Und die restlichen
Erben bekommen alle Nachteile einer Immobilie ohne die
Vorteile aufs Auge gedrückt bekommen, wie Reparaturkosten,
gebundenes Kapital etc. Ich als Miterbe würde laufen bei
solchen Vorschlägen.
Aha, wie errechnet sich ein solches Wohnrecht denn?
Dame bleibt, hat keine Schulden geerbt, oder nur 1/4, wohnt mietfrei?
Nehmen wir an, die Dame würde bleiben wollen.
Ich vermute dies ist Dein eigentliche Frage ?
Kommt auf die Bedingungen an. Sie könnte gehen, hat aber wohl die Umgebung liebgewonnen. Auf der andren Seite: So ein Klotz am Bein?
Zank mit den anderen Erben?
Tja, da gibt es verschiedene Möglichkeiten: andere Haushälfte
kaufen/mieten, auflösen der Eigentümergemeinschaft durch
Versteigerung und dabei das Haus kaufen (kostet aber einiges
an Gerichts- und Anwaltskosten und Nerven).
Wichtig wäre es zunächst zuklären: Was will/kann sich die Dame
leisten? Was wollen die anderen Erben überhaupt? Was
können/wollen sie sich leisten? Erst dann kann man eine Lösung
finden.
Hm. Ich fürchte auch.
Was ich noch nie verstanden habe: Was ist den an einer neuen
Wohnung so schlimm? Insbesondere weil die Dame auch nicht
jünger wird und im Laufe der Jahre die Reparaturkosten auch
immer weiter steigen werden.
Ja, genau.
Es spricht vieles dafür, sich elegant rauszuhalten. Es sei denn, die anderen Erben möchten das Haus erhalten (Kindheitshaus, glaube ich).
Danke!
i