durch Zufall habe ich heute etwas erfahren, was mir doch sehr zu denken gibt.
Eigentlich ist etwas Unglaubliches passiert. Ich habe nämlich nach nur 18 Monaten Wartezeit für meine 10 Monate alte Tochter einen Krippenplatz angeboten bekommen. Leider hatte ich ihn nur 2 Minuten, bis zu dem Zeitpunkt, wo ich erklären mußte, daß ich bis vor 4 Tagen noch einen Arbeitsplatz hatte, allerdings seit 1.10. nicht mehr (dank der netten Firma, die doch in den letzten Tagen immer wieder in den Schlagzeilen war). Man erklärte mir, daß ich einen Vollzeitjob nachweisen müsse, sonst hätte ich keinerlei Anspruch mehr. Hmmm…
Andersrum bin ich, wie nun schon öfters gehört, nur vermittelbar, wenn ich einen Krippenplatz nachweisen kann.
Tja, ist das überall in D so? Oder gilt dies nur für Bayern?
Eine Freundin von mir, alleinerziehend, wollte vor Kurzem hierher ziehen (NRW). Sie brauchte einen Job. Man sagte ihr aber, daß sie dafür einen Krippenplatz bräuchte (ihre Tochter war damals zwei). Als sie bei Krippen anfragte, sagte man ihr, sie bräuche
a) einen Jobnachweis und
b) einen Wohnungsnachweis
Als sie die Wohnung besuchte, bat man sie um eine Arbeitsbescheinigung. Den Job aber bekam sie nicht, weil …
du arme!
hättest du nicht einfach den gehaltsnachweis vom letzten monat zücken und der dame unter die nase halten können?
man hätte es zumindest versuchen sollen.
Hallo,
naja in Bayern scheint es besonders krass.
Bei uns (Brandenburg) z.B. bekommt man auch nur einen Krippenplatz, wenn man arbeitet, aber man bekommt ihn dann auch wirklich, wenn man eine neue Arbeit hat,d.h. es sind genügend Plätze da!
hättest du nicht einfach den gehaltsnachweis vom letzten monat
zücken und der dame unter die nase halten können?
Mein letzter richtiger Gehaltsnachweis ist von September 2005, von „vor dem Mutterschutz“)) Ansonsten hätte ich es bestimmt versucht. Hätte mich genauer ausdrücken sollen. D. h. ich hatte bis 30.9. einen Arbeitsplatz, aber war in Elternzeit (ohne Gehalt). Bin eigentlich davon ausgegangen, daß, sobald ich einen Krippenplatz habe, ich dann wieder arbeiten gehe.
Sie brauchte einen Job. Man sagte ihr
aber, daß sie dafür einen Krippenplatz bräuchte (ihre Tochter
war damals zwei). Als sie bei Krippen anfragte, sagte man ihr,
sie bräuche
a) einen Jobnachweis und
b) einen Wohnungsnachweis
Als sie die Wohnung besuchte, bat man sie um eine
Arbeitsbescheinigung. Den Job aber bekam sie nicht, weil …
Hi, hi, Hauptmann von Köpenick…
Egal, ich versuch das beste draus zu machen. Liegt ja nicht an mir, daß ich nicht vermittelbar bin:wink:
bei uns in der Kita ist es so, dass der Krippenplatz nicht von einer Erwerbstätigkeit ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine städtische, sondern um einen freigemeinnützigen Träger. Und der befindet sich in Hessen. Alleinerziehende haben im Übrigen Vorrang vor Ehepaaren…Allerdings ist die Voranmeldeliste auch sehr lang…
Persönlich finde ich es auch nicht richtig, zu sagen, dass ein Kind nur dann mit anderen Kindern einen Teil des Tages zubringen darf, wenn die Mutter arbeitet. Das reduziert nämlich die Krippe darauf eine reine „Verwahranstalt“ zu sein.
GRuß,
Elke
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