Teure Gesundheit

Moin auch,

wegen Unfalls wird eine Gehhilfe benötigt. Der behandelnde Arzt stellt dafür ein Privatrezept aus, aus dem nicht hervorgeht, für welchen Zeitraum die Gehilfe voraussichtlich benötigt wird.

Im Sanitätshaus wird das Rezept eingelöst. Der Verkäufer sagt, dass die Gehhilfe gemietet werden kann, weist aber nicht auf die Höhe der Miete noch auf den Kaufpreis hin. Eine Woche später kommt die Rechnung für eine voraussichtliche Mietdauer von 6 Wochen. Eine Internetrecherche ergab, dass die Höhe der Miete bei knapp dem dreifachen des Kaufpreises liegt.

Wenn die Gehhilfe bereits nach etwas mehr als einer Woche wieder zurückgegeben wird, darf das Sanitätshaus trotzdem die Miete für die auf der Rechnung ausgewiesenen „voraussichtlich 6 Wochen“ verlangen?

R.

Nein, dann darf nur die Nutzung für den tatsächlichen Zeitraum in Rechnung gestellt werden. Es würde mich mal interessieren, was man da zahlen muss, wenn man Gehhilfen nur ausleiht. lg Lilo

Hm, nach deren Aussage geht das schon, Zitat:„Der Mietpreis ist ein Pauschalpreis, unabhängig von der Mietdauer.“

Grummel,

Ralph