Moin auch,
wegen Unfalls wird eine Gehhilfe benötigt. Der behandelnde Arzt stellt dafür ein Privatrezept aus, aus dem nicht hervorgeht, für welchen Zeitraum die Gehilfe voraussichtlich benötigt wird.
Im Sanitätshaus wird das Rezept eingelöst. Der Verkäufer sagt, dass die Gehhilfe gemietet werden kann, weist aber nicht auf die Höhe der Miete noch auf den Kaufpreis hin. Eine Woche später kommt die Rechnung für eine voraussichtliche Mietdauer von 6 Wochen. Eine Internetrecherche ergab, dass die Höhe der Miete bei knapp dem dreifachen des Kaufpreises liegt.
Wenn die Gehhilfe bereits nach etwas mehr als einer Woche wieder zurückgegeben wird, darf das Sanitätshaus trotzdem die Miete für die auf der Rechnung ausgewiesenen „voraussichtlich 6 Wochen“ verlangen?
R.