Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine größere, teure Weiterbildung bezahlt bekommt, ist es häufig üblich, dass der AN eine Vereinbarung unterschreiben muss, wonach er die Kosten der Fortbildung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist anteilig (d.h. gemäss des Anteils der bereits abgelaufenen Frist) zurückzahlen muss.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
a) gibt es eine maximale Dauer für diese Frist, oder kann der AG hier beliebig lange Zeiträume vertraglich vereinbaren?
b) kann der Arbeitgeber generell die Rückzahlung von Kosten bei Beendigung der Beschäftigung verlangen, oder nur, wenn die Beendigung durch Eigenkündigung des AN erfolgte?
c) für die Fortbildung entstehen üblicherweise neben den eigentlichen Kosten der Weiterbildung (Kosten der Bildungsstätte) auch Kosten durch den Ausfall der Arbeitskraft, sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit erfolgte. Darf der AG auch diese letzteren Kosten dem AN bei Kündigung auferlegen, oder nur die für die Fortbildung selbst?
d) sofern ein AN eine solche Vereinbarung unterschrieben hat und dann wegen Schwangerschaft ausfällt und anschließend Elternzeit nimmt, ruht dann die Frist?
Vielen Dank im Voraus!