Teure Zahnbehandlung steht bevor!

Hallo,
meine Freundin hat folgendes Problem:

Sie hatte insgesamt vier zu behandelnde Löcher. Durchgeführt wurde dieses bisher immer vom gleichen Zahnarzt, der mittlerweile im Ruhestand ist.

Aufgrund von starken Schmerzen musste sie allerdings noch einmal zur Untersuchung, welche sie von dem zu disem Zeitpunkt noch aktiven Zahnarzt durchführen ließ.

Dabei stellte er fest, dass ein vorher von ihm behandelter Zahn abgetötet werden muss, weil der Karies bis zur Wurzel vorgedrungen ist.

Der Zahn wurde aufgebohrt, das Gift eingespritzt, und provisorisch geschlossen. Als ihr dieser Zahn eine Woche später abgebrochen ist, ist sie zu einem anderen Zahnarzt gegangen.

Der stellte fest, dass alle vier zuvor behandelten Zähne einer Wurzelbehandlung bedürfen, bzw zwei davon wahrscheinlich gezogen werden müssen. Der neue Zahnarzt vermutet, dass die Behandlung des alten Arztes nicht gründlich war, und sich somit die letzten zwölf Jahre Karies im Inneren des Zahns weiterbilden konnte.

Es betrifft die Backenzähne. Die Kosten für die Behandlungen belaufen sich nach ANgaben von zwei unabhängigen Zahnärzten auf min 4000 €.

Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob der Zahnarzt, der die Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt hat, in Regress genommen werden kann, bzw, ob seine Versicherung für so etwas aufkommt. Da wir erst seit kurzem Rechtsschutz haben, können wir diesen nicht in Anspruch nehmen.

Sie hat ansonsten völlig gesunde Zähne, ihr Bonusheft ist regelmäßig geführt worden.

Wir werden auf jeden Fall mit diesem Zahnarzt sprechen, allerdings ist es ja besser, wenn wir schon etwa wissen, wie wir und er rechtlich dastehen i dieser Situation.

Daher wäre ich für jeden hilfreichen Tipp sehr dankbar.

Vielen Dank schonmal!!

Hallo,

Morgen,

Der stellte fest, dass alle vier zuvor behandelten Zähne einer Wurzelbehandlung bedürfen, bzw zwei davon wahrscheinlich gezogen werden müssen. Der neue Zahnarzt vermutet, dass die Behandlung des alten Arztes nicht gründlich war, und sich somit die letzten zwölf Jahre Karies im Inneren des Zahns weiterbilden konnte.

Zurest einmal, ist jeglieche Behandlung in dem Kons/Chirurgischem Bereich, nicht abhängig von einem Behandlungserfolg, ergo keine Garantieansprüche oder der gleichen.

Zweitens du schreibst innerhalb von 12 Jahren, schon mal überlegt das sich in dieser langen Zeit von alleine wieder Karies bildet?

Ich empfinde es als eine Frechheit das der Zahnarzt behauptet es läge an den ehemaligem Zahnarzt, vor allem wenn es innerhalb von 12 Jahren der Fall ist…^^ ich würde ihn fragen ob er diese Äußerung auch vor Gericht machen würde… ich wette NEIN.

Wenn ihr auf einmal nicht so viel Zahlen wollt, viele Zahnärzte bieten auch Ratenzahlungen an, zu sehr günstigen Konditionen.

Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit nur das behandeln zu lassen was gerade Beschwerden macht.

Aber mal für die Zukunft, es herscht keine Garantie auf Behandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, weil kein Behandlungserfolg versprochen werden kann.

Was Zahnersatz angeht da sieht es wieder anderst aus.

Gruß

Hallo,
meine Freundin hat folgendes Problem:

Sie hatte insgesamt vier zu behandelnde Löcher. Durchgeführt
wurde dieses bisher immer vom gleichen Zahnarzt, der
mittlerweile im Ruhestand ist.

Aufgrund von starken Schmerzen musste sie allerdings noch
einmal zur Untersuchung, welche sie von dem zu disem Zeitpunkt
noch aktiven Zahnarzt durchführen ließ.

Dabei stellte er fest, dass ein vorher von ihm behandelter
Zahn abgetötet werden muss, weil der Karies bis zur Wurzel
vorgedrungen ist.

Der Zahn wurde aufgebohrt, das Gift eingespritzt, und
provisorisch geschlossen. Als ihr dieser Zahn eine Woche
später abgebrochen ist, ist sie zu einem anderen Zahnarzt
gegangen.

Der stellte fest, dass alle vier zuvor behandelten Zähne einer
Wurzelbehandlung bedürfen, bzw zwei davon wahrscheinlich
gezogen werden müssen. Der neue Zahnarzt vermutet, dass die
Behandlung des alten Arztes nicht gründlich war, und sich
somit die letzten zwölf Jahre Karies im Inneren des Zahns
weiterbilden konnte.

Es betrifft die Backenzähne. Die Kosten für die Behandlungen
belaufen sich nach ANgaben von zwei unabhängigen Zahnärzten
auf min 4000 €.

Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob der Zahnarzt, der die
Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt hat, in Regress
genommen werden kann, bzw, ob seine Versicherung für so etwas
aufkommt. Da wir erst seit kurzem Rechtsschutz haben, können
wir diesen nicht in Anspruch nehmen.

Sie hat ansonsten völlig gesunde Zähne, ihr Bonusheft ist
regelmäßig geführt worden.

Wir werden auf jeden Fall mit diesem Zahnarzt sprechen,
allerdings ist es ja besser, wenn wir schon etwa wissen, wie
wir und er rechtlich dastehen i dieser Situation.

Daher wäre ich für jeden hilfreichen Tipp sehr dankbar.

Hallo,

hier droht dir ein Gutachterstreit! In einem ähnlichen Fall wandte ich mich an meine Krankenkasse um Unterstützung. Mir wurde dort bestätigt, dass der Zahnarzt sehr wohl für seine Arbeit haftet und Garantie leisten muß, aber nicht wenn biologische Ereignisse eingetreten sind,die der Arzt nicht vorhersehen und beeinflussen konnte. Tja - diese beiden Tatbestände fein säuberlich zu trennen ist das Urlaubsgeld für Gutachter und Rechtsanwälte… Ich habe daher seinerzeit lieber das Geld in ein Implantat gesteckt. Zieht einfach Eure Krankenkasse zu Rate, deren Experten können ich sicher gut beraten.

Wolfgang D.

Hallo,

zu den Kosten direkt kann man ohne die Rechnung zu sehen nicht viel sagen, es spielen viele Faktoren da mit hinnein.

…schaut mal hier http://zahnglotze.de/Festzuschussrechner.htm
wichtig ist das alle fehlenden Zähne mit angegeben werden und die Befundkürzel müssen auch stimmen !!!(sind angegeben)

Lg.

Hallo,

frohes neues Jahr und vielen Dank für eure Antworten!

Da die Zahnuntersuchungen alle im bonusheft dokumentiert sind, wird der Zahnersatz mit ziemlich geringem Eigenanteil von der Krankenkasse übernommen.

Noch mal Glück gehabt.

Nochmals danke für die Hilfe!!

Gruß