Teurer Schlüsseldienst !

Hallo !

Ich hätte da nochmal mal ne Frage, vielleicht besteht ja noch
Hoffnung:

Also: Unser Türschloss war seit einiger Zeit defekt. Die Tür ließ
sich schlecht aufschliessen und rastete auch schlecht ein. Der
Vermieter wollte das reparieren. Es kam aber nie dazu und wenn
er mal jemanden vorbeischickte waren wir nicht da, weil er uns
nicht vorher bescheid gesagt hatte.

An einem Sonntag konnte ich die Tür dann garnicht mehr von innen
aufschließen und auch eine Freundin hatte von außen keinen Erfolg
damit. Ich rief einen Schlüsseldienst an der die Tür auf bekam,
dabei den Zylinder zerstörte und einen neuen einbaute. Der
Wucherer verlangte fast 500 DM für Anfahrt, Zuschlag, Öffnung und
den neuen Zylinder. Das Geld wollte er sofort haben und da ich
nicht soviel zuhause hatte, fuhr er mich zur Bank. d.h. fast es
nicht rechtens war, soviel zu verlangen habe ich dies leider
schon bezahlt…

Nun dachten wir daß das eigentlich der Vermieter zahlen müßte, da
er ja das Schloß nicht repariert hat. Der argumentierte damit,
daß ich ihn hätte anrufen sollen. Er hätte das sofort noch am
Sonntag repariert. Aber das wußte ich ja nicht und ich wollte ihn
am Sonntag nicht stören!
Dummerweise haben wir auch noch so eine Klausel im Mietvertrag
daß Reperaturen bis 150 DM selbst bezahlt werden müssen… wir
haben allerdings schon eine Wand mit Holz auf eigene Kosten
isoliert, weil sie schimmelte.

Also: Sieht irgendjemand vielleicht noch eine Chance, wie ich
zumindest einen Teil des Geldes wiederzubekommen kann ?

fragt
Antje
(die eingentlich keine große Hoffnungen hat und sich über
den doofen Schlüsseldienst und über sich selbst ziemlich ärgert)

hi,
beschaeftige dich doch mal eingehend mit untenstehendem artikel - er ist aus

http://www.zdf.de/ratgeber/wiso/geld/news/04248/inde…

dann koennte man dem schluesseldienst doch mal einen entsprechenden brief schreiben, und mal nachfragen, ob er unten angefuehrtes aktenzeichen kennt — falls nicht, waere man gern bereit, eine kleine gerichtliche nachhilfe zu geben…
gruss
khs

Schlüsseldienst:

Ein Schlüsseldienst darf keine „Sofortdienst-Zulage“ verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, daß diese Zulage nicht gerechtfertigt sei, da Schlüsseldienste ohnehin damit werben, stets verfügbar zu sein.
Der Sofortdienst sei daher mit den üblichen - und auch gerechtfertigten - Zuschlägen für Dienstleistungen nachts und an Sonn- und Feiertagen bereits ausreichend abgegolten. Ungerechtfertigt seien neben der Sofort-Zulage auch „Pkw-Bereitstellungskosten“, sowie „Spezialwerkzeugkosten“, die ein Frankfurter Schlüsseldienst einem Kunden in Rechnung gestellt hatte. Die Richter senkten deswegen den Rechnungsbetrag von 330 auf 250 Mark. Die Differenz muß der Schlüsseldienst dem Kunden zurückzahlen.
(AZ: 31 C 63/98-44)

… wir haben allerdings schon eine Wand mit Holz auf eigene :Kosten isoliert, weil sie schimmelte.

Hallo Antje,

zum Schlüsseldienst trug Karl-Heinz schon nützlich bei.

Mir fiel Deine Bemerkung zur Isolierung einer Wand auf. Voraussetzung für Schimmelbildung ist Feuchtigkeit. Diese kann durch mangelhafte Lüftung entstehen, weil etwa eine Zimmerecke durch einen Schrank von der Luftzirkulation nicht erreicht wird, oder weil der Taupunkt nicht INNERHALB der Wand liegt, sondern auf der Wandoberfläche. Keiner dieser Ursachen ist durch Verkleidung beizukommen. Eine Innenverkleidung kann den Schimmel nur verdecken. Holz, Styroportapete oder was auch immer, wird der weiteren Schimmelbildung sogar noch Vorschub leisten. Du siehst davon zwar nichts, der dennoch vorhandene Schimmel kann aber trotzdem das Wohlbefinden beeinträchtigen und zu Erkrankungen führen. Wenn man isoliert mit dem Ziel, den Taupunkt IN die Wand zu verlegen, muß von außen isoliert werden.

Gruß
Wolfgang

PS: Mich wundert, daß in den Standard-Mietverträgen das Anbringen von Innenverkleidungen aller Art nicht grundsätzlich untersagt wird.

ist doch logo…

Voraussetzung für Schimmelbildung ist Feuchtigkeit. Diese kann
durch mangelhafte Lüftung entstehen,

klar, wenn man seine tuer nie aufkriegt, gibt es auch keine lueftung…
gruss :wink:
kuddl

Schimmel an der Wand
Hallo Wolfgang

Voraussetzung für Schimmelbildung ist Feuchtigkeit. Diese kann
durch mangelhafte Lüftung entstehen, weil etwa eine Zimmerecke
durch einen Schrank von der Luftzirkulation nicht erreicht
wird, oder weil der Taupunkt nicht INNERHALB der Wand liegt,
sondern auf der Wandoberfläche.

Bei uns war es eher eine Kombination aus beidem. Schlechte
uralte Bausubstanz mit nachträglich eingebauten super dichten
doppelt verglasten Fenstern…klar dass die Feuchtigkeit, welche
im Inneren entsteht an der kalten Wand kondensiert. Nachdem wir
im Winter etwas mehr als gewohnt lüfteten (viermal statt zweimal
täglich) verbesse
rte sich die Situation etwas. Um ganz sicher zu gehen haben wir
dann noch die Wand gebaut.

Keiner dieser Ursachen ist
durch Verkleidung beizukommen. Eine Innenverkleidung kann den
Schimmel nur verdecken. Holz, Styroportapete oder was auch
immer, wird der weiteren Schimmelbildung sogar noch Vorschub
leisten. Du siehst davon zwar nichts, der dennoch vorhandene
Schimmel kann aber trotzdem das Wohlbefinden beeinträchtigen
und zu Erkrankungen führen. Wenn man isoliert mit dem Ziel,
den Taupunkt IN die Wand zu verlegen, muß von außen isoliert
werden.

Bist Du Dir sicher daß man daß so allgmein sagen kann ? Wir haben
eine Wand mit einem ca.1,5 bis 2 cm Abstand zur Außenwand gebaut.
Also erst die Außenwand, dann der Abstand, dann Stereopurplatten
und dann die Holzvertäfelung. Oben an der Decke und unten am
Fußboden ist dann noch mal eine kleine Lücke. Die Luft soll also
hinter der Wand zirkulieren:smiley:ie warme,feuchte Luft strömt oben
hinein, kühlt an der kalten Wand ab und strömt (weil ja von oben
Luft nachströmt) unten wieder hinaus. Zusätzlich soll die
Holzwand Feuchtigkeit aufnehmen. Das war zumindest die Theorie
meines Vaters der das schon mal erfolgreich bei seiner Hauswand
gemacht hatte. Wenn Du Dich da auskennst und Dir ganz sicher
bist, daß das trotzdem nichts nützt, werde ich mich allerdings
nochmal genauer erkundigen. Es ist ja kein besonders schönes
Gefühl versteckt Schimmel hinter der Wand zu haben.

PS: Mich wundert, daß in den Standard-Mietverträgen das
Anbringen von Innenverkleidungen aller Art nicht grundsätzlich
untersagt wird.

bei uns steht es nicht drin.

Gruß Antje

Hallo Karl-Heinz

Danke für den Link. Offensichtlich kannte der Schlüsseldienst das
Urteil bereits er hat nämlich leider keine Sofortdienstpauschale
berechnet

Notöffnung: 98 DM
An u. Abfahrspauschale: 75 DM (der Vertragspartner der Firma kam
aus der gleichen Stadt)
Fahrzeugkosten Stadt: 21 DM
Nachtzuschlag (ab 18 Uhr): 173 DM
Neuer Zylinder: 96 DM

Ich schätze mal, das die Kostenaufstellung rechtens ist…nur
eben total überhöht und ob man da etwas gegen tun kann ?

Gruß Antje

Wenn man isoliert mit dem Ziel,
den Taupunkt IN die Wand zu verlegen, muß von außen isoliert
werden.

Bist Du Dir sicher daß man daß so allgmein sagen kann ?

Ja, Antje, da bin ich mir sicher, daß die Verkleidung die ungeeignete Maßnahme ist. Gut gemeinte Theorie, aber das reicht bei weitem nicht, um den Taupunkt in die Wand zu bekommen. Im übrigen handelt es sich um beträchtliche Wassermengen, die keinesfalls von einer Bretterwand aufgenommen werden kann. Es ist tatsächlich so, daß sich die warme Luft an der Außenwand abkühlt. Dabei trocknet diese Luft aber nicht die Außenwand. Vielmehr kann die Luft mit der Abkühlung nicht mehr so viel Wasser halten. Das schlägt dann als Kondensat an der kalten Wand nieder. Die Wand wird so nach dem ersten Winter ein wunderbarer Nährboden für Schimmel sein. Irgendwann wird das auch zu riechen sein.

Gruß
Wolfgang

PS: Kondenswasser gehört zu den Problemkreisen, wo viele gestandene Bauleute und auch mancher Architekt den größten Blödsinn verzapfen.

teuer teuer…
hi antje, hab mal gesucht + folgendes gefunden:

http://www.schluesseldienstbrand.de/schluesseldienst…

und

http://www.cm-schluesseldienst.de/

das gibt schon mal eine preisidee vor. dann habe ich noch gefunden:

Urteile zum Thema „Schlüsseldienst“

Schlüsseldienst: „Sofort“-Zuschlag ist unerlaubte Abzockerei
Schlüsseldienste sind nicht berechtigt, neben den üblichen Zuschlägen (für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen) einen „Sofortzuschlag“ zu erheben, weil sie ohnehin damit werben, stets verfügbar zu sein. Auch „Bereitstellungskosten“ für den Einsatz des Pkw sowie „Spezialwerkzeugkosten“ sind nicht erlaubt. (Amtsgericht Frankfurt am Main, 31 C 63/98-44)

Geschäftsbedingungen: Schlüsseldienst muß Bedingungen entschlüsseln
Schlüsseldienste dürfen in ihren Geschäftsbedingungen nicht vorsehen, dass neben dem normalen Entgelt ein Betrag für die „Pkw-Bereitstellung“ (hier: 19 DM), für „Soforttermine“ eine weitere Gebühr (hier: 18 DM) sowie eine „Bearbeitungs- und Buchungsgebühr“ (hier: von 28,75 DM) berechnet werden, wenn der Kunde die Rechnung nicht sofort per Scheck oder bar begleicht. (Landgericht Bremen, 1 O 725/96)

und dann kann man wohl auch mit folgenden urteilen „argumentieren“:

Verbraucherrecht: Dreimal mehr als normal ist einmal Wucher
Wer einen Handwerker-Notdienst bestellt, der braucht die Rechnung trotz der Vereinbarung eines „Festpreises“ nur in angemessener Höhe zu bezahlen, wenn sich herausstellt, dass die Firma (hier: für die Reparatur eines Stromschadens) „die Zwangslage des Kunden“ ausgenutzt und fast das Dreifache des ortsüblichen Preises berechnet hat. (Amtsgericht Langenfeld, 18 C 205/97)

Wucherpreis: Mehr als das Doppelte ist „die Höhe“
Überschreitet eine Handwerkerrechnung die üblichen Preise um mehr als das Doppelte, so handelt es sich um Wucher - und der Kunde kann seine Überweisung auf den Normalsatz reduzieren. Im Zweifel entscheidet das Gutachten eines Sachverständigen. (Kammergericht Berlin, 7 U 6252/94)

versuch doch mal, dem schluesseldienst nen paar dieser aktenzeichen um den kopf zu knallen, mach den vorschlag:

„…ich bin ueberzeugt, dass ihre hohe rechnung ein internes versehen war und bitte somit um eine entsprechende gutschrift. sollten sie jedoch nicht zu aehnlichen erkenntnissen kommen, so sehe ich mich gezwungen, mittels rechtberatender hilfe…“

viel glueck
kuddel

Hallo!

EINEN echten Kritikpunkt hätte ich jedenfalls:

m.E. dürfte er zur An- und Abfahrtspauschale nicht noch zusätzliche Fahrzeugkosten geltend machen - das wäre ja dasselbe, als würde er dir die „Türöffnung“ einerseits und Arbeitszeit andererseits in Rechnung stellen.

Außerdem finde ich einen „Nachtzuschlag“ von mehr als 176% etwas happig - aber dazu sollten sich Wissendere als ich äußern!

Schönen Gruß von
Robert
*der Handwerkern auch selten über den Weg traut*

Notöffnung: 98 DM
An u. Abfahrspauschale: 75 DM (der Vertragspartner der Firma
kam aus der gleichen Stadt)
Fahrzeugkosten Stadt: 21 DM
Nachtzuschlag (ab 18 Uhr): 173 DM
Neuer Zylinder: 96 DM

Das billigste Schloß kostet DM 30 !!!
Hallo Antje,

Neuer Zylinder: 96 DM

Diesen Punkt hätte Ich Ihm um 66 DM runtergestrichen!!

gruß

dennis

Hallo Kuddel

Danke für die Infos. Ich hoffe daß die Gesetze zum
Verbraucherschutz auch dann zutreffen, wenn das Ganze schon bezahlt
wurde (ich glaube es gab da mal so ein Paragraphen dass man sich
damit mit dem Preis einverstanden erklärt oder so)
Andererseits konnte ich die ortsüblichen Preise ja vorher nicht
unbedingt kennen. Ich versuche es jedenfalls einfach mal mit dem
Brief.

Danke auch an alle die mir geholfen haben

Gruß Antje

Moien!

Hallo !

Ich hätte da nochmal mal ne Frage, vielleicht besteht ja noch
Hoffnung:

Die Hoffnung stirbt doch zuletzt ;o)))

Erstmal zur Kleinreparaturklausel in deinem Vertrag! Da der Schlüßeldienst über 150DM lag ist sie in diesem Fall unwirksam. Dies ist keine Selbstbeteiligung sondern besagt, daß du unter 150DM bezahlst und der Vermieter bei Reparaturen über 150DM und zwar komplett!
Der Schlüßeldienst ist auch von deinem Vermieter zu bezahlen, da du ja keine andere Möglichkeit hattest als diesen zu rufen. Wäre es ohne Vorwarnung passiert hätte man dir den Vorwurf machen können, daß du dem Vermieter keine Möglichkeit gabst dies selbst zu beheben, aber er war ja gewarnt und hat seine Pflicht vernachlässigt, das Schloss reparieren zu lassen.

Ich würde dem Vermieter - natürlich schriftlich - zur Bezahlung auffordern. Sollte er nicht bezahlen gibt es diverse Möglichkeiten fürs weitere Vorgehen. dies kann man dann klären, wenns soweit ist!

Bernd

moin

warum eigentlich schlüsseldienst ??

du hättest auch die feuerwehr rufen können (die macht auch hausöffnungen nur weiss das fast keiner !!)

und kostet nur ca 150 ,- *g*

diese info habe ich von einem berufsfeuerwehrmann

cu

Andreas

www.wer-weiß-was.de…macht das Leben leichter !
Hallo Andreas

Danke für die Info…also wenn ich Probleme habe wende ich mich
das nächst Mal gleich an wer-weiß-was Das macht das macht das
Leben doch erheblich leichter also bloss son schnödes
gelbe Seiten Buch

Gruss Antje

Hallo Bernd

Erstmal zur Kleinreparaturklausel in deinem Vertrag! Da der
Schlüßeldienst über 150DM lag ist sie in diesem Fall
unwirksam. Dies ist keine Selbstbeteiligung sondern besagt,
daß du unter 150DM bezahlst und der Vermieter bei Reparaturen
über 150DM und zwar komplett!
Der Schlüßeldienst ist auch von deinem Vermieter zu bezahlen,
da du ja keine andere Möglichkeit hattest als diesen zu rufen.
Wäre es ohne Vorwarnung passiert hätte man dir den Vorwurf
machen können, daß du dem Vermieter keine Möglichkeit gabst
dies selbst zu beheben, aber er war ja gewarnt und hat seine
Pflicht vernachlässigt, das Schloss reparieren zu lassen.

Hm ich dachte das wäre so gemeint, daß der Mieter verpflichtet
ist Reparaturen unter dem genannten Wert selbst durchführen zu
lassen, d.h. daß eigentlich wir das Schloss hätten reparieren
müssen. Wie oft muß man denn eigentlich den Vermieter erinnern
und ab welchen Zeitraum ist man verpflichtet die Reperaturen
selbst durchführen zu lassen und dann dem Vermieter in Rechnung
zu stellen ?

Ich würde dem Vermieter - natürlich schriftlich - zur
Bezahlung auffordern. Sollte er nicht bezahlen gibt es diverse
Möglichkeiten fürs weitere Vorgehen. dies kann man dann
klären, wenns soweit ist!

Also ich werde dem Vermieter mal nen lieben Brief schreiben, daß
eigentlich er der Zuständige ist und daß er das Geld überweisen
soll. Das es mir leid tut daß der Schlüsseldienst so überteuert
war und daß wir versuchen eine Reduzierung der Rechnung zu
erreichen. Falls diese erfolgt werden wir ihm selbstverständlich
das zuviel gezahlte Geld zurücküberweisen.
Allerdings könnte ich es ja auch andersherum machen d.h. ihm
empfehlen das zuviel gezahlte Geld beim Schlüsseldienst zurück zu
holen oder ? Wer ist denn dann eigentlich dafür zuständig dem
Schlüsseldienst auf die Finger zu klopfen ?
Kann ich bei nicht Bezahlen die Miete kürzen ?

Gruß
Antje

Moien!

Hm ich dachte das wäre so gemeint, daß der Mieter verpflichtet
ist Reparaturen unter dem genannten Wert selbst durchführen zu
lassen, d.h. daß eigentlich wir das Schloss hätten reparieren
müssen.

Bei der Klausel geht es um die Kosten nicht darum wer die Arbeiten durchführt - schließlich gehört euch die Wohnung nicht, sodaß ihr gar nicht alles einfach reparieren dürft…

Wie oft muß man denn eigentlich den Vermieter erinnern
und ab welchen Zeitraum ist man verpflichtet die Reperaturen
selbst durchführen zu lassen und dann dem Vermieter in
Rechnung
zu stellen ?

Im Allgemeinen heißt es, daß der Vermieter Schäden in „angemessener Frist“ zu beheben hat. Beim Wasserschaden sind zwei Wochen zu lang - bei defekten Fenstern zwei Wochen zu kurz, da dies ja gar net so schnell geht…
Ein Schloß auszuwechseln geht ja ratzfatz, sodaß die üblichen zwei Wochen mehr als genug gewesen wären…
Allerdings stellt ich die Frage, inwiefern ihr belegen könnt, daß der Vermieter informiert war…

Ich würde dem Vermieter - natürlich schriftlich - zur
Bezahlung auffordern. Sollte er nicht bezahlen gibt es diverse
Möglichkeiten fürs weitere Vorgehen. dies kann man dann
klären, wenns soweit ist!

Also ich werde dem Vermieter mal nen lieben Brief schreiben,
daß
eigentlich er der Zuständige ist und daß er das Geld
überweisen
soll. Das es mir leid tut daß der Schlüsseldienst so
überteuert
war und daß wir versuchen eine Reduzierung der Rechnung zu
erreichen. Falls diese erfolgt werden wir ihm
selbstverständlich
das zuviel gezahlte Geld zurücküberweisen.
Allerdings könnte ich es ja auch andersherum machen d.h. ihm
empfehlen das zuviel gezahlte Geld beim Schlüsseldienst zurück
zu
holen oder ? Wer ist denn dann eigentlich dafür zuständig dem
Schlüsseldienst auf die Finger zu klopfen ?

Das mit der überhöhten Rechnung würde ich erstmal außen vor lassen. Der Vermieter wird die Rechnung sehen und ggf. selbst reagieren.

Kann ich bei nicht Bezahlen die Miete kürzen ?

Hmmm…im Prinzip geht das, aber man muß da gewisse Vorgehensweisen beachten… durchsuch mal das Brett…das müßte hier noch stehen - zumindest war so was ähnlihes vor kurzem…

Bernd