Hallo,
stellt Euch vor, jemand ist freiberuflich tätig und verfügt über Einnahmen von jährlich 21420,- € inkl. Ust.
Der Steuerberater dieses Jemands könnte ihm für die Erstellung der EÜ und der EK Steuer eine Rechnung in Höhe von 780,- € senden.
Wäre das - theoretisch- im Rahmen ?
LG Alex
Der Steuerberater dieses Jemands könnte ihm für die Erstellung
der EÜ und der EK Steuer eine Rechnung in Höhe von 780,- € senden.
Der Steuerberater läßt sich seine Arbeit honorieren, dabei ist es ihm ziemlich egal, wieviel sein Mandant verdient.
Inder
11. November 2008 um 17:21
4
Der Steuerberater dieses Jemands könnte ihm für die Erstellung
der EÜ und der EK Steuer eine Rechnung in Höhe von 780,- € senden.
Der Steuerberater läßt sich seine Arbeit honorieren, dabei ist
es ihm ziemlich egal, wieviel sein Mandant verdient.
nö, wenn ordentlich „fett“ vorhanden ist, dann fällt es leichter die 10tel hochzufahren…
demgegenüber gibt es auch einen sozialen ausgleichsfonds…
gruß inder
nö, wenn ordentlich „fett“ vorhanden ist, dann fällt es
leichter die 10tel hochzufahren…
demgegenüber gibt es auch einen sozialen ausgleichsfonds…
Und wenn ein Selbstständiger Verlust macht, holt sich der StB sein Honorar aus dem Fond ? Oder verzichtet er ganz ?
Und wenn ein Selbstständiger Verlust macht, holt sich der StB
sein Honorar aus dem Fond ? Oder verzichtet er ganz ?
Hallo,
bei einem Verlustgewerbe ist die Höhe der Betriebsausgaben ausschlaggebend für die Höhe des Honorars.
Ist dem StB dieser Verlust von vorneherein bekannt, wird er nur gegen Vorschuss tätig werden.
Gruß
Lawrence
Inder
12. November 2008 um 09:09
7
…nein, das war eher auf kleine fällchen bezogen, bei denen die kunden über nur geringes einkommen verfügen…
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