Hallo,
folgende hitzige Diskussion ist gerade voll im gange.
der fiktive Fall sieht so aus.
Familie XY kauft bei den roten einen 3D Fernseher und eine Bose Hifi Anlage.
Der Fernseher ist aus einer Aktion, nennen wir sie mal Einkaufspreis.
Weil Familie XY aber auch auf die Bose Anlage scharf ist vereinbaren sie einen Bundle Preis der Anlage und TV Gerät beinhaltet um so noch einmal 30 Euro zu sparen.
Die Ware wird im Lager abgeholt, vom Lageristen, TV-Verkäufer und Frau XY kontrolliert und niemanden fällt auf das die Artikelbezeichnung ein GS zuviel auf dem Karton stehen hat.
Nun hat Familie XY diese Geräte zu Hause ( 60 km entfernt )aufgebaut und festgestellt das sie die viel teurere Version von dem gewünschten Artikel mitbekommen haben.
Die Differenz zwischen dem Gerät was auf der Rechnung steht zu dem welches nun aber Ausgegeben wurde beträgt 300 Euro.
Der Name XY ist dem Unternehmen bekannt, also was hat denn XY nun zu erwarten?
Eigentlich möchte XY zu dem Unternehemn hin gehen und sagen, Ich war so ehrlich und bin zu dir gekommen also bezahle ich die Hälfte von der Differenz, so haben wir beide was davon.
Was kann passieren wenn XY stillschweigt und keinen Garantieschaden haben wird?
Danke fürs lesen und für neuen Stof zum diskutieren
Gruß SUnny
Hallo,
moralisch und rechtlich wäre XY wohl dazu verpflichtet das ganze richtig zu stellen.
Auf sein Angebot müsste das Unternehmen nicht eingehen und könnte auf die Einhaltung bestehen.
In der Praxis wird das Unternehmen aber wahrscheinlich nicht wissen welchen Karton es an welchen Kunden effektiv ausgehändigt hat und wenn sich dieser nicht meldet, wird er in der Regel Glück gehabt haben.
Selbst wenn sich das Unternehmen wider erwarten melden sollte, könnte allenfalls der Austausch des Geräts oder eine dann einsetzende Verhandlung über einen Preis beginnen.
Gruss HighQ
Hallo,
das moralische ist Familie XY schon bewußt aber da der Name XY dem Unternehmen bekannt ist kam folgende Frage auf.
Dieses teurere Gerät war nur noch einmal Originalverpackt vorrätig und ein Aussteller war vorhanden.
Das günstigere Gerät war noch 3 mal Plus Aussteller vorhanden.
Heißt wenn nun ein Kunde genau dieses Gerät haben will, es nicht mehr im Warenlager zu finden ist werden sie dann nach dem verbleib suchen?
Wenn ja, sehe ish es richtig das die Firma dann den Austausch fordern kann?
Wenn ja, was ist dann mit den Abnutzerscheinungen? Werden sie dann wenn man dem Tausch zu stimmen würde dann noch eine Summe X geltend machen weil sie es nicht mehr zum Originalpreis verkaufen können?
Lieben Dank und Gruß SUnny