Hallo
Folgender Fall: Person A betreibt ein Internet Verkaufsshop. Er hat sich dazu, für seine Produkte, ein individuellen Text einfallen lassen. Er hat allerdings diesen nicht urheberrechtlich schützen lassen.(Sofern das geht)
Jetzt hat Person B auch einen Internetshop, mit genau den gleichen Produkten aufgemacht und dabei den identischen Text von Person A verwendet.
Meine Frage: - Was für Rechte hat Person A ?
- Kann man Texte überhaupt schützen lassen ?
- Kann man rechtlich was unternehmen, wenn man beweisen
kann das Person A den Text zuerst geschrieben hat ?
PS: Es geht nicht um einen Markennamen.
Hallo Jan,
Werbetexte sind dem „Abkupfern“ ausgeliefert.
Eine Beweisführung nach dem Urheberrecht ist
schwierig.
Wurden neben dem grafischen Erscheinungsbild auch
Fotos übernommen, so sieht es für Dich günstiger
aus.
Slogans kann man als Wortmarke schützen, hier ist
auch die erstmalige Verwendung leichter
nachzuweisen.
Gruß
J.
Hallo,
es gibt da einen ganz gemeinen Trick: Man bettet in den Text eine 1 Pixel Grafik ein. Meistens werden die Texte einfach so per copy and paste rauskopiert.
Diesen Link, der da jetzt drin steht versorgst Du aber mit einem anderen großen!!! gemeinen und fiesem Bild. Das geht über den Server, der anhand der IP Adresse das entsprechende Bild liefert.
Gruß
Peter
Hallo,
der Text an sich ist schwer zu schützen im Sinne des Markenrechts, da es sich hierbei eher um Dein geistiges Eigentum handelt. Habe mich da auch etwas länger mit dem Patentamt unterhalten und wir sind zu folgender Lösung gekommen: Ideen sich selbst per Einschreiben mit Rückschein zuschicken, dann hat man den zeitlichen nachweis zumindest gesichert.
In Deinem Fall würde ich den Mitbewerber einfach mal darauf hinweisen, dass sein verhalten so nicht in Ordnung ist. Oftmals denken sich die Leute wirklich nichts dabei (rede hier aus den zahlreichen Begebenheiten meiner Existenzgründer)und ändern dann auch die Seiten etc… Bitte erst mal nett sein und versuchen ans Ziel zu kommen.
Parallel dazu könnte man den juristischen Weg gehen, wenn Du im Index Deiner Homepage auf Urheberrechte verwiesen hast und wie gesagt nachweisen kannst, dass es Dein Text ist und die Verwendung unter Strafe steht etc… (Dürfte hier etwas schwierig werden)
Juristische Schritte solltest Du aber nur einleiten, wenn Du ne Firmenrechtschutz hast, da der Spaß nur teuer und zeitraubend ist und ich mir immer die Frage stelle, ob man in der Zeit nicht besser seinem Job anchgeht und nen neuen Text einstellt …
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Als freier Texter, kann ich folgendes dazu sagen.
Ein Text, wenn er veröffentlich wurde, ist geschützt. Sonst könnte ich ja hergehen und jeden x beliebigen Text aus einem Buch z.B. abschreiben und als meine Idee ins Netz stellen.
Es geht darum wer hat zuerst veröffentlicht. Da wirst du ein Problem haben, es sei denn du findest einige Kunden, die das bestätigen.
Die beste Methode:
Sich selbst den Text per Einschreiben mehrmals schicken. Und zwar in einem Kuvert, dass komplett mit Tixo oder so was in der Art umwickelt ist.
Dadurch musst du das Kuvert vollständig zerstören, wenn du es öffnen willst. Das erspart die die Probleme, dass jemand sagt, du hättest ja ein leeres Kuvert schicken können und hast dann den Text reingetang. So kleben die Marken u. die Stempel teilweise auf der Klebefolie.
Mehrmals deshalb damit du:
a) die Prozedur des Aufreißens vor deinem Anwalt
b) vor dem gegnerischen Anwalt und
c) auch notfalls vor Gericht wiederholen kannst.
Es ist dein geistiges Eigetum und du kannst es somit belegen.
Aber es gibt noch eine Möglichkeit:
http://www.archive.org/web/web.php
Such da drin mal deine Url… Und dann die des anderen Shops. Dann siehst du wer zuerst dran war. (wenn die Seiten gespeichert wurden) Aber da dies fast mit jeder HP passiert, stehen deine Chancen gut.
LG
Manfred
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Ist ein auf Schöpfung beruhendes Werk entstanden ?
Hallo,
zunächst ist zu klären, ob mit diesem besagten Text ein auf einer eigenen Schöpfung beruhendes Werk entstanden ist. Wenn nicht, gibt es auch keinen Urheberrechtsanspruch. Wenn Ja, ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Gruß
S.J.
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