Texte schreiben - nebenberuflich

Hallo an Alle!

Ich würde mich gerne nebenberuflich selbstständig machen, indem ich ganz persönliche Geschichten und Texte (Richtung Romane und Kurzgeschichten und Co.) schreibe für allerlei Leute!
Müsste ich ein Kleingewerbe anmelden oder wäre das ein Freiberuf? Künstlerberuf? Wäre alles nur nebenbei, da ich meine Vollzeitstelle noch nicht aufgeben mag! Wenn es ein Kleingewerbe bzw. Gewerbe wäre, wie ist das mit der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung? Ausgaben hätte ich in diesem Sinne ja nicht, Rechner vorhanden, Texte würden elektronisch übermittelt werden. Was müsste ich für das Finanzamt tun? Nur geschriebene Rechnungen aufbewahren?
Ich möchte lieber erst Euch fragen, bevor ich dann zum Amt gehe und die mir allerlei Fragen stellen auf die ich noch keine Antwort habe. Vielen Dank im Voraus! Grüße!

Hallo Resi,

texten ist ein künstlerischer freier Beruf, Gewerbe brauchst du dafür nicht anmelden. Fürs Finanzamt machst du dann eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Mit der Umsatzsteuer müsstest du dir überlegen, ob du für Privatleute oder für Unternehmen schreibst. Bei Privatleuten ist es besser, du verzichtest auf die Umsatzsteueroption, bei Firmen ist die Abrechnung mit USt. günstiger, weil du dann dauch bei künftigen Anschaffungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen kannst. Wie das mit der USt genau funktioniert, habe ich in meinem Blog auf http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/die-umsatz… beschrieben.

Viele Grüße
Thomas Hammer

Hallo Thomas,

der Absatz über § 19 Abs 1 UStG in Deinem Blog enthält zwei grobe Fehler: Erstens sind Kleinunternehmer nicht von der USt befreit, und zweitens muss ein Kleinunternehmer die Nichterhebung der USt nicht beantragen; im Gegenteil, er muss positiv die Option zur Regelbesteuerung aussprechen, wenn er das möchte.

Zu der Frage, ob ein Auftragsschreiber künstlerisch im Sinn des § 18 Abs 1 EStG tätig ist, fände ich es schön, wenn Du ein bissel Rechtsprechung oder Kommentare zitieren könntest: Grundsätzlich hat Auftragsarbeit hinsichtlich der künstlerischen „Schaffenstiefe“ schon ein ziemlich gewerbliches Gschmäckle - es wird stark vom Einzelfall abhängen, ob der Auftragsautor noch künstlerisch oder bereits gewerblich tätig ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

danke für den Hinweis, der Absatz war tatsächlich etwas missverständlich formuliert. Ich habe ihn umgeschrieben.

Bei der Frage nach dem Gewerbe muss ich dir widersprechen: Auch Auftragsschreiber - sprich Ghostwriter oder Werbetexter - sind Freiberufler und können sich z.B. in der Künstlersozialkasse versichern. Ein Gewerbe würde nur vorliegen, wenn es sich um einen Schreibservice im Sinne eines Sekretariats handeln würde.

Viele Grüße
Thomas

http://www.finanzen-fuer-freie.de