Texte und Internet

ciao
ich habe ein Problem…

Ich bin Mitglied in einem Forum über Magie. Hier wird einige male im Jahr eine Online Zeitung als PDF Datei kreiert.
Themen: von Rezepten über Gartentipps bis hin zu Berichten über historische Feiertage wie Ostern Weihnachten ect.
Diese Zeitung wird lediglich den Mitgliedern des Forums zur Verfügung gestellt.

Die Mitstreiter unserer kl. Redaktion können nach gegenseitiger Absprache eigene Berichte verfassen.
Wir machen unsere Arbeit kostenlos und auch der Letter ist nicht kommerziell und wie schon erwähnt nur für die Mitglieder des Forums gedacht.

Nun habe ich einen Bericht über einen Feiertag (die Raunächte) verfasst, das heist ich habe Informationen aus ca. 4 Internetseiten in einzelne Sätze bzw. kl. Abschnitten kopiert, zum Teil mit eigenen Worten ergänzt und zu einem Text zusammengefasst bzw. gemixt.
Darunter habe ich die Seiten aus denen ich die Infos habe aufgelistet.

Von meinen Mitstreitern werde ich nun des Diebstahls bezichtigt.
Frage: Habe ich nun hinsichtlich des Uhrgeberrechtes geistiges Eigentum gestohlen?

Ich freue mich über euere Antworten
mit lieben Grüßen… Marisa

P’n’C
Hallo,

@Mod: Wäre die Frage bei Recht allg. evt. besser aufgehoben?

Diese Zeitung wird lediglich den Mitgliedern des Forums zur
Verfügung gestellt.

Ist dies Öffentlich?
Können Müller, Schulze und Schmitt einfach so Mitglied werden? Bei ja, würde ich es als Öffentlich betrachten.

Die Mitstreiter unserer kl. Redaktion können nach
gegenseitiger Absprache eigene Berichte verfassen.
Wir machen unsere Arbeit kostenlos und auch der Letter ist
nicht kommerziell und wie schon erwähnt nur für die Mitglieder
des Forums gedacht.

Nun habe ich einen Bericht über einen Feiertag (die Raunächte)
verfasst, das heist ich habe Informationen aus ca. 4
Internetseiten in einzelne Sätze bzw. kl. Abschnitten kopiert,
zum Teil mit eigenen Worten ergänzt und zu einem Text
zusammengefasst bzw. gemixt.

Mittels Paste and Copy (P’n’C)? Irgendwie ist dies Grenzwertig. Du zitierst nicht und gibst es nicht mit deinen eigenen Worten wieder. Das klingt für mich nach „weder Fisch noch Fleisch“.

Darunter habe ich die Seiten aus denen ich die Infos habe
aufgelistet.

Quellen und weiterführende Seiten anzugeben ist immer eine gute Sache.

Von meinen Mitstreitern werde ich nun des Diebstahls
bezichtigt.

Gut möglich, dass man auf dieser Schiene agumentieren kann. Ich kenne deinen Text nicht - nur das von dir Beschriebene.

Frage: Habe ich nun hinsichtlich des Uhrgeberrechtes geistiges
Eigentum gestohlen?

„Uhrgeberrechtes“ - süss :wink:

Ich persönlich habe den Eindruck, dass Menschen die einen Sachverhalt nicht mit eigenen Worten wieder geben können ihn nicht verstanden haben.
Wenn du ihn verstanden hast, dann gib ihn mit deinen Worten wieder und füge die Quellen mit bei.

vG 2011muc

Hallo,
ein Zitat sollte ausdrucklich als solchen gezeichnet sein, d.h. in Anfuehrungszeichen „zitat“, und sofort danach die Quelle nennen. Dabei darf der urspruengliche Text nicht im Geringsten geaendert werden, und wenn es moeglich ist, nicht ausser Kontext geraten. Alles andere ist Plagiatverstoss. Alleine nur die Quelle am Ende zu erwaehnen, ohne die Seite aus dem entzogen wurde, oder sonstiges zu sagen, genuegt nicht. Dazunoch muss man noch die Erlaubnis des Autors erwerben. Manchen Autoren verbitten unumstritten, ihren Text von anderen ohne Erlaubnis benutzt zu werden, anderere hingegen freuen sich fuer die gratis Werbung.
VG, qas