Kann mir jemand sagen, was es mit dem
Textilkennzeichnungsgesetz auf sich hat???
Also ganz simpel gesagt,
jedes Bekleidungsstück braucht ein Textilpflegeetikett…
(100% Baumwoll, waschbar bis 60° C) etc pp.-…
Ach so, okay, ahja… Und ich dachte schon… frag lieber nicht! )
Seit ich mich selbstständig gemacht habe, kommen plötzlich lauter so Fragen auf.
Na gut, ich weiß bescheid!
DAAAANNNNKKKEEEE!!
Der Anbieter hat in seinem Internet-Shop bei den Produktbeschreibungen
die Materialangaben nicht gemacht, auch dieses ist meines Wissens
im TKG geregelt.
-Als Versender gibt es eine Mindestanforderung, wie die Produktbeschreibung auszusehen hat. Am besten mal einen
Quelle Katalog zur Hand (oder natürlich einen anderen) und Du siehst
was genannt werden muß.
Ergo:
Produkt muß ein „Pflegeetikett + Materialangaben“ haben
Wenn Du es online verkaufst oder per Katalog, mußt Du bei der Produktbeschreibung die Angaben machen.
"Das Textilkennzeichnungsgesetz verpflichtet
die Hersteller von Textilerzeugnissen, alle Textilien
für den Endverbraucher mit einer detaillierten
Angabe über Art und Gewichtsanteile der verwendeten
textilen Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe)
zu versehen.
Das Textilkennzeichnungsgesetz findet außerdem
Anwendung bei importierten Artikeln und
Textilien, die in Katalogen des Versandhandels
Textilkennzeichnungsgesetz §
beschrieben werden und bei Mustern, Proben,
Abbildungen oder Beschreibungen, nach denen
Textilerzeugnisse bestellt werden können.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Angabe
über Materialzusammensetzung gibt es die freiwillige
Pflegekennzeichnung. " Quelle : Henkel