Hallo,
wie muss folgender Text verstanden werden: „Garagen, Carports und Stellplätze dürfen mit ihren Längst- und Rückseiten nicht auf Straßenbegrenzungslinien errichtet werden. Sie müssen einen Mindestabstand von 0,50 m einhalten.“
Ein Stellplatz muss doch über die Straße erreichbar sein, muss man nun die Länge des eigentlichen Stellplatzes für den PKW + 50 cm rechnen, dann ist alles ok?
Danke!
Gruß
a.