TExxIS - Vertragskündigungen / Fristen

Hallo,

nachdem ich mich nun seit einigen Tagen durch Vertragsklauseln etc. kämpfe, komme ich nun doch auf euch zurück, da ich mich einfach nicht im Versicherungswesen auskenne.

Ende Juni / Anfang Juli wurden die Anträge von mir bei der TExxIS (Name geändert) unterschrieben:

1- Nürnberger Risiko Lebensversicherung ~40 .- € mtl.
1a. Risiko-Lebensversicherung
1b. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Beitragsfreiheit (B)
1c. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Rente ®

2- Nürnberger Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung (NÜRNBERGER Fondsgebundene ZulangenRente® Doppel-Invest) ~43,00.- € mtl.

3- Gothaer Flexible Privatvorsorge ~103,00.- €
Fondsgebundene Rentenversicherung mit erhöhtem Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung ~103,00.- € / jährliche Beitragserhöhung: 5 %

Ich muss dazu sagen: ich bin ledig, Anfang 20, wohne noch nicht alleine und habe bisher nur meinen Bausparvertrag gehabt (und habe diesen immernoch).

Nun bin ich soweit, dass ich mich über die Kündigungsmöglichkeiten informiere (da ich bei dieser Firma zu viel Negatives gelesen und nun kein gutes Gefühl mehr dabei habe). Generell sind dies ja 30 Tage nach Antragsstellung bzw. Überlassung aller Vertragsunterlagen (Versicherungsschein etc.). Diese sind wohl bei 1- u. 3- schon überschritten, bei 2- habe ich den VS Mitte August erhalten und hätte somit noch ein paar Tage Zeit. Von 3- kann ich wohl lt. Vertragsunterlagen zum Beginn eines jeden Monats mit 2 wöchiger Frist kündigen. Ansonsten komme ich nicht

Hallo Sina,
bevor ich hier auf die Kündigungsfristen näher eingehe erstmal eine Frage. Wieso willst du nun wieder kündigen? Du hast die og. Verträge doch sicherlich unterschrieben, weil du von deren Notwendigkeit überzeugt warst. Liegt es nur an Negativberichten die du über die Firma gelesen hast? Nun wenn dem so ist, dann lass dich nicht zu sehr von negativen Medienberichten beeinflussen. Es gibt kaum eine Versicherung oder Finanzdienstleister über den nicht schon irgendwann mal was negatives berichtet worden wäre. Im übrigen hast du die Verträge mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen und nicht mit dem Finanzdienstleister, oder?
Nun zur Kündigung: Nach Zugang aller Vertragsdaten (Police, Allgemeine Versicherungsbedingungen) hast du das Recht bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen zu widersprechen. Der Widerspruch muss an den Versicherer gehen (nicht den Finanzdienstleister). Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es so aus, dass meines Wissens nach der Erstbeitrag bei Lebensversicherungen nicht eingeklagt wird. Soll also heissen, wenn du die og. Verträge absolut nicht mehr haben willst, dann zahl die Beiträge einfach nicht, bzw. bei Einzugsermächtigung lass die abgebuchten Beiträge von deiner Bank zurück gehen. Widersprich der Einzugsermächtigung und schick trotz der überschrittenen Frist eine Kündigung an den Versicherer. In der Regel wird er deine Kündigung akzeptieren.
Überleg dir das aber vorher gut. Denke daran, du hattest sicherlich einen Grund warum du die Verträge unterschrieben hast. Und Morgen gibt es bestimmt über einen anderen Versicherer oder Finanzdienstleister was negatives zu lesen :wink:
Gruß
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen Thomas,
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das stimmt, ich habe die Verträge mit den Versicherungen geschlossen, wobei der FDL auch Eigenverträge hat. Aber meine lauten ja alle über die Versicherungen.

Deine Ansicht teile ich in jedem Fall, überstürzt kündigen ist sicher auch nicht der richtige Weg, zumal jede Versicherung Vor- u. Nachteile haben wird. Ich habe mir die Kündigungen jetzt länger überlegt und versucht, durch die Vertragsbedingungen zu blicken. Fakt ist, dass mir der FDL Bauchschmerzen bereitet, obwohl ich mich Anfangs wirklich gut beraten gefühlt habe. Die Masche mit dem „Bekannte anwerben“ (wurde ebenfalls durch einen ehem. Kollegen geworben) und dass mir gleich ein Bewerbungsgespräch aufgebrummt wurde (der Bekannte hätte mich empfohlen), haben mich stutzig gemacht und ich muss mich nun ehrlich fragen, wie viel Ahnung ein Berater dort trotz vorgeschriebener IHK-Prüfung hat.

Zu deinem Rat mit der Rückbuchung der Beiträge: ich scheue mich davor, die Abbuchungen zurückzuweisen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und nicht in Mahnkosten etc. fallen möchte. Ich möchte auf Nr. sicher gehen, dass ich zum jetzigen Zeitpunk kündigen kann.

mfG
Sina

[MOD]
Ich bitte um sachliche Diskussion und um Wahrung des Bezugs zur Ausgangsfrage!

Danke!

Hallo Sina

alles was mit Lebensversicherung in irgendeiner Form zu tun hat würde ich dringenst empfehlen platt zu machen.Ich geh mal davon aus, dass dir die Verbraucherschützer das auch sagen werden. In deinem Alter und mit deinem Zeithorizont sind andere Anlagemöglichkeiten besser. Frag die Verbraucherschützer ordentlich aus:wink:,kündigen musst du bei den Versicherern, sollte man schon mit Einschreiben Rückschein machen… ich machs seit 10 jahren nur noch per Fax und hab nie Probleme damit gehabt…

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

alles was mit Lebensversicherung in irgendeiner Form zu tun
hat würde ich dringenst empfehlen platt zu machen.

Also soll der Familienvater seine Risikolebensversicherung kündigen, macht keinen Sinn.

Gruß von D. Nuhr!

Hallo Cassie…

alles was mit Lebensversicherung in irgendeiner Form zu tun
hat würde ich dringenst empfehlen platt zu machen.

Also soll der Familienvater seine Risikolebensversicherung
kündigen, macht keinen Sinn.

darum gings bei Sina eigentlich auch nicht,ich hab nix gelesen, dass sie jemanden zu versorgen hätte im Fall der Fälle…

Gruß von D. Nuhr!

Gruss vom Kater

darum gings bei Sina eigentlich auch nicht,ich hab nix
gelesen, dass sie jemanden zu versorgen hätte im Fall der
Fälle…

Aber pauschale Aussagen getroffen, großes Kino!

Das ist der Unterschied zwischen der Herangehensweise von Laien mit einer vorgefasste Meinung und Profis, die erst mal die Situation und die Wünsche des Kunden erfassen und dann urteilen!

  • Ende-

Ergebnis Beratung
Hallo,

also die Verbraucherschützer haben mir ebenfalls bestätigt, dass meine Versicherungen überhaupt keinen Sinn machen. Ich werde Sie nun kündigen und meine Beitragszahlungen einstellen.
Ich danke euch für die Antworten und hoffe, dass alles reibungslos verlaufen wird.

LG
Sina

In der Praxis sieht es so aus, dass meines Wissens nach der :Erstbeitrag bei
Lebensversicherungen nicht eingeklagt wird.

Hallo Thomas, jetzt muss ich nochmal nachfragen: was genau bedeutet „Erstbeitrag“ in deinem Beitrag? Aber nicht der erste Monatsbeitrag, oder? Es wurde bis jetzt für August und September abgebucht…

Tag,

Die Begründung interessiert uns hier alle glaub ich, wäre nett wenn du was schreiben könntest.

Grüße
H.

Zu was wurde als Alternative geraten?

Was die Frage nach der Ahnung zum Thema diverser „Vermittler“ angeht: Bei dem von dir genannten FDL handelt es sich sicherlich um einen sogenannten Strukturvertrieb. Offiziell dürfen Beratungen am Kunden erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Qualifikationen (Ausbildung zum Versicherungsfachmann/frau nach BWV bzw. IHK, Registrierung, vorhandensein einer Vermögesnsschadenhaftpflichtversicherung) vorliegen. Inwieweit das in der Praxis immer eingehalten wird, ist fraglich. Gerade bei Strukturvertrieben, wo die Fluktuation extrem hoch ist, gibt es bestimmt sog. Berater die ein paar Grundbegriffe in Sachen Versicherungen auf einem 2 oder 3 Tagesseminar erhalten haben und nun meinen sie seinen die Versicherungsexperten (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Was die Rückbuchung der Beiträge angeht: Rechtlich gesehen, hat die Versicherung einen Anspruch auf den ersten Jahresbeitrag. Nur eben wird meines Wissens nach, dieser Jahresbeitrag von den Versicherungen nicht eingeklagt. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht doch einmal dazu kommen könnte. Beiträge die du bereits bezahlt hast und von der Bank nicht mehr zurückfordern kannst sind definitiv weg. Die Versicherung wird dir diese nicht von selbst erstatten. Es sei denn du kannst glaubhaft machen, dass der Vertrag von vornherein nichtig ist (Vortäuschung falscher Tatsachen etc.)

Was die Kündigungsmöglichkeiten von Lebensversicherungen angeht (Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Kapitalleben etc.) Du kannst diese Versicherungen jederzeit zur nächsten Fälligkeit kündigen. Je nach vereinbarter Zahlweise also immer jährlich oder monatlich. Bei den sogen. Risikoversicherungen (Risikoleben, BU) erlischt dann eben der Versicherungsschutz und die bis dahin eingezahlten Beiträge sind weg (logisch, die Gesellschaft hat ja auch bis dahin das Risiko getragen). Bei Kapitalleben oder Rentenversicherungen hast du die Möglichkeit der Beitragsfreistellung (sofern eine Beitragsfreie Versicherungssumme bereits vorhanden ist) oder der Kündigung (dann erhältst du den sog. Rückkaufswert zurück).

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Natürlich. Die Gründe:

  1. Verträge über so langen Zeitraum machen keinen Sinn (max. bis 10 Jahre), genaue Begründung kann ich nicht wiedergeben.
  2. Fondsgebundene LV sind nicht rentabel, da das Risiko zu hoch ist und nur der steuerliche Aspekt interessant wäre. Für mich als Normalverdiener absolut nicht sinnvoll.
  3. teilweise zu hohe Beiträge

Da es mir vorerst nur um die Kündigung gegangen ist und die VZ um 18:30 schließt, habe ich mich nicht ausführlich genug auf andere Versicherungen beraten lassen. Der Berater hat allerdings schon einige Dinge genannt und mir Kopien dazu aus der FinanzTest mitgegeben.

Jetzt heißt es: schnell handeln. Ich danke euch für den Support.

Grüße
Sina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also ganz verstehe ich das nicht: Bei den von Dir genannten Verträgen pauschal zu sagen max. 10 Jahre Laufzeit ist Unsinn. Es habe zwar nicht geschaut, wie jung Du bist, aber z.B. BU/EU werden kannst Du bis zum Ende Deiner Lebensarbeitszeit (z.B. 65 Jahre). Eine Risiko-LV ist so lange interessant, so lange es Risiken gibt, die es abzusichern (z.B. Partner, Finanzierungen, Kinder) gilt.

Finanztest ist m.E. keine besonders valide Quelle für fundierte Produktentscheidungen (zu lastig hinsichtlich der Beiträge), aber da gibt es einfach unterschiedliche Meinungen.

Einen guten Berater und gute Produkte erkennst Du eigentlich schon daran, dass die sich um Dich individuell kümmern und eben keine Pauschalempfehlungen abgeben.

Andreas

Natürlich. Die Gründe:

  1. Verträge über so langen Zeitraum machen keinen Sinn (max.
    bis 10 Jahre), genaue Begründung kann ich nicht wiedergeben.
  2. Fondsgebundene LV sind nicht rentabel, da das Risiko zu
    hoch ist und nur der steuerliche Aspekt interessant wäre. Für
    mich als Normalverdiener absolut nicht sinnvoll.
  3. teilweise zu hohe Beiträge

Da es mir vorerst nur um die Kündigung gegangen ist und die VZ
um 18:30 schließt, habe ich mich nicht ausführlich genug auf
andere Versicherungen beraten lassen. Der Berater hat
allerdings schon einige Dinge genannt und mir Kopien dazu aus
der FinanzTest mitgegeben.

Jetzt heißt es: schnell handeln. Ich danke euch für den
Support.

Grüße
Sina

Hallo,

also ganz verstehe ich das nicht: Bei den von Dir genannten
Verträgen pauschal zu sagen max. 10 Jahre Laufzeit ist Unsinn.
Es habe zwar nicht geschaut, wie jung Du bist, aber z.B. BU/EU
werden kannst Du bis zum Ende Deiner Lebensarbeitszeit (z.B.
65 Jahre). Eine Risiko-LV ist so lange interessant, so lange
es Risiken gibt, die es abzusichern (z.B. Partner,
Finanzierungen, Kinder) gilt.

Finanztest ist m.E. keine besonders valide Quelle für
fundierte Produktentscheidungen (zu lastig hinsichtlich der
Beiträge), aber da gibt es einfach unterschiedliche Meinungen.

Einen guten Berater und gute Produkte erkennst Du eigentlich
schon daran, dass die sich um Dich individuell kümmern
und eben keine Pauschalempfehlungen abgeben.

Andreas

Also da muss ich mich der Meinung von Andreas anschliessen. Die Aussage von dem Verbraucherschützer nur 10 Jahre Laufzeit halte ich auch etwas voreilig. Soweit ich deinen bisherigen Daten entnehmen kann, ist eine BU in jedem Fall für dich sinnvoll. Und die dann aber bis zum Renteneintrittsalter, also 65 bzw. 67. Eine Risikolebensversicherung sehe ich bei dir nicht unbedingt sinnvoll, zumindest jetzt noch nicht. Über das Thema Altersversorgung solltest du dir dagegen schon Gedanken machen und dann aber auch langfristig. Die gesamte Altersversorgung jedoch über eine private Rentenversicherung (ob klassisch oder fondsgebunden) abzusicheren ist auch nicht wirklich das non plus ultra. Der gesunde Mix macht es. Die beste Strategie kann dir nur ein Berater (deines Vertrauens!) vor Ort liefern.

Natürlich. Die Gründe:

Die Begründungen finde ich haarsträubend. Unabhängig davon wie die von Dir abgeschlossenen Veträge zu bewerten sind, kann ich die Begründungen des Beraters von der VZ nicht nachvollziehen. Ich habe meinen Kunden häufig geraten sich an die VZ zu wenden, da werde ich noch einmal drüber nachdenken.