TFN Australien, melden ans dt. Finanzamt?

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich arbeite momentan in Australien und bekomme Lohn von Deutschland und von Australien. Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Australien eine Steuernummer mit der ich die Steuern bezahle. Nun die Frage… meldet das Australische Finanzamt dem deutschen was ich verdient habe? Oder muss ich das melden? Und wenn ja was kommen denn da fuer Steuern auf mich zu wenn ich wieder zurueck komme???
Ich finde nirgends was brauchbares… Ich bin hier mit dem Working Holiday Visa fuer 3 Monate.
Helft mir :smile:

Ein Steuerberater wäre hier sicherlich hilfreich; ebenso kann Dir Dein Finanzbeamte telefonisch weiterhelfen. Um die Frage zu beantworten, definitiv meldet das australische Finanzamt NICHTS an das deutsche Finanzamt.

cu Christian

hallo,

generell meldet das austrl. finanzamt dies nicht. du musst aber in deinen steuererklärungen angeben ob du einkünfte aus dem ausland hast. dort ‚solltest‘ du dies auch angeben…

es gibt aber für eine reihe von ländern abkommen dass eine bestimmte summe steuerfrei bleibt (z.b. D-USA). ob dies hier auch der fall ist sollte leicht rauszufinden sein und lohnt sich in jedem fall.

gruss

christian

Hallo Bambi,
deine Frage wurde an mich geschickt, aber leider kann ich dir nicht helfen.
Sorry! Viel Glück noch
LG Hanni

Sorry, bin betreffend Australien leider überfragt. Aber es scheint ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und Deutschland zu geben:
s.u.a. http://www.steuerschroeder.de/australi.pdf

Vielleicht hilft das weiter.
Viel Erfolg!!

Das hilft mir erst mal weiter. Ich werde im Internet nach soetwas suchen. Vielen Dank!!

danke ich werde mir den Link mal durchlesen.

Meine Partnerin (Australierin) hat mir eben gesagt das Sie glaubt sich erinnern zu koennen das Australien und Deutschland sich mit Einkommen und Steuern kurzschliest.

Die Australier haben ein paar Abkommen mit Deutschland betreff Rente und Tax und so.

Siehe bitte auf der Website von ATO (www.ato.gov.au) nach, australische Steuer WebSite.

Wo arbeitest du?
Wir leben in den Blue Mountains.
Kein Problem (wenn du in der Naehe lebst) dich mal zu treffen und dir Buerokratie Support zu geben.

Gruesse

Hey, danke sehr nett von dir. Ich arbeite aber in Brisbane. Das wuerde etwas laenger dauern bis ich da waere :wink: Auf der Internet seite war ich schon, ich hab aber irgendwie nicht das gefunden wo nach ich suche. Zum Teil auch echt schwer alles zu verstehen.
Gruesse

Hast du eMail? Ich koennte unter Umstaenden Kontakt herstellen zu einem deutschen der schon 4 Jahre in Australien ist und hier arbeitet. Vielleicht kann er dir Auskunft geben. Nimm Kontakt zu mir auf ueber [email protected].
Gruesse

Hallo „Bambi“,

leider kommt meine Antwort etwas spät, ich hoffe aber, dass du noch etwas damit anfangen kannst.

Die Abgabenordnung (AO) in Deutschland legt genau fest, dass du dein weltweit erwirtschaftetes Einkommen in der Steuererklärung angeben musst.

Leider befreit dich die deutsche Steuererklärung nicht von den Regelungen, welche in dem entsprechenden Gastland von der dortigen Finanzbehörde festgelegt wurden.

Wenn es sehr ungünstig kommt, muss man also die Einkünfte in Deutschland zusammen mit dem übrigen deutschen Erwerbseinkommen versteuern. Zusätzlich sollte man beachten, dass einige Länder vor der Ausreise ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung und Nachweis über Zahlung der Steuern verlangen.

Einige Länder erteilen vor der Bezahlung der Steuerschuld nicht einmal die Ausreise.

Neuseeland ist etwas eigenartig und in vielen Bereichen sehr restriktiv. Vor allem für Arbeitsgenehmigungen sollte man sich unbedingt an die Vorschriften halten und keinesfalls den 3-Monats Zeitraum überschreiten. Einige Arbeitnehmer fliegen vor Ablauf der 3 Monate kurz nach Australien und kehren dann zurück.

Die Länder mit Kolonialerfahrung (dazu zählt natürlich NZ), nehmen es mit der Erhebung der Einkommensteuer etwas genauer und sind mit Vorsicht zu geniessen. Einige deutsche Arbeitnehmer haben da schon ihr blaues Wunder erlebt.

Eigentlich regelt man solche Fragen bereits vor dem Antritt einer Arbeitsstelle im Ausland. Deutsche Firmen kennen die Gesetze genau und bereiten die Mitarbeiter entsprechend vor. Um die ggf. zu zahlende Steuerlast nicht dem Arbeitnehmer aufzubürden, zahlen die Firmen einen Kaufkraftausgleich (meistens in lokaler Währung) und helfen bei den Formalitäten.

Da ich nicht genau weiß, auf welcher Basis du dort tätig bist, musst du das selbst klären.

Leider kannst du dich nicht auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beziehen, welches für ins Ausland entsandte Mitarbeiter angewendet wird. Das bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist anzuwenden für Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 6 Monate über die Dauer eines Kalenderjahres bestehen. Es genügt daher, wenn man 183 Tage im Gastland gearbeitet hat, dann bleibt das Einkommen in Deutschland steuerfrei. Man muss dann nur noch die Steuern im Gastland bezahlen (meistens ist das günstiger).

Dieses Gesetz ist aber für dich nicht relevant, weil du ja nur 3 Monate im Land bist.

Das ist die offizielle Variante. Natürlich geht es auch anders, aber Vorsicht!

Falls du keine anderen Einkünfte in Deutschland gehabt hast, dein Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig bzw. steuerpflichtig war, könnte man die ausländischen Einkünfte verschweigen und hoffen, dass das Finanzamt das so akzeptiert. Führt dein Arbeitgeber hier in Deutschland während deines Auslandseinsatzes aber Steuern ab, musst du etwas aufpassen.

Es gibt noch eine Chance. Falls dein Gesamtjahreseinkommen relativ niedrig ist und bei Berechnung der Jahressteuer die Progression nicht überschritten wird, kannst du auf Erstattung der Steuern bzw. Teilerstattung hoffen, auch wenn im Vorfeld Lohnsteuer abgezogen wurde. Ggf. können Werbungskosten etc. abgesetzt werden, werlche in Verbindung zum Arbeitsverhältnis im Ausland anerkannt werden. Das reduziert den Betrag der steuerpflichtigen Bezüge. Mit Glück hält sich die Belastung im Rahmen.

Da du bereits vor Ort bist, solltest du die Botschaft oder andere „Expatriates“ fragen, die sich meistens gut damit auskennen.

Es gibt auch nützliche Foren im Internet, wo sich Reisende und Jobber regelmäßig austauschen.

Ich war von Dezember bis Februar in NZ, aber nur als Reisender ohne Erwerbseinkommen.

Wo bist du eingesetzt, was ist dein Eindruck von Land und Leuten. Hoffentlich bist du nicht genauso enttäuscht wie ich es war, denn mir erscheint der sehr, sehr lange Weg nach Neuseeland nicht wirklich lohnenswert. Auch wenn es fantastische Naturspektakel gibt, kann ich mir eine erneute Reise dorthin nicht vorstellen. Es war nett und interessant, aber das wars dann auch.

Gruß aus Hamburg

[email protected]

Kleiner Nachtrag auf deine Frage:

Die Erstattung der NZ Steuer kann evtl. durch folgende Anträge erreicht werden:

https://www.travellersxpress.com/Default.asp

In Australien funktioniert das, mal versuchen!

Tut mir leid Bambi. mit dem australischen Steuerrecht kenn ich mich nicht aus. Wohnde in Dänemark.
Viel Glück

Sorry…da kenn ich mich leider auch nicht aus…würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen