TG-Abrechnung 2009

Hallo,

in der ET-Versammlung wurden für alle Abrechnungen Entlastung erteilt.
Monate später stellte ein Eigentümer zwei Fehler in der Abrechnung für das Finanzamt nach § 35a …EStG fest.

Der Hausverwalter wurde um Berichtigung gebeten, die er aber ohne Begründung verweigerte.

Weiß hier jemand Rat?

Grüssle Ursula

Wenn Entlastung erteilt wurde ist der Verwalter draußen. Sind es aber grob fahrlässige Fehler, haftet der Verwalter dafür. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Verwaltung muss die Abrechnung korrigiert werden.

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Grüssle Ursula