Ich besitze einen Tiefgaragenplatz ohne Wohnung in einer großen Wohnanlage. Seither wurde m.E. von der Hausverwaltung korrekt abgerechnet, also nur was mit der TG zu tun hat wie Strom, Hausmeister, Reinigung, TG-Tor-Wartung, Versicherung usw. Jetzt kommt die HV allerdings mit einer Sonderumlage für eine Rechnung zur Erneuerung der Satellitenanlage, die auf die Besitzer direkt umgelegt wird.
Da dies nicht zur TG gehört, bin ich der Meinung, dass ich da nichts zu bezahlen brauche.
Wer kennt sich da aus?
Hi.
Ich denke, das diese Vorgehensweise rechtens ist. Du bist Miteigentümer des Objekts. Durch die Erneuerung der Sat Anlage wird der Wert des Objekts gesteigert. Ergo werden die Kosten auch auf alle Eigentümer umgelegt.
Wärest du Mieter, sähe die Sache anders aus.
Wurde das denn nicht bei einer Eigentümerversammlung erörtert? Sollte eigentlich so sein.
Das Wohnungseigentumsgesetz stellt in § 1 Abs. 6 Teileigentümer und Wohnungseigentümer gleich. Dies vorausgeschickt sei § 16 WEG wie folgt zitiert:
(1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Nutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile.
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen.
Mit anderen Worten: auch die Eigentümer von Stellplätzen beteiligen sich an den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung usw. Da auf die TG-Stellplätze in der Regel nur ein Miteigentumsanteil entfällt, dürften sich die finanziellen Auswirkungen aber sehr in Grenzen halten. Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn irgendwann mal die Wohnungseigentümer den Löwenanteil an einem neuen Rolltor, einer neuen Brandmeldeanlage oder einem neuen Anstrich der TG tragen - und zwar auch die, die keinen TG-Stellplatz ihr Eigentum nennen.
Daß man an den Kosten auch als TG-Stellplatzeigentümer beteiligt wird, merkt man übrigens auch schon frühzeitig daran, daß man bei der fraglichen Abstimmung auch die Hand heben (oder eben untenlassen) darf.
Gruß
C.
Vielen Dank für die Antworten, sie haben mich zum Nachdenken gebracht. Da ich auch durch die Rücklagen indirekt an den Kosten beteiligt bin, ist die Sonderzahlung /Umlage ja auch nur eine zusätzliche direkte Belastung.
Für einen TG-Besitzer, der nicht an den Versammlungen teilnimmt, ist die direkte Zahlungsaufforderung an einer Satellitenanlage natürlich zuerst einmal befremdend und wird automatisch abgelehnt.
Peter
So ähnlich ginge es einem Wohnungsbesitzer ohne TG-Stellplatz, wenn er auf einer Versammlung hört, es müsste das TG-Tor oder die TG-Beleuchtung oder -Belüftungsanlage umgebaut oder ersetzt werden.
An den Kosten wären doch auch alle Miteigentümer beteiligt.
MfG
duck313