Th. Schwägerin ist mit Ausländer (UK) seit 1989 verheiratet. Dieser ist nach Heimatbesuch nicht zurückgekehrt und hat sich auch nicht mehr gemeldet!

hallo Com.,
2 RA waren hier schon am Ball - ohne Erfolg! (na, ja, die Thais sehen das alles nicht so eng). Bei der Heirat war der Mann schon 53 Jahre alt, also möglicherweise schon verstorben. Auch suchen mit der Reisepass-Nr. war o. Erfolg.
Jetzt ist sie längere Zeit mit einem Mann zusammen, dieser möchte sie heiraten - auch schon aus dem Grunde der Altersversorgung.

Weiss jemand eine Adresse in England (Kirche, Staat oder sonstige Institution) an die man sich wenden kann?

Alle bisherigen Adressen kamen zurück: unbekannt verzogen!

Hi,

hmmm, das hört sich nach einer Geschichte an, die kürzlich im in einem Thailand Forum um sich ging, allerdings ohne den Zusatz „aus dem Grunde der Altersversorgung“, was aber ja jedem ohnehin klar ist :wink:

Dort möchte ein Deutscher seine Liebste (Thailänderin) heiraten. Der wurde nun - wohl bei Antrag der Ehefähigkeitsbescheinigung - mitgeteilt, dass sie ja noch verheiratet wäre (und zwar mit einem Engländer, einem „Sponsor“).

Dort gab es aber einen richtigen Tipp. Muß mal gucken, ob ich das noch wiederfinde …

Gruß
Ξ

Hi nochmal,

der Rat dort war, bei Gericht (Thailand) die Scheidung einzureichen, da ein willentliches Verlassen des Ehepartners für mindestens ein Jahr vorläge. Gegebenfalls gäbe es dann noch einen Aushang vor Ort, auf den der Ehepartner (in diesem Fall der ggf. auch nicht mehr lebende Engländer) reagieren müsste. Tut er das nicht innerhalb einer bestimmten Zeit, dann wird dort die Scheidung ausgesprochen und es kann wieder eine neue Ehefähigkeitsbescheinigung beantragt werden.

Aber das sollten Thaianwälte eigentlich viel besser wissen …

Gruß
Ξ

PS Es ging dort um eine in Thailand geschlossene Ehe

thx für die schnelle Antwort!
Wir gehen morgen zu einem Anwalt, (ich gehe dieses mal mit, war vorher noch in old Germany) dann wird der Vorgang hoffendlich endlich abgeschlossen! :wink:

Hi,

eine Sache noch: Wenn der Ehemann tatsächlich verstorben sein sollte, dann gibt es ja ggf. auch noch ein Millionenerbe … Das wäre dann ein Grund, wirklich nach ihm zu suchen, wobei, wie ja schon bekannt, das Ganze nicht so einfach ist in UK, derweil ein Einwohnermeldeamt gibt es m.W.n. nicht.

Gruß
Ξ