Thc im blut? Führerschein?

Der letzte Konsum ist im Blut gerade mal ca. 12 Stunden nachweisbar…
wir reden hier nicht vor Urintests und Haaranlysen, oder?

Das steht übrigens nicht nur in divesen Publikationen sindern auch in deinem Link :wink:

Gruss HighQ

richtig! wir reden nur von einem bluttest. der letzte konsum davor war vor 137 stunden. habs mal ausgerechnet. aber wie wirken sich die abbaustoffe aus?

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meine Aussage bleibt stehen… denn ICH habe von einen Versuch der Nierenspülung geredet und ICH habe von einem Urintest gesprochen, der üblicherweise bei MEINEM Beispiel der Musterung gemacht wird.

Der UP hatte von einer Blutprobe gesprochen.

Aber offensichtlich geht es mittlerweile nicht mehr um erlaubte Mengen im Blut oder die Art des Drogentests sondern viel mehr um die Diskussion, ob und wann einen KFZ Führer, der Drogen konsumiert, der FS entzogen wird. Und damit klinke ich mich aus. Denn egal, ob heute, gestern oder vor einer Woche, egal ob Cannabis oder Heroin: der FS gehört weggenommen, sobald !irgendein Test! ausschlägt. Diese Weichmacherei ähnelt der 0,5 Promille Grenze, die eingeführt wurde, weil man Angst hatte, konsequent zu sein!

Cheers Topper87

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offensichtlich zu deinen Ungunsten. im Link von EK stand, dass Carbonsäure (ein Abbauprodukt von THC) im Blut bis zu 3 Wochen nachweisbar ist und daraus auch Schlüsse auf die Regelmäßigkeit des Konsums gemacht werden können.

Ich kalkuliere: 24h x 21 Tage vs. deine 173h = Pech gehabt
Jetzt kommts auf die nachgewiesene Menge an, alsó hilft nur Warten!

Cheers Topper87

Hallo,

genau, da steht nämlich:

Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).

VG
EK

Hallo

es läuft nicht auf eine strafprozessuale Sicherstellung hinaus, sondern auf eine verwaltungsrechtliche Entziehung. Wenn sich dann ein Richter damit befasst, ist das ein Verwaltungsrichter.

Gruss

Iru

erstaunend über was hier mittlerweile diskutiert wird.
eigentlich wollte ich wissen wie sich das mit den werten verhält.
ich bin absolut der gleichen meinung das man unter dem einfluss egal ob alkohol oder drogen NICHT am strassenverkehr teilnehmen darf und sollte! Das wurde auch in diesem fall nicht getan wenn man genau liest!

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Dem widerspreche ich allem nicht, aber das gehört dann in ein Politikbrett.

Gruss highQ

Hallo Irubis,

dies wage ich in dieser Form zu bezweifeln.

Wenn es um den Enzug der Fahrerlaubnis geht haben wir im eine Strafrechtliche und eine verwaltungsrechtliche Komponente.

Letztendlich entscheidet über die Beschlagnahme der Emittlungsrichter unter Berücksichtigung des §111 StPO… mit Sicherheit kann der Polizist nicht endgültig verfügen, dass der Führerschein b.a.w. einbehalten wird. Und so klang es in der Schilderung des UP. Darauf wollte ich hinaus.

Der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde aufgrund §3 1(1) StVG ist natürlich Verwaltungsrecht, da gebe ich dir recht und deswegen entscheidet hierüber ein Verwaltungsrichter.

Dass ein positiver Befund dazu führen kann steht m.E. auch ausser Zweifel und ist auch als wichtig und richtig zu erachten. Aber der Teil setzt erst in einem späteren Zeitpunkt ein.

Gruss HighQ

Hallo,

du hast es immer noch nicht verstanden.

Es gibt den Entzug der Fahrerlaubnis als Strafe für Fahren unter Drogeneinfluss.

Es gibt aber auch die präventive Entziehung der Fahrerlaubnis, um zu vermeiden, dass andere Verkehrsteilnehmer durch Gewohnheitskonsumenten gefährdet werden könnten. Dazu müssen sie aber nicht unter Drogeneinfluss gefahren sein. Denn Gefahrenabwehr greift ja nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Jemand fährt und jemand konsumiert regelmäßig, wer will voraussagen, ob das nächste Mal zwischen Konsum und Fahren wieder 137 Stunden liegen? Es kommt tatsächlich auf die Werte an, die da noch nachweisbar sind und dementsprechend unterschiedlich sind auch die Reaktionen der Führerscheinbehörden bzw. Gerichte.

http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/showthread.php?..

VG
EK

Hallo EK,

ich glaube er versteht es schon, er WILL es aber nicht verstehen.

Gruss

Iru

das ist gut so, jemand der nicht in der lage ist ein fahrzeug zu führen gehört nicht in den straßenverkehr.

also entweder junkie oder fahrzeugführer!

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du musst nur bei der fahrerlaubnisstelle in den verdacht kommen, drogen zu konsumieren. das recht aus, eine mpu auf drogen anzuordnen.
du bist beweispflichtig, ergo muss der beschuldigte mit hilfe des gutachtens beweisen, das er cleen ist.
die droge alkohol ist absolut erforscht. darum gibt es freigrenzen, in denen sich bewegt werden darf. bei allen anderen substanzen ist die abbaubarkeit und die wirkung auf blut,nerven und zellen nicht erforscht. der abbau ist bei vielen abgestuft. einige substanzen zb sind nicht abgebaut, sondern lagern sich im fettgewebe ab. bei stresssituationen aber, werden sie dann freigegeben. deshalb sind diese substanzen ein absolutes no go als fahrzeugführer.

hauptmann

Hallo,

Vorweg: mein Wissen ist angelesen und beruht auf dem, was in Foren wie z.B.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showfor… oder http://www.mpu-forum.de/forum.php erzählt wird. Dass dort jeder etwas anderes erzählt, kann ich nicht sagen. Mir scheint die Beratung dort sehr kompetent und eindeutig.

Verkehrskontrolle. alkoholtest 0,0.

Das ist schon mal gut, denn „Mischkonsum“ ist noch schlechter als alleiniger konsum einer Droge.

mit auf die wache zur blutentnahme. führerschein aber
behalten. ? ergebnisse in ein paar wochen meinte er.

hier die frage:
wie verhält sich das mit den aktiven werten? wieviel hat man
da noch im blut?

Es wird 2 Messwerte geben: Das „aktive“ THC und das „passive“ (d.h., die Abbauprodukte). Für das aktive THC gibt es einen Grenzwert, unterhalb dessen straftrechtlich nichts mehr passiert. Ob die Person drüber oder drunter liegen wird, kann aber wohl keiner vorhersagen. (Meines Wissens ist aktives THC einige Tage, im schlimmsten Fall aber auch mal 1 Woche nachweisbar.) Wird aktives THC oberhalb des Grenzwertes gefunden, droht ein Fahrverbot (meines Wissens nur 1 Monat) und Geldstrafe. Also erstmal nicht so sehr schlimm, aber: die Fahrerlaubnisbehörde wird davon erfahren und neben dem strafrechtlichen Prozedere auch das verwaltungsrechtliche in Gang setzen. Siehe nächster Punkt.

oder ist alles weg? und wie wirkt sich das auf den führerschein
aus? noch nie mit alkohol oder drogen im strassenverkehr
aufgefallen. wie hoch wird der thc cooh wert ca. sein? und hat
das irgendwelche auswirkungen? keine ahnung. kann jemand
helfen?

Genau: der THC COOH-Wert misst die Abbauprodukte und dürfte ein ähnlich grosses Problem sein. Er zeigt an, dass die Person in der Vergangenheit TCH konsumiert hat. Auch dafür interessiert sich die Fahrerlaubnisbehörde und kann im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis entziehen (das ist mehr, als nur den Führerschein zu entziehen). Ob sie dies tut, hängt von vielen Faktoren ab: wie hoch beide Werte waren, ob jemand das 1. oder 2. Mal aufgefallen ist, ob jemand erzählt hat, dass er nicht zum 1. Mal konsumiert hat, etc.

Im günstigsten Fall (die Hoffnung stirbt zuletzt), nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass „einmaliger Probierkonsum“ vorgelegen hat. Ausserdem war im günstigsten Fall kein aktives THC nachweisbar. (Dies heisst dann in der Fachsprache „Trennvermögen“, d.h. der Konsument konnte Fahren und Konsumieren trennen). Dann könnte es sein, dass man ganz ungeschoren aus der Geschichte herauskommt. Allerdings sollte man sich dann kein 2. mal erwischen lassen, denn 2 Mal funktioniert die Geschichte mit dem „einmaligen Probierkonsum“ nicht.

Im mittelgünstigen Fall ist sich die Behörde nicht sicher und ordnet ein ärztliches Gutachten an (das diese Personen selbst bezahlen muss). In diesem Fall muss diese Person den Arzt (= Gutachter) davon überzeugen, dass nur ein einmaliger Probierkonsum vorgelegen hat. das wird nur funktionieren, wenn zumindest zu diesem Zeitpunkt die Blutwerte sauber sind. Oder wird sogar eine Haaranalyse verlangt?

Im ungünstigen Fall (der meines Wissens eintritt wenn z.B. aktives THC gefunden wurde oder mehrmaliger Konsum feststeht) wird die Fahrerlaubnis entzogen und vor Wiedererteilung eine MPU angeordnet, die ebenfalls nur mit sauberen Werten und einer soliden Aufarbeitung des „Drogenproblems“ zu bestehen ist.

Was immer wieder geraten wird: Es ist auf keinen Fall sinnvoll, bei der Polizei (weitere) Aussagen zu machen. Man kann die Situation dadurch ohnehin nicht verbessern (wenn man Pech hat, aber verschlechtern). Höchstwahrscheinlich kommt in diesem fiktiven Fall demnächst eine Vorladung. Es ist sinnvoll, diese entweder höflich abzusagen („Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch“ oder hinzugehen, um die Blutwerte zu erfahren (falls man die am Telefon nicht gesagt bekommt) aber auch dann auf keinen Fall eine eigene Aussage zu machen.

Kompetenter können es die Leute in den Spezialforen erklären.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax