Thc im blut? Führerschein?

Hallo leute.

mal angenommen jemand wird in thüringen von der polizei angehalten und kontrolliert. hier die fakten.

Verkehrskontrolle. alkoholtest 0,0. speicheltest gemacht, aber funktioniert nicht weil kein oder wenig speichel vorhanden war.
polizist meinte das sei ein anzeichen für cannabis konsum. ist ja auch richtig. jedoch keine auffälligkeiten wärend der fahrt. mit auf die wache zur blutentnahme. führerschein aber behalten. ? ergebnisse in ein paar wochen meinte er. eigentlich wenig konsumierer d.h. die kontrolle war am 26.11. um 22 uhr. das letzte mal konsumiert am 21.11. um 4 uhr. davor die woche ca. 1 gramm auf eine woche verteilt. hier die frage: wie verhält sich das mit den aktiven werten? wieviel hat man da noch im blut? oder ist alles weg? im netz erzählt jeder etwas anderes. und wie wirkt sich das auf den führerschein aus? noch nie mit alkohol oder drogen im strassenverkehr aufgefallen. wie hoch wird der thc cooh wert ca. sein? und hat das irgendwelche auswirkungen? keine ahnung. kann jemand helfen?

danke schonmal.

Hallo,

auch wenn das Strafverfahren vermutlich eingestellt wird, kann die Straßenverkehrsbehörde immer noch die Auffassung vertreten, dass derjenige nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und auf dem Verwaltungswwege die Fahrerlaubnis einzieht. Diese Gefahr ist sehr real (m.E. nach zu Recht). Eine MPU könnte dazu angeordnet werden.

Gruss

Iru

Naja aber es kommt doch auf die werte an oder?

Nun ja, entscheidend ist dann wohl, abgesehen vom Ergebnis, ob die entsprechende Person regelmäßig konsumiert, oder nur sehr selten.

Für Leute, die das sehr selten machen, gibt es evt. eine Chance, weil der Organismus dann noch gut abbauen kann und nach paar Tagen nichts mehr nachweisbar ist.

Einen Kumpel von mir hats zur Musterung erwischt. Er hat täglich Cannabis konsumiert, 1 Woche vor der Musterung aufgehört und den Körper fast ausgespült (4-6 L Wasser am Tag) = Null Chance, die haben ihn gleich vor Ort gefragt, ob er regelmäßig kifft (er bejahte) und haben ihn gewarnt: bei Gewohnheitsrauchern kann das trotz Abstinenz noch bis zu 2 Monate danach im Urin nachgewiesen werden.

Soviel ich weis, ist Cannabiskonsum aber ein KO-Kriterium, d.h. es gibt keine Kleinstmengen, die entschuldigt werden. Ergo: Lappen weg, aber ich lass mich gern belehren.

Cheers Topper87

naja soweit mir bekannt ist, gibts da irgendwelche grenzen von wegen ng/ml oder sowas. weiß da jemand was genaues?

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nein, konsum allein reicht

das soll jetzt quasi heißen man verliert seinen führerschein obwohl man fünfeinhalb tage vor der kontrolle das letzte mal geraucht hat? wasn das fürn quatsch?

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Hallo,

ich will weder den Gewohnheitssäufer noch den -kiffer auf der Straße haben, egal ob der zufällig bei der letzten Kontrolle nur mal ein bisschen stoned war.

VG
EK

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Das ist kein Quatsch, das ist die berechtigte Annahme der Straßenverkehrsbehörde, dass jemand, der illegale Drogen konsumiert, charakterlich nicht für das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Ich finde das ok, denn ich will auch nicht, dass vollgekiffte Autofahrer unterwegs sind. Der Drogenkonsument sieht das natürlich anders, aber meiner Erfahrung nach ist die überwiegende Mehrzahl der anderen Verkehrsteilnehmer mit mir einer Meinung, dass das zu Recht geschieht.

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Das bezieht sich auf eine Konzentration, ab der jemand absolut Fahruntüchtig ist. Das hat aber nichts mit der Geeignetheit zum Führen zu tun. Der Führerschein ist sehr wahrscheinlich bis zum Beweis des Gegenteils weg, auch wenn der Wert drunter liegt.

und den Körper fast ausgespült (4-6 L Wasser am Tag)

was soll das bringen? THC ist nicht wasserlöslich.

Gruß, Niels

Komisch, ich dachte immer, dass man in Deutschland solange unschuldig ist bis die Schuld bewiesen ist.

Man dürfte den Führerschein also behalten und erst wenn bewiesen wurde, dass etwas nicht mit rechten Dingen zu geht wird entsprechend der Gesetzgebung der Führerschein temporär oder dauerhaft entzogen.

Hallo,

der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gilt nur für den Angeklagten, also im Strafverfahren. Der Entzug ist aber eine ordnungsbehördliche Maßnahme.

VG
EK

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Hallo,

Komisch, ich dachte immer, dass man in Deutschland solange
unschuldig ist bis die Schuld bewiesen ist.

das ist keine Frage der Schuld bzw. Unschuld, sondern eine Frage der Gefahrenabwehr. Und eine Behörde erlässt die Verfügung nicht einfach so auf blauen Dunst, sondern es sollten schon Fakten vorliegen. Es wird jedenfalls nicht das Führerscheinregister durchforstet mit der Intention „wem entziehen wir heute den Führerschein“.

Hier ist ein interessanter Link zu dem Thema:

http://www.vpp.de/mpu_bei_drogen.htm

und hier ist die Anlage 4 zur FEV, die noch einmal explizit die Ungeeignetheit von BTM-Konsumenten als Fahrzeugführer festschreibt.

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php

Gruss

Iru

ok, das ist mir klar. so absolut würde ich das trotzdem nicht ausdrücken - nach 2-3000 jahren hat es sich sicherlich ein bischen mit wasser verbunden :smile:
mir ging es darum, dass mit entsprechender flüssigkeitszufuhr die nieren gespült werden und damit der körper vielleicht eher entgiftet wird. aber wie gesagt: ich bin kein mediziner

zurück zum up: schau mal in dem forum, da wird eine grenze von 1ng/ml vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop… Beitrag 34 vom „Klappspaten“

übrigens: in einschlägiger literatur wird die Verharmlosung der Droge von Konsumierenten als eindeutiges Merkmal einer Sucht dargestellt…

Cheers Topper87

Hat jemand lediglich Haschisch ohne Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr konsumiert, liegt nicht automatisch Ungeeignetheit vor, da die FeV den gelegentlichen Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen mit der Belassung der Fahrerlaubnis für vereinbar hält (Trennung von Konsum und Fahren, kein Konsum von Alkohol oder anderen Drogen, eine Persönlichkeitsstörungen, kein Kontrollverlust). In der Regel wird hier (wenn überhaupt) eine Überprüfung unterhalb der MPU durchgeführt, also Aufforderung zu ein- oder mehrmaligen Drogenscreenings. (Handhabung nach meinen Erfahrungen sehr unterschiedlich) Verlaufen diese unauffällig, so wird die Fahrerlaubnis belassen, ansonsten erfolgt entweder die Entziehung oder die Aufforderung zu einer MPU.

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Hallo,

das ist ja schön, aber da bei der Blutuntersuchung der regelmäßige (!) Konsum in den letzten 3 Wochen (!) problemlos nachweisbar ist, glaube ich nicht, dass der Betroffene seine Fahrerlaubnis behalten darf.

Aber wie heißt es so schön: Time will tell.

VG
EK

P.S.: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhi…

Hallo,

Cannabis ist im Blut nur sehr kurz nachweisbar.
Insofern ist die Blutprobe auch das einzige Mittel dass für den Nachweis einer Fahruntüchtigkeit geeignet ist.
Daher gehe ich davon aus, dass bei der genannten Schilderung die Blutprobe negativ ausfallen wird.

Es ist im Verdachtsfall durchaus üblich im Rahmen der Gefahrenabwehr den Führerschein für 24 Stunden einzubehalten.
Einen längeren Zeitraum würde ich nicht akzeptieren… allenfalls falls ein Richter die Beschlagnahme bestätigt.
Ein Zeitraum darüber hinaus hat nichts mit akuter Gefahrenabwehr zu tun.

Sollte der Fahrer so blöd gewesen sein und erwähnt haben, dass er ab und an Cannabis konsumiert, so hat er selbstverständlich mit den unten genannten Konsequenzen zu rechnen.

Ich möchte hier keinesfalls den Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit Strassenverkehr rechtfertigen und bin der Meinung dass man niemals unter dem Einfluss irgendwelcher Drogen fahren darf, auch keinem Alkohol… aber man sollte mal die Kirche für die rechtliche objektive Betrachtung des Sachverhalts im Dorf lassen.

Gruss HighQ

Es wurde von einer Blutprobe geredet… nicht von einem Urintest, bei dem ein Konsum deutlich länger nachweisbar ist.

Ich würde nach StPO 98 Abs 2 eine richterliche Bestätigung verlangen, so ich denn betroffen wäre… würde mich dann doch sehr interessieren ob ein Richter auf den blossen Verdacht des Cannabiseinflusses den Füherschein wirklich für einen längeren Zeitraum einbehalten würde.