The Voice Of.... als Titel geschützt?

Hallo!

Kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage, ob der Titel „The Voice Of …“ geschützt ist?

Ich kann mir vorstellen, dass „The Voice Of Germany“ geschützt ist.

Nimmt man nun aber nur „The Voice Of“ und dann beispielsweise einen Ortsnamen o.ä. würde dies doch keine Markennamensverletzung darstellen oder was meint ihr dazu?

Danke für Antworten!

Hallo,

The Voice of Germany ist unter der Nr. 010131324 als Gemeinschafts-Wortmarke beim Harmonisierungsamt für den gemeinsamen Binnemarkt in Alicante geschützt. Inhaber ist die ProSieben Television GmbH in Unterföhring.
Eine Wort-Bildmarke unter der Nr. 1089326 mit der Bezeichnung „The Voice of …“ mit dem allseits bekannten Logo ist ebenfalls geschützt. Inhaber dort ist die Talpa Content B.V. aus den Niederlanden, eine bekannte Media-Holdinggesellschaft.
The Voice of Holland, Finland, etc. sind ebenfalls als jeweilige Wortmarken geschützt.
Die Wort-Bildmarke The Voice of Germany, ebenfalls mit dem bekannten Logo und rotem Hintergrund ist unter Nr. 1126725 geschützt. Inhaber ist wieder die ProSieben Television GmbH.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Marken, die unter „The Voice of“ und einem Zusatz geschützt sind. Diese Informationen bekommt man übrigen öffentlich zugänglich unter www.oami.europa.eu für Gemeinschaftsmarken (EU-weiter Schutz) und unter www.dpma.de für Deutsche Marken.

Viele Grüße
Patric Urbaneck

Richtig !

Der Textteil „The Voice Of“ lässt sich nicht schützen.
Es ist sogar fraglich, ob der Begriff „The Voice Of Germany“ - wenn er in einem anderen Zusammenhang als den bei einer Chastingshow verwendet wird, abmahnfähig ist. Ich denke es gab auch bereits vor dieser Chastingshow Künstler, die sich als „The Voice of Germany“ bezeichnet haben. Wo man allerdings aufpassen muss ist, wenn eine bestimmte Schreibweise verwendet wird, die zu einer Verwechselung führen könnte. Schutzwürdig wäre vermutlich z.B. „tHe voIce oF GeRmAnY“

Gruß
Formator

Hallo!

Ob jetzt explizit diese drei Worte markengeschützt sind, wird dir wohl nur das Marken- und Patentamt sagen können.

Ansonsten würde ich eventuell auch die Finger von Ortsnamen lassen, weil auch da ein Interessenkonflikt mit den Gemeinden, deren Namen du dann benutzt, auftreten kann.

Ist eine heikle Geschichte.

Ja, „The Voice Of Germany“ ist tatsächlich als Marke für eine ganze Reihe von Produkten im Markenregister eingetragen.

Die Frage, welche „Voice of …“-Benutzungen aus dieser Marke heraus erfolgreich angegriffen werden könnnen, lässt sich aber nicht allgemein beantworten.

Aus praktischer Sicht kann man dennoch sagen: Wenn ProSieben sich an Ihrer „Voice of …“-Verwendung stört und Sie deshalb abmahnen lässt, dann stehen recht schnell einige Tausend Euro Prozeßkosten auf dem Spiel und die Frage ist, ob Sie bei derart hohen drohenden Kosten einen Prozess durchziehen würden, selbst wenn Ihnen Ihr Anwalt sagt, dass Sie soundsoviel Chancen haben. Wenn - wie oft in solchen Fällen - ein solches Kostenrisiko für Sie in jedem Falle zu hoch wäre, dann sollte man hier gar nicht weiter herumbasteln, sondern lieber einen weiten Bogen um „Voice of …“ machen.

Ich bedanke mich für Ihre aufschlussreiche und detaillierte Antwort!

Du darfst nur nicht irgend was hinten drann hängen was es schon gibt… und das ist eine Menge! Es gibt 48 Einträge die alleine „the voice of…“ zum Einhalt haben und nicht nur die der Fernsehsendung

Unter http://register.dpma.de und dann auf Marke klicken kannst du das selbst in der Einsteigerrecherche nach schauen was geht und was nicht

Garantiert geschützt als Marke, es sei denn du willst darüber Pommes verkaufen und selbst mit ähnlichen Namen besteht immer ein gewissen Schutzrecht.

Die Möglichkeit für Ärger ist hier sehr groß.