Hallo,
angenommen, eine Privatperson führt mit Unterstützung einer Gemeinde im öffentlichen Raum eine Kulturveranstaltung durch. Es handelt sich um ein Theaterstück vor einer Kirche. Die Zuschauer werden mit Bussen gebracht. Sanitäranlagen sind kaum bis gar nicht vorhanden. Weder Gemeinde noch Veranstalter informieren die Anwohner.
Nehmen wir weiter an:
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Der Veranstalter will die Zufahrt zu privaten Grundstücken und darauf befindlichen Parkplätzen sperren. Die Sperren finden an den Aufführungstagen (etwa 12 innerhalb eines Monats) statt.
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Die Anwohner werden nicht gefragt.
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Eine Feuerwehrzufahrt wird versperrt.
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Proben finden zu allen Tageszeiten und auch abends mit beträchtlicher Lautstärke statt.
Dazu habe ich einige Fragen:
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Welche Rechte haben die Anwohner allgemein?
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Welche Rechte haben die Besitzer der umliegenden Häuser?
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Wie können sie diese durchsetzen?
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Welche Rechte haben die Mieter in den betroffenen Häusern?
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Ergibt sich aus der Aufführung von zwei Theaterstücken innerhalb von zwanzig Jahren eine Tradition, die andere Regeln außer Kraft setzt?
Danke für eure Antworten und Ideen, auch zu einzelnen Aspekten!
gernot
Hallo Gernot,
angenommen, eine Privatperson führt mit Unterstützung einer
Gemeinde im öffentlichen Raum eine Kulturveranstaltung durch.
Es handelt sich um ein Theaterstück vor einer Kirche. Die
Zuschauer werden mit Bussen gebracht. Sanitäranlagen sind kaum
bis gar nicht vorhanden. Weder Gemeinde noch Veranstalter
informieren die Anwohner.
Das ist nicht nett.
Nehmen wir weiter an:
- Der Veranstalter will die Zufahrt zu privaten Grundstücken
und darauf befindlichen Parkplätzen sperren. Die Sperren
finden an den Aufführungstagen (etwa 12 innerhalb eines
Monats) statt.
Was sagt die Komunalgemeinde dazu ?
- Die Anwohner werden nicht gefragt.
Wenn das Ordnungsamt zugestimmt hat, ist alles ok.
- Eine Feuerwehrzufahrt wird versperrt.
Wenn das Ordnungsamt zugestimmt hat, ist alles ok.
- Proben finden zu allen Tageszeiten und auch abends mit
beträchtlicher Lautstärke statt.
Was asgt die Lärmsatzung zum Thema Nachtruhe ? Wie ist das Umfeld ? Diskos, Kneippen, Betriebe ? Vielleicht gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung ?
Dazu habe ich einige Fragen:
- Welche Rechte haben die Anwohner allgemein?
s. Lärmsatzung,
- Welche Rechte haben die Besitzer der umliegenden Häuser?
s.oben.
- Wie können sie diese durchsetzen?
Wenn wirklich Verstösse vorliegen: per Polizei
- Welche Rechte haben die Mieter in den betroffenen Häusern?
ggf. Mietminderung vom Vermieter
- Ergibt sich aus der Aufführung von zwei Theaterstücken
innerhalb von zwanzig Jahren eine Tradition, die andere Regeln
außer Kraft setzt?
nein
Ich habe den Eindruck, dass hier noch eine ganze Menge Infos fehlen, die eine Beurteilung ermöglichen. So ist der Status der Veranstaltung bzgl. der Komunalgemeinde nicht geklärt. Die Dauer bzw. das Ende der Proben ist interessant. Bzgl. der Toiletten ist die Ausstattung des nahefgelegenen Pfarrhauses zu berücksichtigen. usw. usf.
Ciao maxet.
Danke …
Hallo maxet,
danke, der Hinweis auf das Ordnungsamt war wichtig.
salut
gernot
Hallo Gernot,
danke, der Hinweis auf das Ordnungsamt war wichtig.
bitte
Und was ist nun der Sachstand
fragt neugierig
maxet.
Hallo maxet,
Und was ist nun der Sachstand
Sachstand? Ist doch ein theoretischer Fall 
Ich denke, es könnte so weiter gehen:
Ich wäre wohl 2 Tage weg und wüßte nicht genau, was bis heute gelaufen ist. Aber in unserem Fall würde wohl erst mal nächste Woche der nette Herr vom Landratsamt kommen und eine Lärmmessung durchführen …
salut
gernot